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Amtblatt der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 8/2025
Aus dem Rathaus
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Schwanebeck

(Kartenansicht des Plangebietes zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Windpark Schwanebeck)

3. Änderung des Bebauungsplanes „Windpark Schwanebeck“

Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m § 4a Abs. 3 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Schwanebeck hat in seiner öffentlichen Sitzung, am 18.11.2021, die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Windpark Schwanebeck“ beschlossen. Das Ziel der Änderung ist die Neuausrichtung des Windparks mit neuen Windkraftanlagen.

Das Plangebiet umfasst auf einer Fläche von ca. 240 ha folgende Flurstücke in der Gemarkung Schwanebeck:

Flur 1

109/2; 110/2; 117/15; 118/15; 12; 121/17; 14/1; 16/1; 17/1; 19/1; 20/1; 20/2; 221/13; 222/13; 223/13; 250/17; 276/18; 277/18; 278/18; 279/15; 282/16; 283/16; 284/16; 456/21; 457/21; 482/14; 483/14

Flur 2

10; 100; 101; 102; 102/4; 103; 103/4; 104; 105; 106; 106/4; 107; 107/4; 108; 11; 110; 111; 112; 113; 113/6; 114; 115; 121/17; 123/22; 124/22; 13/2; 13/3; 13/4; 13/5; 13/6; 13/7; 138/44; 141/44; 145/44; 148/44; 16; 18; 183/70; 184/70; 185/70; 186/4; 187/4; 19; 190/37; 191/44; 192/44; 198/17; 199/17; 2/1; 2/10; 2/11; 2/3; 2/4; 2/5; 2/6; 2/7; 2/8; 2/9; 200/17; 203/6; 204/6; 205/44; 209/15; 21; 210/15; 211/15; 212/15; 24/1; 25/1; 27/1; 28; 29; 296/45; 299/45; 3/1; 3/10; 3/11; 3/12; 3/13; 3/14; 3/15; 3/16; 3/17; 3/18; 3/3; 3/4; 3/5; 3/6; 3/7; 3/8; 3/9; 30/1; 300/45; 303/45; 32/1; 32/2; 336/7; 337/7; 338/7; 34/1; 34/2; 346/15; 347/15; 348/44; 349/44; 352/26; 353/26; 354/26; 365/36; 366/36; 369/14; 37/1; 37/2; 372/6; 374/23; 375/23; 379/24; 380/24; 389/9; 39; 398/35; 4/1; 4/2; 4/3; 40; 400/20; 401/20; 41; 411/72; 42; 43; 44/1; 44/2; 44/3; 44/4; 44/5; 44/8; 47/1; 5; 6/3; 6/4; 6/7; 69; 7/1; 7/3; 7/4; 7/5; 71/1; 73/2; 73/3; 73/4; 73/6; 73/7; 8/1; 9/1; 9/2

Flur 3

10; 108; 109/1; 11; 12/1; 14/1; 15; 150; 150/9; 151; 151/9; 152; 153; 154; 155; 156; 16; 160/18; 166/18; 169/20; 17; 177/22; 18/1; 18/10; 18/2; 18/4; 18/5; 18/6; 18/7; 18/8; 18/9; 180/22; 183/38; 184/38; 187/41; 19/3; 19/4; 19/5; 19/6; 190/46; 191/46; 193/48; 194/48; 195/48; 196/48; 197/48; 198/48; 199/49; 20/3; 20/4; 200/49; 201/49; 202/49; 21; 211/90; 212/90; 213/90; 214/93; 215/93; 216/94; 22/1; 22/2; 22/3; 221/95; 222/96; 223/96; 224/96; 225/96; 23; 24; 247/19; 25/1; 252/40; 253/40; 255/40; 26/2; 26/3; 264/59; 265/59; 266/59; 271/54; 274/56; 286/48; 287/48; 288/48; 29; 294/57; 295/57; 296/57; 30; 301/28; 302/28; 303/28; 304/28; 309/56; 31/1; 315/31; 323/83; 33; 34; 35/1; 360/86; 363/82; 37; 370/20; 371/20; 372/20; 376/94; 377/94; 38/1; 384/19; 385/19; 386/81; 387/81; 395/60; 396/60; 397/60; 398/39; 399/39; 40/1; 400/39; 405/43; 406/43; 41/1; 418/22; 42/1; 421/44; 422/44; 423/44; 44/1; 45/1; 47/1; 47/2; 50; 51; 52/1; 56/1; 61/2; 61/3: 62; 63; 64; 65/1; 66; 67/1; 7; 77; 78; 8; 82/1; 83/1; 84/1; 85; 87/1; 87/2; 88/1; 88/2; 91; 92; 95/1

Aufgrund von Korrekturen im Geltungsbereich wird der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Windpark Schwanebeck“ gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut zur Beteiligung veröffentlicht.

