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Amtblatt der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 9/2023
Aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung

und Forsten Mitte, Außenstelle Wanzleben

- Flurbereinigungsbehörde -

Ritterstraße 17 - 19, 39164 Stadt Wanzleben - Börde

Az: 15.5 - 611B5.01/BK 0022/vAO-Nr. 03

Öffentliche Bekanntmachung

Vorläufige Anordnung Nr. 03 vom 08.08.2023

A Verfügender Teil

1. Entscheidung

Gemäß § 36 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 17 Jahressteuergesetz 2009 vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) wird im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren

Klein Wanzleben Zuckerdorf

im Landkreis Börde

mit der Verfahrenskennung BK 0022

zur Bereitstellung von Flächen für den vorzeitigen Ausbau gemeinschaftlicher Anlagen folgende vorläufige Anordnung Nr. 03 erlassen.

Den Beteiligten (Eigentümern, Pächtern und sonstigen Berechtigten) werden zur teilweisen Umsetzung der mit dem Plan nach § 41 FlurbG (Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan) genehmigten Maßnahmen L07A und L07B zum 01.10.2023 Besitz und Nutzung der in der Anlage 1 aufgeführten Flächen zugunsten der Teilnehmergemeinschaft entzogen. Die vom Besitzentzug betroffenen Flächen sind in der zu dieser Anordnung gehörenden Besitzregelungskarte (Anlage 2) dargestellt.

Der Teilnehmergemeinschaft des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Klein Wanzleben Zuckerdorf wird ab 01.10.2023 für den o.g. Zweck der Besitz der nach Anlage 1 entzogenen Flächen zugewiesen. Das Besitzrecht erstreckt sich auch auf die von der Teilnehmergemeinschaft zur Umsetzung der genehmigten Maßnahmen Beauftragten.

Die Regelungen dieser vorläufigen Anordnung gelten, vorbehaltlich einer abändernden oder aufhebenden Anordnung, bis zur vorläufigen Besitzeinweisung nach §§ 65 ff FlurbG bzw. bis zur Ausführungsanordnung nach §§ 61 ff FlurbG.

2. Nebenbestimmungen

Die durch diese Anordnung der Teilnehmergemeinschaft zugewiesenen Flächen sind durch die Teilnehmergemeinschaft vor Ausführung der Maßnahmen in der Örtlichkeit durch Markierungspfähle kenntlich abzustecken.

Während der Bauzeit sind alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.

Die Teilnehmergemeinschaft hat sicherzustellen, dass die Nutzung der den Beteiligten verbleibenden Flächen durch die Bauarbeiten nicht unterbrochen wird. Überflüssige Behinderungen und Beeinträchtigungen der Bewirtschaftung für die verbleibenden Flächen/Teilflächen sind zu unterlassen.

Eine ordnungsgemäße Be- und Entwässerung auf den zugewiesenen Flächen ist durch die Teilnehmergemeinschaft sicherzustellen. Nachbarflächen sind dabei nicht zu beeinträchtigen.

Die der Teilnehmergemeinschaft nur vorübergehend zugewiesenen Flächen sind vor der Rückgabe ordnungsgemäß herzurichten bzw. zu rekultivieren.

3. Ausgleich von Härten

Die Festsetzung von Entschädigungen zum Ausgleich von Härten infolge des durch diese vorläufige Anordnung geforderten Flächenentzugs regelt der § 36 Abs. 1 FlurbG.

Für die in der Anlage 1 aufgeführten Flächen wird in der Regel keine Entschädigung festgesetzt. In Härtefällen - wenn die vorübergehenden Nachteile bei einzelnen Teilnehmern das Maß der den übrigen Teilnehmern entstehenden gleichartigen Nachteile erheblich übersteigen - kann auf Antrag eine angemessene Entschädigung gewährt werden. Die Entschädigung trägt die Teilnehmergemeinschaft. Deren Höhe wird mit gesondertem Bescheid durch das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Außenstelle Wanzleben festgesetzt.

4. Sofortige Vollziehung

Die sofortige Vollziehung dieser vorläufigen Anordnung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686 ff), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14.03.2023 (BGBl. I 2023 Nr. 71), hiermit angeordnet, mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen die vorläufige Anordnung keine aufschiebende Wirkung haben.

