(Kartenauszug vom Geltungsbereich der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilplan 4 – Gemeinde Harsleben“)
• Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Vorharz hat in seiner schriftlichen Sitzung, am 14.03.2022, die Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilplan 4 – Gemeinde Harsleben“ der Verbandsgemeinde Vorharz beschlossen.
Der Änderungsbereich betrifft die Flurstücke 29/1 und 29/2 (Teilflächen) in der Flur 15 der Gemarkung Harsleben mit einer Gesamtfläche von ca. 1,1 ha. Die bisherige Darstellung als Grünfläche und Fläche für die Landwirtschaft soll in eine gewerbliche Baufläche geändert werden.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit, gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), soll in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Sie soll über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung Auskunft geben. Dazu liegt der Vorentwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planzeichnung und Begründung in der Zeit vom
04.10.2023 bis einschließlich 10.11.2023
in der Verbandsgemeinde Vorharz, Außenstelle Wedderstedt, Bauamt - Zimmer 14, Quedlinburger Straße 10, 06458 Selke-Aue, zu folgenden Zeiten zur Einsicht aus:
| Montags | 09.00 - 11.30 Uhr |
| Dienstags | 09.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
| Donnerstags | 09.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Freitags | 09.00 - 11.30 Uhr |
Die Einsichtnahme ist nach telefonischer Terminvereinbarung (039423 851 - 67) auch zu anderen Zeiten möglich. Alternativ können die Planungsunterlagen auch über die Webseite der Verbandsgemeinde und dem folgenden Link abgerufen werden.
http://www.vorharz.net/de/verbandsgemeinde-1652967394.html
Es besteht die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen, indem die Pläne und Vorentwürfe eingesehen werden können. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Vorentwurf vorgebracht werden. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen.
Der Geltungsbereich wird in dem nachfolgenden Kartenauszug abgebildet.
Hinweis:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter
http://www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich.
Wegeleben, 06.09.2023