Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Stellfläche Wohnmobile“ in der Gemeinde Harsleben
• Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Harsleben hat in seiner öffentlichen Sitzung, am 08.11.2021, die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Stellfläche Wohnmobile“ im Parallelverfahren zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Harsleben beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes ist die planungstechnische Erweiterung einer schon vorhandenen Stellfläche für Wohnmobile.
Das Plangebiet umfasst das Flurstück 29/2 (Teilbereich) in der Flur 15 der Gemarkung Harsleben mit einer Gesamtfläche von ca. 1,1 ha. Der Geltungsbereich wird weiter unten in dem nachfolgenden Kartenauszug abgebildet.
Der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Stellfläche Wohnmobile“, bestehend aus Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht und umweltbezogene Stellungnahmen, wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
26.08.2024 bis einschließlich 27.09.2024
auf der Webseite der Verbandsgemeinde Vorharz (www.vorharz.net) unter dem folgenden Ordner veröffentlicht:
Des Weiteren sind die Unterlagen auch im Internetportal des Landes Sachsen-Anhalt unter dem folgendem Link einsehbar:
Zusätzlich liegen im selben Zeitraum die Unterlagen in der Verbandsgemeinde Vorharz, Außenstelle Wedderstedt, Bauamt - Zimmer 14, Quedlinburger Straße 10, 06458 Selke-Aue, zu folgenden Zeiten zur Einsicht aus:
| Montags | 09.00 - 11.30 Uhr |
| Dienstags | 09.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
| Donnerstags | 09.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Freitags | 09.00 - 11.30 Uhr |
Die Einsichtnahme ist nach telefonischer Terminvereinbarung (039423 851 - 67) auch zu anderen Zeiten möglich.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
| 1. | Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Stellfläche Wohnmobile“, Harsleben |
| (Büro für Umweltplanung Dr. Friedhelm Michael, Wernigerode) |
Im Rahmen des Umweltberichtes werden die Umweltauswirkungen infolge des Bebauungsplans untersucht. Enthalten sind gesetzliche Umweltschutzziele aus Fachgesetzen (u.a. Bundesnaturschutzgesetz, Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt, Bundesbodenschutzgesetz, Bodenschutzgesetz Sachsen-Anhalt), vorhandene Schutzgebiete (u.a. Natur-, Landschafts- und europäische Schutzgebiete), die Beschreibung und Bewertung der Umweltbelange und eine Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die nachstehenden Schutzgüter und zugehörigen Themenblöcke:
| |
| Fachplanungen und übergeordnete Planung: | |
| • | Landesentwicklungsplan für das Land Sachsen-Anhalt (LEP LSA 2010); |
| • | Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Harz (REPHarz 2009); |
| • | Landschaftsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt (LP LSA 1994); |
| • | Landschaftsgliederung Sachsen-Anhalts (Fortschreibung des LP LSA 2001); |
| • | Landschaftsrahmenplan des Landkreis Halberstadt (LRP LK HBS 1997); |
| • | Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Vorharz (wirksam 2017). |
| |
| Schutzgüter: | |
| • | Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit |
| • | Schutzgut Fläche |
| • | Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt |
| • | Schutzgut Boden |
| • | Schutzgut Wasser |
| • | Schutzgut Klima und Luft |
| • | Schutzgut Landschaft |
| • | Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter |
| • | Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern |
Alle Flächendarstellungen, die zu einer Nutzungsintensivierung führen können, wurden schutzgutbezogen auf ihre Umweltauswirkungen überprüft. Für Flächen, für die Umweltaus-wirkungen prognostiziert werden, wurden Vorschläge zur vollständigen Kompensation der Eingriffe erarbeitet.
| 2. | Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange (TÖB) und Nachbargemeinden sowie aus der Öffentlichkeit |
Nachstehende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen sind im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen:
| Verfasser (Behörde, TÖB, Gemeinde, Bürger) | Schutzgut und Themenblöcke |
| Landesverwaltungsamt Referat Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung | Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege vertritt die Untere Naturschutzbehörde des Landkreis Harz, Gesetzgebung zu Natur-, Umwelt- und Artenschutz ist zu beachten |
| Landkreis Harz | Umweltamt / Untere Wasserbehörde - Abwasser Entsorgung des Niederschlagswassers soll über Versickerung oder Kanal erfolgen, Schmutzwasser soll über Kanal entsorgt werden Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde Eingriffs- / Ausgleichsbilanz auf der Grundlage des Bewertungsmodells des Landes Sachsen-Anhalt wird empfohlen |
| Landesamt für Geologie und Bergwesen | Geltungsbereich aufgrund des tieferen geologischen Untergrunds potenziell von Erdfällen betroffen - Gefährdung wird aber als gering eingestuft, Empfehlung, Baugrunduntersuchung durchzuführen |
| Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte | Hinweis auf Entzug landwirtschaftlicher Nutzfläche infolge der Planung, Hinweis auf Kompensation des Eingriffs |
| Trink- und Abwasserzweckverband Vorharz | Anschluss an Niederschlagswasserkanal im Freigefälle nicht möglich, daher Versickerung auf dem Grundstück durchführen |
Die eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen zusammen mit den Planungsunterlagen in den Verwaltungsräumen zur Einsicht aus.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen. Die Stellungnahme senden Sie bitte an Info@vorharz.net oder an die folgende Adresse:
Verbandsgemeinde Vorharz
Markt 7
38828 Wegeleben
Hinweis:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich.
Harsleben, 31.07.2024