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Amtblatt der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 8/2025
Aus dem Rathaus
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Amtliche Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Vorharz

13. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilplan 1 – Stadt Schwanebeck“ der Verbandsgemeinde Vorharz

• Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m § 4a Abs. 3 BauGB

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Vorharz hat in seiner schriftlichen Sitzung am 14.03.2022 die Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilplan 1 – Stadt Schwanebeck“ der Verbandsgemeinde Vorharz beschlossen. Das vorrangige Ziel der Änderung ist die Schaffung von planungsrechtlichen Grundlagen für die Erweiterung des dort schon vorhandenen Windparks. Die bisherige Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft soll in eine Sonderbaufläche mit Nutzungsüberlagerung (Landwirtschaft / Windenergie) geändert werden.

Der Änderungsbereich hat eine Gesamtgröße von ca. 164 ha und betrifft die folgenden Flurstücke in der Gemarkung Schwanebeck:

Flur 1

109/2; 11; 110/2; 111/5; 112/5; 113/5; 117/15; 118/15; 12; 121/17; 126/22; 127/22; 14/1; 16/1; 17/1; 19/1; 20/1; 20/2; 219/3; 220/3; 221/13; 222/13; 223/13; 23; 250/17; 276/18; 277/18; 278/18; 279/15; 28/1; 28/2; 28/3; 282/16; 283/16; 284/16; 29/1; 29/2; 3/1; 30; 33/1; 33/3; 35/1; 35/2; 35/3; 36/1; 36/2; 37/1; 37/3; 37/4; 37/5; 37/6; 378/28; 38/1; 38/3; 38/4; 38/5; 38/6; 38/7; 39/1; 39/2; 39/3; 4/1; 4/2; 4/3; 40; 41; 42; 43; 456/21; 457/21; 461/33; 462/33; 463/33; 482/14; 483/14; 494/24; 495/24; 503/8; 504/10; 505/10; 506/10; 507/8; 514/28; 515/28; 519/26; 537/32; 541/35; 547/39; 6/1; 6/2; 603/32; 605/33

Flur 2

113; 114; 116; 138/44; 141/44; 145/44; 148/44; 152/44; 155/44; 165/66; 166/68; 167/68; 168/68; 191/44; 192/44; 205/44; 235/46; 243/63; 290/44; 293/44; 296/45; 299/45; 300/45; 303/45; 309/48; 310/48; 348/44; 349/44; 370/47; 389/9; 39;41; 411/72; 44/1; 44/2; 44/3; 44/4; 44/5; 44/6; 44/7; 44/8; 47/1; 48/1; 64; 65; 66/1; 67; 69; 7/1; 73/10; 73/11; 73/12; 73/2; 73/20; 73/3; 73/4; 73/6; 73/7; 73/8; 73/9; 8/1; 9/1; 9/2

Flur 3

100/1; 103/1; 104/1; 105/1; 106; 108; 109/1; 111; 115; 116/1; 117; 118/1; 119; 159; 211/90; 212/90; 213/90; 214/93; 215/93; 224/96; 225/96; 276/105; 279/105; 280/107; 299/112; 300/112; 312/98; 323/83; 328/104; 346/112; 347/112; 348/70; 349/70; 357/79; 358/79; 360/86; 363/82; 374/102; 375/102; 386/81; 387/81; 388/114; 407/112; 408/112; 409/112; 410/75; 411/75; 415/126; 67/1; 71; 72; 73/1; 76; 77; 78; 82/1; 83/1; 84/1; 85; 87/1; 87/2; 88/1; 88/2; 91; 92; 97; 98/1; 99

Die Änderung erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch) im Parallelverfahren zum aufgestellten Bebauungsplan „Windpark Schwanebeck - Erweiterung“ in der Stadt Schwanebeck.

Aufgrund von Korrekturen im Geltungsbereich wird der Entwurf zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut zur Beteiligung veröffentlicht.

