(Geltungsbereich zum Bebauungsplan „Photovoltaikanlage – Über dem Teiche“ in der Stadt Schwanebeck)
• Aufstellungsbeschluss
Der Stadtrat der Stadt Schwanebeck hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.04.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage – Über dem Teiche“ im Parallelverfahren zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Vorharz „Teilplan 1 – Stadt Schwanebeck“ beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes ist die dortige Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage.
Das Plangebiet umfasst mehrere Flurstücke in der Flur 9 der Gemarkung Schwanebeck mit einer Größe von ca. 35,6 ha.
Der Geltungsbereich wird in dem nachfolgenden Kartenauszug abgebildet.
Hinweis:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich.
Schwanebeck, 27.06.2025