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Amtblatt der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 8/2024
Aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Vorharz

12. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilplan 4 – Gemeinde Harsleben“ der Verbandsgemeinde Vorharz

• Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Vorharz hat in seiner schriftlichen Sitzung, am 14.03.2022, die Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilplan 4 – Gemeinde Harsleben“ der Verbandsgemeinde Vorharz beschlossen. Das Ziel der Änderung ist die Schaffung von planungsrechtlichen Grundlagen für die Erweiterung einer schon vorhandenen Stellfläche für Wohnmobile. Die bisherige Darstellung als Grünfläche und Fläche für die Landwirtschaft soll in eine gewerbliche Baufläche geändert werden.

Der Änderungsbereich betrifft die Flurstücke 29/1 und 29/2 (Teilflächen) in der Flur 15 der Gemarkung Harsleben mit einer Gesamtfläche von ca. 1,1 ha. Der Geltungsbereich wird weiter unten in dem nachfolgenden Kartenauszug abgebildet.

Die Änderung erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch) im Parallelverfahren zum aufgestellten vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Stellfläche Wohnmobile“ in der Gemeinde Harsleben.

Der Entwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilplan 4 – Gemeinde Harsleben“, bestehend aus Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht und umweltbezogene Stellungnahmen, wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

26.08.2024 bis einschließlich 27.09.2024

auf der Webseite der Verbandsgemeinde Vorharz (www.vorharz.net) unter dem folgenden Ordner veröffentlicht:

Verbandsgemeindeverwaltung / Bau und Bauordnung / Bauleitplanung / Öffentlichkeitsbeteiligung / Verbandsgemeinde

Des Weiteren sind die Unterlagen auch im Internetportal des Landes Sachsen-Anhalt unter dem folgendem Link einsehbar:

https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/bauleitplanung_v4/index.html?lang=de

Zusätzlich liegen im selben Zeitraum die Unterlagen in der Verbandsgemeinde Vorharz, Außenstelle Wedderstedt, Bauamt - Zimmer 14, Quedlinburger Straße 10, 06458 Selke-Aue, zu folgenden Zeiten zur Einsicht aus:

Montags

09.00 - 11.30 Uhr

Dienstags

09.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

Donnerstags

09.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Freitags

09.00 - 11.30 Uhr

Die Einsichtnahme ist nach telefonischer Terminvereinbarung (039423 851 - 67) auch zu anderen Zeiten möglich.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

1. Umweltbericht zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Vorharz, Teilplan 4 – Gemeinde Harsleben

(Büro für Umweltplanung Dr. Friedhelm Michael, Wernigerode)

Im Rahmen des Umweltberichtes werden die Umweltauswirkungen infolge der Änderung des Flächennutzungsplanes untersucht. Enthalten sind gesetzliche Umweltschutzziele aus Fachgesetzen (u.a. Bundesnaturschutzgesetz, Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt, Bundesbodenschutzgesetz, Bodenschutzgesetz Sachsen-Anhalt), vorhandene Schutzgebiete (u.a. Natur-, Landschafts- und europäische Schutzgebiete), die Beschreibung und Bewertung der Umweltbelange und eine Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die nachstehenden Schutzgüter und zugehörigen Themenblöcke:

Fachplanungen und übergeordnete Planung:

Landesentwicklungsplan für das Land Sachsen-Anhalt (LEP LSA 2010);

Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Harz (REPHarz 2009);

Landschaftsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt (LP LSA 1994);

Landschaftsgliederung Sachsen-Anhalts (Fortschreibung des LP LSA 2001)

Landschaftsrahmenplan des Landkreis Halberstadt (LRP LK HBS 1997);

Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Vorharz (wirksam 2017).

Schutzgüter:

  • Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit
  • Schutzgut Fläche
  • Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
  • Schutzgut Boden
  • Schutzgut Wasser
  • Schutzgut Klima und Luft
  • Auswirkungen auf das Klima und Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels
  • Schutzgut Landschaft
  • Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
  • Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

Alle Flächendarstellungen, die zu einer Nutzungsintensivierung führen können, wurden schutzgutbezogen auf ihre Umweltauswirkungen überprüft. Für Flächen, für die Umweltauswirkungen prognostiziert werden, wurden Vorschläge zur vollständigen Kompensation der Eingriffe erarbeitet.

2. Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange (TÖB) und Nachbargemeinden sowie aus der Öffentlichkeit

Nachstehende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen sind im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen:

Verfasser

(Behörde, TÖB, Gemeinde, Bürger)

Schutzgut und Themenblöcke

Landesverwaltungsamt

Referat Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung

Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege vertritt die Untere Naturschutzbehörde des Landkreis Harz,

Gesetzgebung zu Natur-, Umwelt- und Artenschutz ist zu beachten

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte

Hinweis auf Entzug landwirtschaftlicher Nutzfläche infolge der Planung, Hinweis auf Kompensation des Eingriffs

Die eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen zusammen mit den Planungsunterlagen in den Verwaltungsräumen zur Einsicht aus.

(Geltungsbereich der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilplan 4 – Gemeinde Harsleben“ der Verbandsgemeinde Vorharz)

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen. Die Stellungnahme senden Sie bitte an Info@vorharz.net oder an die folgende Adresse:

Verbandsgemeinde Vorharz

Markt 7

38828 Wegeleben

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweis:

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich.