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Amtblatt der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 8/2023
Aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung

über die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen zur Wahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters der Gemeinde Selke-Aue am 03. September 2023

1.

Das Wählerverzeichnis zur Wahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters kann in der Zeit vom 14.08.2023 bis 18.08.2023 während der Dienststunden

am Montag  —  von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr

am Dienstag  —  von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

am Donnerstag  —  von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

am Freitag  —  von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr

im Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde Vorharz, Quedlinburger Str.10, 06458 Selke-Aue, OT Wedderstedt, eingesehen werden.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Das Datensichtgerät darf nur von einem Bediensteten der Gemeinde bedient werden.

Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme, ist das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechts einzelner bestimmter Personen steht. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

Auf Verlangen des Wahlberechtigten ist in dem Wählerverzeichnis während der Möglichkeit der Einsichtnahme das Geburtsdatum unkenntlich zu machen.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder ein Wahlschein hat.

2.

Anträge auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses sind innerhalb der Auslegungsfrist, spätestens am 18.08.2023 bis 11:30 Uhr, bei dem Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde Vorharz schriftlich oder mündlichen als Erklärung zur Niederschrift zu stellen. Die erforderlichen Beweismittel sind beizubringen, sofern die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind. Für das Berichtigungsverfahren gelten die Bestimmungen des Kommunalwahlgesetztes (KWG LSA) sowie der Kommunalwahlordnung (KWO LSA) für das Land Sachsen-Anhalt in den derzeit geltenden Fassungen.

3.

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 13.08.2023 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, um nicht Gefahr zu laufen, dass das Wahlrecht nicht ausgeübt werden kann.

4.

Einen Wahlschein erhält auf Antrag

4.1

eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person,

a)

wenn sie sich am Wahltag während der Wahlzeit aus wichtigem Grund außerhalb ihres Wahlbezirks aufhält,

b)

wenn sie nach dem 42. Tag vor der Wahl (23.07.2023) ihre Wohnung verlegt, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, in einen anderen Wahlbezirk verlegt,

c)

wenn sie aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst ihres körperlichen Zustandes wegen das Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.

4.2

eine nicht in das Wahlverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person,

a)

Wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat, wenn sie eine ihr bei Wohnortwechsel erteilte Wahlrechtsbescheinigung entschuldbar nach Ablauf der Antragsfrist vorlegt,

b)

wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist entstanden ist.

Wahlscheine können von den in das Wählerverzeichnis eingetragenen wahlberechtigten Personen bis zum Freitag, 01.09.2023, von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, bei dem Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde Vorharz, Quedlinburger Straße 10, 06458 Selke-Aue, OT Wedderstedt beantragt werden.

Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben oder Fernkopie als gewahrt. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.

Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht und in Fällen nach § 22 Abs. 2 KWO LSA, kann der Antrag noch am Samstag, den 02.09.2023, von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zum Wahltag von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr bei der Verbandsgemeinde Vorharz, Einwohnermeldeamt, Markt 7, 38828 Wegeleben gestellt werden.

Die beantragende Person muss den Grund für die Erteilung eines Wahlscheins glaubhaft machen.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie/er dazu berechtigt ist.

Verlorene und nicht rechtzeitig zugegangene Wahlscheine oder Stimmzettel werden nicht ersetzt.

5.

Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte

a)

einen amtlichen Stimmzettel

b)

einen amtlichen roten Stimmzettelumschlag

c)

einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen hellblauen Wahlbriefumschlag und

d)

ein Merkblatt für die Briefwahl

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor Empfangnahme der Unterlagenschriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Anschrift abgegeben oder zu übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.

Wegeleben, 18.07.2023

Buschhüter