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Amtblatt der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 8/2024
Aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung

Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Stellfläche Wohnmobile“ in der Gemeinde Harsleben

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Stellfläche Wohnmobile“ in der Gemeinde Harsleben

• Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Harsleben hat in seiner öffentlichen Sitzung, am 08.11.2021, die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Stellfläche Wohnmobile“ im Parallelverfahren zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Harsleben beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes ist die planungstechnische Erweiterung einer schon vorhandenen Stellfläche für Wohnmobile.

Das Plangebiet umfasst das Flurstück 29/2 (Teilbereich) in der Flur 15 der Gemarkung Harsleben mit einer Gesamtfläche von ca. 1,1 ha. Der Geltungsbereich wird weiter unten in dem nachfolgenden Kartenauszug abgebildet.

Der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Stellfläche Wohnmobile“, bestehend aus Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht und umweltbezogene Stellungnahmen, wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

26.08.2024 bis einschließlich 27.09.2024

auf der Webseite der Verbandsgemeinde Vorharz (www.vorharz.net) unter dem folgenden Ordner veröffentlicht:

Verbandsgemeindeverwaltung / Bau und Bauordnung / Bauleitplanung / Öffentlichkeitsbeteiligung / Harsleben

Des Weiteren sind die Unterlagen auch im Internetportal des Landes Sachsen-Anhalt unter dem folgendem Link einsehbar:

https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/bauleitplanung_v4/index.html?lang=de

Zusätzlich liegen im selben Zeitraum die Unterlagen in der Verbandsgemeinde Vorharz, Außenstelle Wedderstedt, Bauamt - Zimmer 14, Quedlinburger Straße 10, 06458 Selke-Aue, zu folgenden Zeiten zur Einsicht aus:

Montags

09.00 - 11.30 Uhr

Dienstags

09.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

Donnerstags

09.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Freitags

09.00 - 11.30 Uhr

Die Einsichtnahme ist nach telefonischer Terminvereinbarung (039423 851 - 67) auch zu anderen Zeiten möglich.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

1.

Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Stellfläche Wohnmobile“, Harsleben

(Büro für Umweltplanung Dr. Friedhelm Michael, Wernigerode)

Im Rahmen des Umweltberichtes werden die Umweltauswirkungen infolge des Bebauungsplans untersucht. Enthalten sind gesetzliche Umweltschutzziele aus Fachgesetzen (u.a. Bundesnaturschutzgesetz, Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt, Bundesbodenschutzgesetz, Bodenschutzgesetz Sachsen-Anhalt), vorhandene Schutzgebiete (u.a. Natur-, Landschafts- und europäische Schutzgebiete), die Beschreibung und Bewertung der Umweltbelange und eine Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die nachstehenden Schutzgüter und zugehörigen Themenblöcke:

Fachplanungen und übergeordnete Planung:

Landesentwicklungsplan für das Land Sachsen-Anhalt (LEP LSA 2010);

Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Harz (REPHarz 2009);

Landschaftsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt (LP LSA 1994);

Landschaftsgliederung Sachsen-Anhalts (Fortschreibung des LP LSA 2001);

Landschaftsrahmenplan des Landkreis Halberstadt (LRP LK HBS 1997);

Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Vorharz (wirksam 2017).

Schutzgüter:

Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit

Schutzgut Fläche

Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt

Schutzgut Boden

Schutzgut Wasser

Schutzgut Klima und Luft

Schutzgut Landschaft

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

Alle Flächendarstellungen, die zu einer Nutzungsintensivierung führen können, wurden schutzgutbezogen auf ihre Umweltauswirkungen überprüft. Für Flächen, für die Umweltaus-wirkungen prognostiziert werden, wurden Vorschläge zur vollständigen Kompensation der Eingriffe erarbeitet.

2.

Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange (TÖB) und Nachbargemeinden sowie aus der Öffentlichkeit

Nachstehende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen sind im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen:

Die eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen zusammen mit den Planungsunterlagen in den Verwaltungsräumen zur Einsicht aus.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen. Die Stellungnahme senden Sie bitte an Info@vorharz.net oder an die folgende Adresse:

Verbandsgemeinde Vorharz

Markt 7

38828 Wegeleben

Hinweis:

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich.

Harsleben, 31.07.2024

Bischoff
Bürgermeisterin