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Amtblatt der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 9/2024
Aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung

Die Verbandsgemeinde Vorharz, bestehend aus den Mitgliedsgemeinden Ditfurt, Groß Quenstedt, Harsleben, Hedersleben, Schwanebeck, Selke-Aue und Wegeleben, ist Teil des Landkreises Harz und erstreckt sich östlich der Städte Quedlinburg und Halberstadt. Der östliche Gemarkungsverlauf gilt gleichzeitig als Kreisgrenze zu den Landkreisen Börde- und Salzlandkreis. Das Verbandsgemeindegebiet mit einer Ausdehnung von ca. 208 km² wird mit Sitz in Wegeleben und zwei weiteren Bürgerbüros an den Standorten Schwanebeck und Selke-Aue (OT-Wedderstedt) verwaltet.

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir im Amt für Schulen, Kindertageseinrichtungen und Soziales zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine kompetente Persönlichkeit zur Einstellung als

Sachbearbeiter Kindertageseinrichtungen (m/w/d)

Ihre Aufgaben

Prüfung der Bedarfslage an Betreuungsplätzen

Planung und Koordinierung des quantitativen und qualitativen Bedarfs an Betreuungsplätzen

Mitwirkung bei Fragen der Betriebserlaubnis

Allgemeine Beratung und Unterstützung von Eltern und Einrichtungsleitern

Bearbeitung von An-, Ab- und Ummeldungen

Prüfung der Unterlagen der Eltern

Erhebung von Kostenbeiträgen gemäß Satzung

Erstellen von Statistiken

Abrechnung von Einrichtungen in freier Trägerschaft

Kostenabrechnung für Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Verbandsgemeinde Vorharz

Bereitstellung der Ausstattungen für Kindertageseinrichtungen

Haushaltsplanung, Mittelbewirtschaftung und finanzielle Abwicklung

Verwaltung und Abrechnung der Einrichtungen der Jugendarbeit unserer Mitgliedsgemeinden

Ihr Profil

Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter oder Verwaltungswirt mit einem abgeschlossenen Beschäftigtenlehrgang I

Alternativ haben Sie eine gleichwertige Verwaltungsausbildung mit Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung und der Bereitschaft zur Weiterbildung

Sie verfügen über Kenntnisse über die anzuwendenden Rechtsgrundlagen, u. a. KiFöG LSA, SGB VIII und KVG LSA

Sie sind idealerweise mit den Abläufen und rechtlichen Erfordernissen einer Kommunalverwaltung sowie dem doppischen Haushaltsrecht vertraut oder mindestens dazu bereit, sich umgehend damit vertraut zu machen.

Sie sind im Besitz eines gültigen Führerscheines der Klasse B und es besteht die Bereitschaft, ihr privates Fahrzeug für evtl. dienstliche Fahrten (mit einer Ausgleichszahlung nach dem Bundesreisekostengesetz) einzusetzen.

Sie verfügen über einen sicheren Umgang mit MS-Office-Produkten

Sie sind Team- und Kommunikationsfähig

Eine selbstständige, verantwortungsbewusste und strukturierte Arbeitsweise zeichnet Sie aus.

Wir bieten Ihnen

eine in Vollzeit zu besetzende, unbefristete Stelle

eine Vergütung in der EG 7 TVöD-V

flexible Arbeitszeiten zur optimalen Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

moderne Büroarbeitsplätze

gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

ein vielseitiges Aufgabengebiet

ein kooperatives und angenehmes Arbeitsumfeld

Die Teilnahme am SOG-Bereitschaftsdienst ist verpflichtend.

Die Bereitschaft zum Einsatz als Wahlhelfer wird erwartet.

Die Mitgliedschaft in der freiwilligen Feuerwehr ist wünschenswert.

Nach §9 Absatz 5 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes das Landes Sachsen-Anhalt werden Mitglieder im Einsatzdienst der Feuerwehr bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, wenn nicht andere rechtlich schützenswerte Gründe überwiegen, die in der Person eines anderen Bewerbers liegen.

Schwerbehinderte Menschen und gleichgestellte Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Der Nachweis einer Schwerbehinderung/ Gleichstellung ist zur Wahrung der Interessen bereits mit der Bewerbung beizufügen.

Ihre aussagefähige Bewerbung mit Lebenslauf, Zeugniskopien und Arbeitszeugnissen senden Sie bitte bis 04.10.2024 an die

Verbandsgemeinde Vorharz

Markt 7

38828 Wegeleben

oder per E-Mail an info@vorharz.net.

Mit der Bewerbung verbundene Kosten können nicht erstattet werden. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgeschickt, wenn ein ausreichend frankierter, mit Adresse versehener Rückumschlag in angemessener Größe beigefügt wurde. Andernfalls werden die Unterlagen nach 3 Monaten vernichtet.

Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten erhalten Sie unter www.vorharz/verwaltung/Stellenangebote/Datenschutzhinweise für Bewerber(innen).