• Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m § 4a Abs. 3 BauGB
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Vorharz hat in seiner schriftlichen Sitzung am 14.03.2022 die Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilplan 1 – Stadt Schwanebeck“ der Verbandsgemeinde Vorharz beschlossen. Das vorrangige Ziel der Änderung ist die Schaffung von planungsrechtlichen Grundlagen für die Erweiterung des dort schon vorhandenen Windparks. Die bisherige Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft soll in eine Sonderbaufläche mit Nutzungsüberlagerung (Landwirtschaft / Windenergie) geändert werden.
Der Änderungsbereich hat eine Gesamtgröße von ca. 164 ha und betrifft die folgenden Flurstücke in der Gemarkung Schwanebeck:
Flur 1
109/2; 11; 110/2; 111/5; 112/5; 113/5; 117/15; 118/15; 12; 121/17; 126/22; 127/22; 14/1; 16/1; 17/1; 19/1; 20/1; 20/2; 219/3; 220/3; 221/13; 222/13; 223/13; 23; 250/17; 276/18; 277/18; 278/18; 279/15; 28/1; 28/2; 28/3; 282/16; 283/16; 284/16; 29/1; 29/2; 3/1; 30; 33/1; 33/3; 35/1; 35/2; 35/3; 36/1; 36/2; 37/1; 37/3; 37/4; 37/5; 37/6; 378/28; 38/1; 38/3; 38/4; 38/5; 38/6; 38/7; 39/1; 39/2; 39/3; 4/1; 4/2; 4/3; 40; 41; 42; 43; 456/21; 457/21; 461/33; 462/33; 463/33; 482/14; 483/14; 494/24; 495/24; 503/8; 504/10; 505/10; 506/10; 507/8; 514/28; 515/28; 519/26; 537/32; 541/35; 547/39; 6/1; 6/2; 603/32; 605/33
Flur 2
113; 114; 116; 138/44; 141/44; 145/44; 148/44; 152/44; 155/44; 165/66; 166/68; 167/68; 168/68; 191/44; 192/44; 205/44; 235/46; 243/63; 290/44; 293/44; 296/45; 299/45; 300/45; 303/45; 309/48; 310/48; 348/44; 349/44; 370/47; 389/9; 39;41; 411/72; 44/1; 44/2; 44/3; 44/4; 44/5; 44/6; 44/7; 44/8; 47/1; 48/1; 64; 65; 66/1; 67; 69; 7/1; 73/10; 73/11; 73/12; 73/2; 73/20; 73/3; 73/4; 73/6; 73/7; 73/8; 73/9; 8/1; 9/1; 9/2
Flur 3
100/1; 103/1; 104/1; 105/1; 106; 108; 109/1; 111; 115; 116/1; 117; 118/1; 119; 159; 211/90; 212/90; 213/90; 214/93; 215/93; 224/96; 225/96; 276/105; 279/105; 280/107; 299/112; 300/112; 312/98; 323/83; 328/104; 346/112; 347/112; 348/70; 349/70; 357/79; 358/79; 360/86; 363/82; 374/102; 375/102; 386/81; 387/81; 388/114; 407/112; 408/112; 409/112; 410/75; 411/75; 415/126; 67/1; 71; 72; 73/1; 76; 77; 78; 82/1; 83/1; 84/1; 85; 87/1; 87/2; 88/1; 88/2; 91; 92; 97; 98/1; 99
Die Änderung erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch) im Parallelverfahren zum aufgestellten Bebauungsplan „Windpark Schwanebeck - Erweiterung“ in der Stadt Schwanebeck.
Aufgrund von Korrekturen im Geltungsbereich wird der Entwurf zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut zur Beteiligung veröffentlicht.
