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Amtblatt der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 8/2025
Aus dem Rathaus
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Bekanntmachung zur Aufstellung der Straßenbestandsverzeichnisse der Gemeinden Groß Quenstedt, Ditfurt und Hedersleben, sowie der Stadt Schwanebeck und Stadt Wegeleben mit Ortsteilen

Die Straßenbestandsverzeichnisse gemäß Straßengesetz Land Sachsen-Anhalt, § 4 Abs. 2 sind durch die Gemeinderäte bzw. Stadträte der jeweiligen Gemeinde/Stadt in ihren Sitzungen im Juni/Juli 2025 beschlossen.

Rechtsgrundlage für die Aufstellung der Straßenbestandsverzeichnisse ist das Straßengesetz Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA).

Straßenbestandsverzeichnisse sind gemäß Straßengesetz Land Sachsen-Anhalt, § 4 Abs. 2 nach Fertigstellung sechs Monate zur Einsicht öffentlich auszulegen.

Die öffentliche Auslegung der Straßenbestandsverzeichnisse erfolgt in der Zeit vom 01.09.2025 bis einschließlich 28.02.2026.

Ort der öffentlichen Auslegung:

Verbandsgemeinde Vorharz, Dienstgebäude Wedderstedt, Quedlinburger Straße 10, 06458 Selke-Aue OT Wedderstedt

Zeiten der öffentlichen Auslegung:

Montag:

9:00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag:

9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18.00 Uhr

Donnerstag:

9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Freitag:

9:00 Uhr – 12:00 Uhr