B Begründung

Mit Beschluss vom 11.09.2019, zuletzt geändert durch Änderungsanordnung Nr. 03 vom 15.06.2023, hat das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Außenstelle Wanzleben das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Klein Wanzleben Zuckerdorf mit der Verf.-Kennung: BK 0022 nach § 86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) angeordnet.

Der Beschluss und die Änderungsanordnungen sind bestandskräftig.

Das o.g. vereinfachte Flurbereinigungsverfahren dient insbesondere der Verbesserung der Agrarstruktur. Ziel ist es, die Bewirtschaftung nachhaltig und rechtssicher zu gewährleisten und agrarstrukturelle Mängel in der Erschließung zu beseitigen. Das in der Örtlichkeit vorhandene Wegenetz soll unter Berücksichtigung einer modernen Bewirtschaftung hinsichtlich seines Ausbauzustandes verbessert werden. Mit dem Verfahren soll zersplitterter, unwirtschaftlich geformter Grundbesitz eigentumsrechtlich zusammengelegt werden. Ebenso sollen im Verfahren der Erhalt und die Weiterentwicklung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes Beachtung finden. Es wird durch geeignete Maßnahmen eine Vernetzung der vorhandenen Strukturen angestrebt.

Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Außenstelle Wanzleben hat im Benehmen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Klein Wanzleben Zuckerdorf einen Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG aufgestellt. Dieser ist am 22.12.2021 vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte genehmigt worden. Eine hinreichende Planungsgrundlage ist somit gegeben.

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Klein Wanzleben Zuckerdorf legte in seiner Sitzung am 20.01.2022 die Priorität für die Ausführung der ersten Maßnahmen aus dem genehmigten Wege- und Gewässerplan fest.

Die Teilnehmergemeinschaft beabsichtigt die landschaftsgestaltenden Maßnahmen L07A und L07B (naturverträglicher Umbau des Gehölzstreifens am Schaftalgraben) teilweise (Fäll- und Gehölzschnittarbeiten) bis Frühjahr 2024 umzusetzen.

Der Zustand der benötigten Flächen einschließlich deren Bestandteile ist festgestellt worden, soweit dies für die Wertermittlung und die Bemessung der Entschädigung von Bedeutung ist.

Nach § 36 Abs. 1 FlurbG kann die Flurbereinigungsbehörde eine vorläufige Anordnung erlassen, wenn es aus dringenden Gründen erforderlich wird, vor der Ausführung des Flurbereinigungsplanes den Besitz oder die Nutzung von Grundstücken zu regeln. Dringende Gründe liegen vor, wenn die angeordnete Maßnahme nicht bis zur Ausführung durch den Flurbereinigungsplan zurückgestellt werden kann.

Entlang dem Schaftalgraben befindet sich auf der gesamten Länge zwischen dem östlich gelegenen Lindenweg und der westlich liegenden Ortschaft Peseckendorf ein Gehölzstreifen mit Mischbepflanzung. Die Bepflanzung besteht vorrangig aus überalterten, abgängigen Pappeln. Sie wechselt in Größe und Breite und ist auch nicht geschlossen.

Um den vorhandenen Gehölzbestand zu verjüngen und ökologisch aufzuwerten sind zunächst Fäll- und Gehölzschnittarbeiten durchzuführen. Gleichzeitig wird damit der ländliche Wegebau am Schaftalgraben, der für 2024/2025 geplant ist, vorbereitet.

Für die Ausführung der Fäll- und Gehölzschnittarbeiten ist zwingend das Zeitfenster nach Naturschutzrecht einzuhalten. Demnach sind die Arbeiten im Spätherbst und Winter umzusetzen.

Um die Ziele des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens schnellstmöglich zu erreichen, wird die Umsetzung der Maßnahmen mit erheblichen öffentlichen Mitteln gefördert. Die sachgerechte Verwendung der für das Haushaltsjahr 2023/2024 bereitgestellten öffentlichen Mittel setzt eine planmäßige und fristgerechte Umsetzung der o.g. Maßnahmen voraus. Aufgrund des vorliegenden Bauablaufplanes und dem derzeitigen Stand der Vorbereitungen einschließlich feststehender Submissionstermine ist es zur Vermeidung von Verzögerungen dringend erforderlich, der Teilnehmergemeinschaft die benötigten Flächen zum 01.10.2023 zuzuweisen. Mit dem Beginn der Bauarbeiten kann nicht bis zur Regelung durch den Flurbereinigungsplan gewartet werden. Ein zeitlicher Verzug führt zu Nachteilen, die es im Interesse der Beteiligten des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens, aber auch im öffentlichen Interesse zu vermeiden gilt.