Der 2. Entwurf zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilplan 1 – Stadt Schwanebeck“, bestehend aus Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht und umweltbezogenen Stellungnahmen, wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
25.08.2025 bis einschließlich 02.10.2025
auf der Webseite der Verbandsgemeinde Vorharz (www.vorharz.net) unter dem folgenden Ordner veröffentlicht:
Verbandsgemeindeverwaltung / Bau und Bauordnung / Bauleitplanung / Öffentlichkeitsbeteiligung / Verbandsgemeinde
Des Weiteren sind die Unterlagen auch im Internetportal des Landes Sachsen-Anhalt unter dem folgenden Link einsehbar:
https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/bauleitplanung_v4/index.html?lang=de
| Zusätzlich liegen im selben Zeitraum die Unterlagen in der Verbandsgemeinde Vorharz, Außenstelle Wedderstedt, Bauamt - Zimmer 14, Quedlinburger Straße 10, 06458 Selke-Aue, zu folgenden Zeiten zur Einsicht aus: | |
| Montags | 09.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstags | 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
| Donnerstags | 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Freitags | 09.00 - 12.00 Uhr |
Die Einsichtnahme ist nach telefonischer Terminvereinbarung (039423 851 - 67) auch zu anderen Zeiten möglich.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
1. Umweltbericht zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Vorharz, Teil 1 - Schwanebeck
(Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH, Hohenberg-Krusemark)
Im Rahmen des Umweltberichtes wurden die Umweltauswirkungen infolge der 3. Änderung des Bebauungsplanes WP Schwanebeck untersucht und bewertet. Enthalten sind gesetzliche Umweltschutzziele aus Fachgesetzen (u.a. Baugesetzbuch, Bundesnaturschutzgesetz, Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt, Bundesbodenschutzgesetz, Bodenschutzgesetz Sachsen-Anhalt, Umweltschadensgesetz, Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, Windenergiebedarfsgesetz, Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023, Verordnung über den Landesentwicklungsplan), vorhandene Schutzgebiete (u.a. Natur-, Landschafts- und europäische Schutzgebiete), die Beschreibung und Bewertung der Umweltbelange und eine Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die nachstehenden Schutzgüter:
| Fachplanungen und übergeordnete Planung: | |
| • | Landesentwicklungsplan für das Land Sachsen-Anhalt (LEP LSA 2010); |
| • | 1. Entwurf Landesentwicklungsplan 2030 für das Land Sachsen-Anhalt; |
| • | Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Harz, Sachlicher Teilplan „Zentralörtliche Gliederung“ (REPHarz 2018); |
| • | Entwurf Sachlicher Teilplan „Erneuerbare Energien - Windenergienutzung“; |
| • | Landschaftsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt (LP LSA 1994); |
| • | Landschaftsgliederung Sachsen-Anhalts (Fortschreibung des LP LSA 2001); |
| • | Landschaftsrahmenplan des Landkreis Halberstadt (LRP LK HBS 1997); |
| • | Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Vorharz (wirksam 2017). |
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| Schutzgüter: | |
| • | Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit |
| • | Schutzgut Pflanzen und Biotope |
| • | Schutzgut Tiere |
| • | Schutzgut biologische Vielfalt |
| • | Schutzgut Boden Schutzgut Fläche |
| • | Schutzgut Boden |
| • | Schutzgut Wasser |
| • | Schutzgut Klima und Luft |
| • | Schutzgut Landschaft |
| • | Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter |
| • | Schutzgebiete und -objekte |
| • | Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern |
Alle Flächenausweisungen wurden schutzgutbezogen auf ihre Umweltauswirkungen überprüft. Für betroffene Schutzgüter wurden für die Umweltauswirkungen prognostiziert und Maßnahmen zur vollständigen Kompensation der Eingriffe erarbeitet und festgesetzt.
2. Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange (TÖB) und Nachbargemeinden sowie aus der Öffentlichkeit
Nachstehende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen sind im Rahmen der Beteiligungen gem. § 3 Abs. 1 und Abs. 2 sowie § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB eingegangen:
| Verfasser (Behörde, TÖB, Gemeinde, Bürger) | Schutzgut und Themenblöcke |
| Landkreis Harz Untere Wasserbehörde | Keine Bedenken, da der Gewässerschutz berücksichtigt wurde. |
| Landkreis Harz Gesundheitsamt | Die von den Windkraftanlagen ausgehenden Lärmimmissionen dürfen die Gesundheit der Menschen nicht schädigen oder nachteilig belasten. Die Anforderungen der TA-Lärm sind zu Grunde zu legen und einzuhalten. Der Schutz des Grundwassers muss beim Bau und auch beim Betrieb der Windkraftanlagen gesichert werden. Der Umgang mit ölhaltigen Stoffen (Kraftstoff, Trafo Öle) muss so erfolgen, dass eine Belastung des Grundwassers ausgeschlossen wird. |
| Landkreis Harz Untere Bodenschutzbehörde | Keine schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten bzw. Altlastenverdachtsflächen bekannt. Beachtung des Bundesbodenschutzgesetzes und des Bodenschutz-Ausführungsgesetzes Sachsen-Anhalt. Sparsamer Umgang mit Grund und Boden. Kompensation entstehender Bodenversiegelungen durch geeignete Maßnahmen in den weiterführenden Planungen. |
| Landkreis Harz Untere Naturschutzbehörde | Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege stehen der Planung nicht entgegen. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege wurden bei der Planaufstellung sachgerecht berücksichtigt. |
| Landkreis Harz Untere Forstbehörde | Gegen die vorgelegte Planung werden keine Bedenken erhoben. Es gibt keine weiteren Hinweise. |
| Landkreis Harz Untere Immissionsschutzbehörde/ Chemikaliensicherheit | Keine Bedenken und Hinweise. |
| Landesverwaltungsamt Referat Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung | Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege vertritt die Untere Naturschutzbehörde des Landkreis Harz. Umweltschadensgesetz und Artenschutzrecht sind zu beachten. |
| Landesverwaltungsamt Obere Immissionsschutzbehörde | Keine Bedenken. |
| Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt | 1. Stellungnahme Hinweis auf zahlreiche archäologische Kulturdenkmale im Vorhabenbereich und Umfeld der Maßnahme. Zustimmung bei Durchführung einer fachgerechten archäologischen Dokumentation nach derzeit gültigen Standards des LDA LSA. 2. Stellungnahme Keine Beeinträchtigung von Bau- und Kunstdenkmalen. Stellungnahme vom 03.02.2023 ist weiterhin gültig. Sie wurde im Entwurf B-Plan „Windpark Schwanebeck – Erweiterung berücksichtigt. |
| Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt | Zu klären ist die Kompensation der Umwelteinwirkungen. Ansonsten keine forstrechtlichen Einwände. |
| Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte | 1. Stellungnahme Erhebliche Bedenken hinsichtlich der Modifizierung der Gebietskulisse zu einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Nutzungsüberlagerung z.B. Windenergie zu Lasten bisher bestehender Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft. 2. Stellungnahme Um dem Ausbau der Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien nicht entgegenzustehen und dabei den bedeutenden Produktionsfaktor Boden so gering wie möglich einzuschränken, sind aus Sicht der Fachstelle Landwirtschaft bei der Umsetzung des Vorhabens die in der Stellungnahme benannten Hinweise zu beachten. Diese beziehen sich auf: - die Nutzung des vorhandenen Wegenetzes, - die Berücksichtigung vorhandener Meliorations- und Drainageanlagen, - die getrennte Lagerung von Mutter- und Unterboden, - die Vermeidung von Flächenzerschneidungen bzw. Entstehung unwirtschaftlicher Kleinstflächen, - den vollständigen Rückbau der Anlagen, - die Wiederherstellung der Bodenfunktionen nach Rückbau, - die Entschädigung der Eigentümer und Bewirtschafter, - keine Inanspruchnahme weiterer intensiv genutzter landwirtschaftlicher Flächen. |
