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Amtblatt der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 7/2024
Aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung

Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung

1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Vorharz für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 103 des Kommunalverfassungsgesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S.288), in der zuletzt gültigen Fassung, hat die Verbandsgemeinde Vorharz die folgende, vom Rat in der Sitzung am 10.06.2024 beschlossene Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

die bisher festgesetzten Gesamtbeträge

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich Nachträge festgesetzt auf

Euro

1. Ergebnisplan

Erträge

12.825.800

15.200

-26.200

12.814.800

Aufwendungen

13.282.000

297.200

-6.500

13.572.700

2. Finanzplan

aus lfd. Verwaltungstätigkeit:

Einzahlungen

12.574.100

15.200

-26.200

12.563.100

Auszahlungen

12.963.000

297.200

-6.500

13.253.700

aus Investitionstätigkeit:

Einzahlungen

2.111.200

980.000

0

3.091.200

Auszahlungen

2.057.000

944.700

0

3.001.700

aus Finanzierungstätigkeit:

Einzahlungen

0

0

0

0

Auszahlungen

96.00 0

0

0

96.900

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird nicht geändert.

§ 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 1.586.000 Euro nicht verändert.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird gegenüber dem bisherigen Betrag nicht verändert.

§ 5

Die Umlagesätze werden nicht geändert.

§ 6

Gemäß § 4 Absatz 4 der Hauptsatzung in der Kommune in Verbindung mit § 105 Kommunalverfassungsgesetz werden unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Einzelfall auf 10.000 € festgesetzt. Darüber hinaus entscheidet das entsprechende Gremium.

Zweckgebundene Zuwendungen oder zweckgebundene Spenden sind entsprechend ihrer Verwendung, unabhängig von der Höhe der bereitgestellten Mittel fortzuschreiben und einzusetzen.

Die Aufwendungen bzw. Auszahlungen der einzelnen Budgets sind gegenseitig deckungsfähig. Erwirtschaftete Mehrerträge/Mehreinzahlungen können zur Deckung von Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen im Budget herangezogen werden.

Zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets werden für einseitig deckungsfähig zu Gunsten von Investitionsauszahlungen erklärt.

Mehraufwendungen bzw. zusätzliche Aufwendungen bei bilanziellen Abschreibungen gelten als über- bzw. außerplanmäßig genehmigt.

Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen werden ganz oder teilweise für übertragbar erklärt.

2. Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Nachtragshaushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes Sachsen-Anhalt zur Einsichtnahme vom 18.07.2024 bis 01.08.2024 im Verwaltungsamt Schwanebeck, Kapellenstraße 16 in 39397 Schwanebeck, Zimmer 34 öffentlich aus.

Die Rechtmäßigkeit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 der Verbandsgemeinde Vorharz ist durch den Landkreis Harz, Kommunalaufsicht am 04.07.2024 unter dem Aktenzeichen 15 12 03 21 bestätigt worden.