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung dieser vorläufigen Anordnung liegt sowohl im öffentlichen Interesse als auch im überwiegenden Interesse der Beteiligten. Insoweit wird auf vorstehende Begründung zur vorläufigen Anordnung Bezug genommen.

Aus den dargelegten Gründen ist der Erlass der vorläufigen Anordnung Nr. 02 mit Anordnung der sofortigen Vollziehung recht- und zweckmäßig.

C Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Außenstelle Wanzleben, Ritterstraße 17 - 19, 39164 Stadt Wanzleben – Börde oder beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Große Ringstraße 52, 38820 Halberstadt oder beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle/Saale

einzulegen.

Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen - Anhalt, Breiter Weg 203, 39104 Magdeburg Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden.

Im Auftrag
gez. Konstanze Cleve
(DS)

Hinweis zum Datenschutz

Aufgrund des gesetzlichen Auftrages nach dem Flurbereinigungsgesetz werden im vorliegenden Flurbereinigungsverfahren personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet. Die datenschutzrechtlichen Hinweise können im Internet unter: www.lsaurl.de/alffmittedsgvo eingesehen werden oder sind beim ALFF Mitte erhältlich.

Besitzregelungskarte

betroffenes Flurstück

Blattnr.

OrdNr.

Gemarkung

Flur

Flurstück

Buchfläche

Entzugsfläche

Massnahme

5

52

Groß Germersleben

1

16/5

29100 m²

4133 m²

L07

5

49

Groß Germersleben

1

17/5

34390 m²

2548 m²

L07

4

63

Klein Oschersleben

2

141/51

12894 m²

68 m²

L07

4

63

Klein Oschersleben

2

144/47

691 m²

190 m²

L07

4

63

Klein Oschersleben

2

211/49

1110 m²

30 m²

L07

4

63

Klein Oschersleben

2

60/1

120 m²

18 m²

L07

4

63

Klein Oschersleben

2

60/3

230 m²

311 m²

L07

4

427

Klein Oschersleben

2

61/3

28389 m²

1097 m²

L07

4

426

Klein Oschersleben

2

61/5

19214 m²

14633 m²

L07

4, 5

365

Klein Oschersleben

8

1/3

5050 m²

1191 m²

L07

5

430

Klein Oschersleben

8

1/4

6245 m²

943 m²

L07

5

447

Klein Oschersleben

8

1/5

5435 m²

722 m²

L07

5

393

Klein Oschersleben

8

1/6

5320 m²

741 m²

L07

5

375

Klein Oschersleben

8

1/7

4510 m²

1230 m²

L07

5

394

Klein Oschersleben

8

1/8

5130 m²

1910 m²

L07

5

447

Klein Oschersleben

8

1/9

5290 m²

3154 m²

L07

5

447

Klein Oschersleben

8

1/10

5725 m²

2338 m²

L07

5

395

Klein Oschersleben

8

1/11

5815 m²

1165 m²

L07

5

59

Klein Oschersleben

8

1/12

5720 m²

1178 m²

L07

5

447

Klein Oschersleben

8

1/13

6905 m²

1451 m²

L07

5

410

Klein Oschersleben

8

1/17

4865 m²

690 m²

L07

5

447

Klein Oschersleben

8

1/18

5660 m²

981 m²

L07

5

447

Klein Oschersleben

8

1/19

3345 m²

698 m²

L07

5

447

Klein Oschersleben

8

1/20

5610 m²

822 m²

L07

5

431

Klein Oschersleben

8

1/21

5580 m²

795 m²

L07

5

367

Klein Oschersleben

8

1/22

5945 m²

892 m²

L07

5

447

Klein Oschersleben

8

1/23

5855 m²

808 m²

L07

5

447

Klein Oschersleben

8

1/24

5630 m²

949 m²

L07

5

386

Klein Oschersleben

8

1/25

5390 m²

1005 m²

L07