| Landesamt für Geologie und Bergbau Sachsen-Anhalt | 1. Stellungnahme Hinweis auf in tieferem geologischen Untergrund vorhandenen Gesteinen des Mittleren Keuper und die damit potenziell vorhandenen subrosionsgefährdete Horizonte. 2. Stellungnahme Bergbauliche Belange stehen nicht entgegen. Hinweise auf Beeinträchtigungen durch umgegangenen Altbergbau liegen nicht vor. Konkrete Hinweise auf Subrosionsauswirkungen, wie Erdfälle oder lokale Senkungen, sind im Fachinformationssystem Ingenieurgeologie des LAGB bisher nicht dokumentiert, so dass eine Gefährdung hier als gering eingeschätzt wird. Eine standortkonkrete und auf die Bauaufgabe ausgerichtete Baugrunduntersuchung nach DIN 4020 bzw. DIN EN 1997-2 wird empfohlen. Aus hydrogeologischer Sicht keine Versagensgründe. Im Gebiet treten Lössbildungen auf, diese neigen bei völliger Durchfeuchtung zu Struktur und Volumenverlust. Die bindigen Sedimente neigen zur Staunässebildung. |
| Regionale Planungsgemeinschaft Harz | Hinweise auf: - Artenschutzrechtliche Prüfung, - Feststellung der Raumbedeutsamkeit durch die obere Landesentwicklungsbehörde. |
| Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt | 1. Stellungnahme Fachgerechte Auseinandersetzung mit dem Vorranggebiet für die Nutzung der Windenergie mit der Wirkung eines Eignungsgebietes Nr. IV „Schwanebeck“ (Kap. 4.6.2 Z 1 REPHarz, 2009). Die RPG Harz ist in Bezug auf die in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung als sonstige Erfordernisse der Raumordnung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 ROG als Träger öffentlicher Belange für die Abgabe der Stellungnahme zuständig und zu beteiligen. 2. Stellungnahme Fachgerechte Auseinandersetzung mit dem Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft „Nördliches Harzvorland“ (LEP LSA Kap. 4.2.1., G122, 3.; REP Harz 2009, Kap. 4.5.4 Z 1, 2). Die RPG Harz ist in Bezug auf die in Aufstellung befindlichen Ziele der Raum-ordnung als sonstige Erfordernisse der Raumordnung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 ROG als Träger öffentlicher Belange für die Abgabe der Stellungnahme zuständig und zu beteiligen. |
| Unterhaltungsverband Untere Bode | Teilbereich 2 befindet sich teilweise im Verbandsgebiet des UHV „Untere Bode“. Von der Erweiterung der Sonderbaufläche für Windenergie sind hier keine Gewässer betroffen. |
| 50Hertz Transmissions GmbH | Umsetzung des OstWestLink innerhalb des ausgewiesenen Präferenzraums erforderlich. Ermittlung eines ersten groben Trassenverlaufs, der voraussichtlich Anfang 2025 im Rahmen des Antrages auf Planfeststellungsverfahren (§ 19 Antrag) bei der BNetzA eingereicht wird. Berücksichtigung und weitere Beteiligung im Verfahren erforderlich. Betroffen sind ebenso eventuelle Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. |
Die eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 sowie § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sind zusammen mit den Planungsunterlagen auf der Webseite der Verbandsgemeinde Vorharz eingestellt und liegen zusätzlich, zusammen mit den Planungsunterlagen, in den Verwaltungsräumen zur Einsicht aus.
Der Geltungsbereich wird in dem nachfolgenden Kartenauszug abgebildet.
(Kartenauszug vom Geltungsbereich der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilplan 1 – Stadt Schwanebeck)
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen. Die Stellungnahme senden Sie bitte an Info@vorharz.net oder an die folgende Adresse:
Verbandsgemeinde Vorharz
Markt 7
38828 Wegeleben
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinweis:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich.
Wegeleben, 23.07.2025