Der 2. Entwurf zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilplan 1 – Stadt Schwanebeck“, bestehend aus Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht und umweltbezogenen Stellungnahmen, wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

25.08.2025 bis einschließlich 02.10.2025

auf der Webseite der Verbandsgemeinde Vorharz (www.vorharz.net) unter dem folgenden Ordner veröffentlicht:

Verbandsgemeindeverwaltung / Bau und Bauordnung / Bauleitplanung / Öffentlichkeitsbeteiligung / Verbandsgemeinde

Des Weiteren sind die Unterlagen auch im Internetportal des Landes Sachsen-Anhalt unter dem folgenden Link einsehbar:

https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/bauleitplanung_v4/index.html?lang=de

Zusätzlich liegen im selben Zeitraum die Unterlagen in der Verbandsgemeinde Vorharz, Außenstelle Wedderstedt, Bauamt - Zimmer 14, Quedlinburger Straße 10, 06458 Selke-Aue, zu folgenden Zeiten zur Einsicht aus:

Montags

09.00 - 12.00 Uhr

Dienstags

09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

Donnerstags

09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Freitags

09.00 - 12.00 Uhr

Die Einsichtnahme ist nach telefonischer Terminvereinbarung (039423 851 - 67) auch zu anderen Zeiten möglich.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

1. Umweltbericht zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Vorharz, Teil 1 - Schwanebeck

(Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH, Hohenberg-Krusemark)

Im Rahmen des Umweltberichtes wurden die Umweltauswirkungen infolge der 3. Änderung des Bebauungsplanes WP Schwanebeck untersucht und bewertet. Enthalten sind gesetzliche Umweltschutzziele aus Fachgesetzen (u.a. Baugesetzbuch, Bundesnaturschutzgesetz, Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt, Bundesbodenschutzgesetz, Bodenschutzgesetz Sachsen-Anhalt, Umweltschadensgesetz, Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, Windenergiebedarfsgesetz, Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023, Verordnung über den Landesentwicklungsplan), vorhandene Schutzgebiete (u.a. Natur-, Landschafts- und europäische Schutzgebiete), die Beschreibung und Bewertung der Umweltbelange und eine Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die nachstehenden Schutzgüter:

Fachplanungen und übergeordnete Planung:

Landesentwicklungsplan für das Land Sachsen-Anhalt (LEP LSA 2010);

1. Entwurf Landesentwicklungsplan 2030 für das Land Sachsen-Anhalt;

Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Harz, Sachlicher Teilplan „Zentralörtliche Gliederung“ (REPHarz 2018);

Entwurf Sachlicher Teilplan „Erneuerbare Energien - Windenergienutzung“;

Landschaftsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt (LP LSA 1994);

Landschaftsgliederung Sachsen-Anhalts (Fortschreibung des LP LSA 2001);

Landschaftsrahmenplan des Landkreis Halberstadt (LRP LK HBS 1997);

Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Vorharz (wirksam 2017).

Schutzgüter:

Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit

Schutzgut Pflanzen und Biotope

Schutzgut Tiere

Schutzgut biologische Vielfalt

Schutzgut Boden Schutzgut Fläche

Schutzgut Boden

Schutzgut Wasser

Schutzgut Klima und Luft

Schutzgut Landschaft

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Schutzgebiete und -objekte

Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

Alle Flächenausweisungen wurden schutzgutbezogen auf ihre Umweltauswirkungen überprüft. Für betroffene Schutzgüter wurden für die Umweltauswirkungen prognostiziert und Maßnahmen zur vollständigen Kompensation der Eingriffe erarbeitet und festgesetzt.

2. Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange (TÖB) und Nachbargemeinden sowie aus der Öffentlichkeit

Nachstehende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen sind im Rahmen der Beteiligungen gem. § 3 Abs. 1 und Abs. 2 sowie § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB eingegangen:

Die eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 sowie § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sind zusammen mit den Planungsunterlagen auf der Webseite der Verbandsgemeinde Vorharz eingestellt und liegen zusätzlich, zusammen mit den Planungsunterlagen, in den Verwaltungsräumen zur Einsicht aus.

Der Geltungsbereich wird in dem nachfolgenden Kartenauszug abgebildet.

(Kartenauszug vom Geltungsbereich der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilplan 1 – Stadt Schwanebeck)

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen. Die Stellungnahme senden Sie bitte an Info@vorharz.net oder an die folgende Adresse:

Verbandsgemeinde Vorharz

Markt 7

38828 Wegeleben

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweis:

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich.

Wegeleben, 23.07.2025

Benno Liebner
Verbandsgemeindebürgermeister