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Amtblatt der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 7/2025
Aus dem Rathaus
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Schwanebeck

(Geltungsbereich zum Bebauungsplan „Photovoltaikanlage – Lindenberg Ost“ in der Stadt Schwanebeck)

Bebauungsplan „Photovoltaikanlage – Lindenberg Ost“ in der Stadt Schwanebeck

• Aufstellungsbeschluss

Der Stadtrat der Stadt Schwanebeck hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.04.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage – Lindenberg Ost“ im Parallelverfahren zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Vorharz „Teilplan 1 – Stadt Schwanebeck“ beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes ist die dortige Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage.

Das Plangebiet umfasst mehrere Flurstücke in der Flur 9 und 10 der Gemarkung Schwanebeck mit einer Größe von ca. 29,3 ha.

Der Geltungsbereich wird in dem nachfolgenden Kartenauszug abgebildet.

Hinweis:

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich.

Schwanebeck, 27.06.2025

Max Könnecke
Bürgermeister