Der 2. Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Windpark Schwanebeck“, bestehend aus Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht und umweltbezogene Stellungnahmen, wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

25.08.2025 bis einschließlich 02.10.2025

auf der Webseite der Verbandsgemeinde Vorharz (www.vorharz.net) unter dem folgenden Ordner veröffentlicht:

Verbandsgemeindeverwaltung / Bau und Bauordnung / Bauleitplanung / Öffentlichkeitsbeteiligung / Schwanebeck

Des Weiteren sind die Unterlagen auch im Internetportal des Landes Sachsen-Anhalt unter dem folgenden Link einsehbar:

https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/bauleitplanung_v4/index.html?lang=de

Zusätzlich liegen im selben Zeitraum die Unterlagen in der Verbandsgemeinde Vorharz, Außenstelle Wedderstedt, Bauamt - Zimmer 14, Quedlinburger Straße 10, 06458 Selke-Aue, zu folgenden Zeiten zur Einsicht aus:

Montags

09.00 - 12.00 Uhr

Dienstags

09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

Donnerstags

09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Freitags

09.00 - 12.00 Uhr

Die Einsichtnahme ist nach telefonischer Terminvereinbarung (039423 851 - 67) auch zu anderen Zeiten möglich.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

1. Umweltbericht zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Windpark Schwanebeck“

(Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH, Hohenberg-Krusemark)

Im Rahmen des Umweltberichtes wurden die Umweltauswirkungen infolge der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Windpark Schwanebeck untersucht und bewertet. Enthalten sind gesetzliche Umweltschutzziele aus Fachgesetzen (u.a. Baugesetzbuch, Bundesnaturschutzgesetz, Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt, Bundesbodenschutzgesetz, Bodenschutzgesetz Sachsen-Anhalt, Umweltschadensgesetz, Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, Windenergiebedarfsgesetz, Erneuerbare Energiengesetz 2023, Verordnung über den Landesentwicklungsplan), vorhandene Schutzgebiete (u.a. Natur-, Landschafts- und europäische Schutzgebiete), die Beschreibung und Bewertung der Umweltbelange und eine Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die nachstehenden Schutzgüter:

Fachplanungen und übergeordnete Planung:

Landesentwicklungsplan für das Land Sachsen-Anhalt (LEP LSA 2010);

1. Entwurf Landesentwicklungsplan 2030 für das Land Sachsen-Anhalt;

Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Harz, Sachlicher Teilplan „Zentralörtliche Gliederung“ (REPHarz 2018);

Entwurf Sachlicher Teilplan „Erneuerbare Energien - Windenergienutzung“;

Landschaftsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt (LP LSA 1994);

Landschaftsgliederung Sachsen-Anhalts (Fortschreibung des LP LSA 2001);

Landschaftsrahmenplan des Landkreis Halberstadt (LRP LK HBS 1997);

Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Vorharz (wirksam 2017).

Schutzgüter:

  • Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit
  • Schutzgut Pflanzen und Biotope
  • Schutzgut Tiere
  • Schutzgut biologische Vielfalt
  • Schutzgut Boden Schutzgut Fläche
  • Schutzgut Boden
  • Schutzgut Wasser
  • Schutzgut Klima und Luft
  • Schutzgut Landschaft
  • Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
  • Schutzgebiete und -objekte
  • Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

Alle Festsetzungen wurden schutzgutbezogen auf ihre Umweltauswirkungen überprüft. Für betroffene Schutzgüter wurden für die Umweltauswirkungen prognostiziert und Maßnahmen zur vollständigen Kompensation der Eingriffe erarbeitet und festgesetzt.

2. Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange (TÖB) und Nachbargemeinden sowie aus der Öffentlichkeit

Nachstehende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen sind im Rahmen der Beteiligungen gem. § 3 Abs. 1 und Abs. 2 sowie § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB eingegangen:

Die eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 sowie § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sind zusammen mit den Planungsunterlagen auf der Webseite der Verbandsgemeinde Vorharz eingestellt und liegen zusätzlich, zusammen mit den Planungsunterlagen, in den Verwaltungsräumen zur Einsicht aus.

Der Geltungsbereich wird in dem nachfolgenden Kartenauszug abgebildet.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen. Die Stellungnahme senden Sie bitte an Info@vorharz.net oder an die folgende Adresse:

Verbandsgemeinde Vorharz

Markt 7

38828 Wegeleben

Hinweis:

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich.

Schwanebeck, 23.07.2025

Max Könnecke
Bürgermeister