5

66

Klein Oschersleben

8

1/44

5590 m²

128 m²

L07

5

66

Klein Oschersleben

8

1/46

3800 m²

5845 m²

L07

5

66

Klein Oschersleben

8

1/47

5280 m²

4566 m²

L07

2

83

Peseckendorf

1

78

4774 m²

136 m²

L07

2

83

Peseckendorf

1

79

462 m²

123 m²

L07

2

629

Peseckendorf

1

16/3

7180 m²

4729 m²

L07

2

94

Peseckendorf

1

16/4

198 m²

133 m²

L07

2

629

Peseckendorf

1

16/5

611 m²

24 m²

L07

2

94

Peseckendorf

1

16/7

476 m²

437 m²

L07

2

629

Peseckendorf

1

16/8

31493 m²

10803 m²

L07

1

601

Peseckendorf

2

3

47235 m²

2678 m²

L07

1

629

Peseckendorf

2

7

25779 m²

10401 m²

L07

1

84

Peseckendorf

2

8

29789 m²

4108 m²

L07

1

94

Peseckendorf

2

15

3842 m²

196 m²

L07

1

604

Peseckendorf

2

9/1

10339 m²

1478 m²

L07

Besitzregelungskarte

betroffenes Flurstück

Blattnr.

OrdNr.

Gemarkung

Flur

Flurstück

Buchfläche

Entzugsfläche

Massnahme

1

633

Peseckendorf

2

9/2

10340 m²

786 m²

L07

1

792

Peseckendorf

2

9/3

10340 m²

2691 m²

L07

1, 2

603

Peseckendorf

2

16/1

17500 m²

42 m²

L07

1, 2

599

Peseckendorf

2

16/2

19113 m²

9928 m²

L07

2

97

Peseckendorf

4

1

6180 m²

205 m²

L07

4

97

Peseckendorf

4

9

1349 m²

30 m²

L07

2, 3

617

Peseckendorf

4

7/2

1617 m²

1197 m²

L07

3

632

Peseckendorf

4

7/3

1709 m²

805 m²

L07

3

632

Peseckendorf

4

7/4

1735 m²

617 m²

L07

3

651

Peseckendorf

4

7/5

1759 m²

557 m²

L07

3

651

Peseckendorf

4

7/6

1725 m²

491 m²

L07

3

612

Peseckendorf

4

7/7

1758 m²

470 m²

L07

3

600

Peseckendorf

4

7/8

1755 m²

458 m²

L07

3

661

Peseckendorf

4

7/9

1760 m²

486 m²

L07

3

598

Peseckendorf

4

7/10

1776 m²

530 m²

L07

3

88

Peseckendorf

4

7/11

1809 m²

558 m²

L07

3

632

Peseckendorf

4

7/12

1792 m²

579 m²

L07

3

621

Peseckendorf

4

7/13

1789 m²

563 m²

L07

3

627

Peseckendorf

4

7/14

1808 m²

589 m²

L07

3

627

Peseckendorf

4

7/15

1809 m²

549 m²

L07

3

621

Peseckendorf

4

7/16

1799 m²

571 m²

L07

3

618

Peseckendorf

4

7/17

1799 m²

507 m²

L07

3

621

Peseckendorf

4

7/18

1821 m²

440 m²

L07

3

87

Peseckendorf

4

7/19

1789 m²

486 m²

L07

3

621

Peseckendorf

4

7/20

1777 m²

538 m²

L07

3

88

Peseckendorf

4

7/21

1782 m²

532 m²

L07

3

618

Peseckendorf

4

7/22

1776 m²

584 m²

L07

3

89

Peseckendorf

4

7/23

1810 m²

793 m²

L07

3

621

Peseckendorf

4

7/24

1916 m²

1337 m²

L07

3

90

Peseckendorf

4

7/25

1683 m²

1340 m²

L07

3

621

Peseckendorf

4

7/26

1793 m²

1365 m²

L07

3

88

Peseckendorf

4

7/27

1771 m²

1453 m²

L07

3

618

Peseckendorf

4

7/28

1790 m²

1438 m²

L07

3, 4

617

Peseckendorf

4

7/29

1791 m²

1371 m²

L07

4

589

Peseckendorf

4

7/30

1858 m²

1358 m²

L07

4

657

Peseckendorf

4

7/31

1838 m²

1267 m²

L07

4

621

Peseckendorf

4

7/32

1825 m²

1232 m²

L07

4

580

Peseckendorf

4

7/33

1802 m²

1221 m²

L07

4

641

Peseckendorf

4

7/34

1711 m²

1022 m²

L07

2

632

Peseckendorf

4

10/1

11784 m²

7915 m²

L07

2

621

Peseckendorf

4

10/2

20835 m²

1143 m²

L07