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Amtblatt der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 8/2024
Aus dem Rathaus
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Anmeldung von öffentlichen Veranstaltungen

Sehr geehrte Bürgerinnen, Bürger und Veranstalter,

aus gegebenen Anlass möchte ich Sie an dieser Stelle drauf hinweisen, dass alle öffentlichen Veranstaltung, wie Schützen- oder Erntedankfeste, Weihnachtsmärkte, Oldtimertreffen und Ähnliches nach § 11 Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Vorharz (Gefahrenabwehrverordnung) mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn anzumelden sind.

Dazu finden Sie auf unserer Internetseite www.vorharz.net unter der Rubrik Verbandsgemeinde – Ordnung und Sicherheit – Öffentliche Veranstaltungen Anmeldung das entsprechende Formular.

Des Weiteren werden bei größeren Veranstaltungen ein Sicherheitskonzept bzw. ein Lageplan von dem Ort, wo die Veranstaltung durchgeführt werden soll, mit den angedachten Attraktionen, Bühnen und Ständen sowie der WC-Anlagen benötigt.

Auf Grundlage der vom Veranstalter gemachten Angaben prüft die Verbandsgemeinde, nach pflichtgemäßem Ermessen, ob zum Schutz von Leben, Gesundheit oder Sachgütern oder zum Schutz vor Belästigungen der Allgemeinheit oder der Nachbarschaft Auflagen oder Anordnungen für die Veranstaltung zu treffen sind. Eine Versagung ist auch möglich. Auch sind im allgemeinen Stellungnahmen von unterschiedlichen Ämtern des Landkreises Harz und anderen Trägern der öffentlichen Belange erforderlich. Diese holt dann ebenfalls die Verbandsgemeinde ein.

Falls Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, kann diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000,00 EUR nach § 13 Abs. 1 Nr. 33 Gefahrenabwehrverordnung geahndet werden.