Abb. David Döring, Kupferstich von Lucas Kilian (Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel)
Bei den Besitzern von Rittergütern und Dörfern der hiesigen Gegend erscheint im 17. Jahrhundert häufig die Familie von Döring. Den Grundstein dafür legte der am 14. August 1577 in Zeitz geborene Kammer- und Hofrat David Döring. Nach dem ihn betreffenden Beitrag in der Sächsischen Biografie stellte er einen der schillerndsten und umtriebigsten Politiker am Dresdner Hof und in den Ratskollegien dar.
David D. war der Sohn des Landrichters und Ratsherren in Zeitz, Valentin D., der später Amtmann in Grimma war. Seine Mutter Maria war die Tochter des kursächsischen Amtmanns in Wurzen, später in Delitzsch, Christoph Lotter. David D. besuchte nach seiner Schulzeit in der Landesschule Schulpforte ab 1593 die Universität Leipzig, später in Jena, die er 1603 mit dem Erlangen des Doktorgrades abschloss.
Nach zwischenzeitlicher Tätigkeit in Zeitz berief ihn der sächsische Kurfürst Christian II. 1609 als Hofrat an die kursächsische Landesregierung und ans Appellationsgericht nach Dresden. Nachdem Johann Georg I. 1611 zum Kurfürsten gekrönt worden war, wurde David D. zu dessen Günstling. Der Landesherr übertrug ihm eine Reihe teils schwieriger Aufgaben, wozu auch die gehörte, als kurfürstlicher Schuldenkommissar säumige Schulden einzutreiben. Damit machte er sich naturgemäß viele Feinde. Dazu zählten auch die sächsischen Landstände als Vertretung der Stände (Adel und Städte) gegenüber dem Monarchen, die in ihm einen Konkurrenten sahen.
In den 1620er-Jahren überschrieb ihm der Kurfürst als Dank eine Anzahl Rittergüter, was ihm auch nicht gerade Freunde verschaffte. Am 20. August 1621 informierte Johann Georg I. die Schösser zu Grimma und Wurzen darüber, dass er dem Kammer- und Hofrat Dr. David Döring wegen seiner geleisteten treuen Dienste sämtliche durch die Dörfer Nepperwitz, Grubnitz, Deuben, Bennewitz, Burkhartshaín und Oelschütz dem Amt Naunhof zu leistenden Pferde- und Handdienste sowie die Gerichtsbarkeit, soweit sie diese Dienste anging, gegen eine Geldzahlung übertragen habe. Kurz darauf wurde diese erbliche Übertragung noch beträchtlich erweitert. Hintergrund war die strittige Vererbung des zur Fürstenschule Grimma gehörigen Vorwerkes Kleinbothen, der Dörfer Klein- und Großbothen sowie Schaddel u. a. an den Kammerherren Döring. Verschiedene Personen sahen darin eine ungerechtfertigte Begünstigung Dörings zum Schaden der Schule. So schlug er selbst vor, um den seiner Meinung nach ungerechtfertigten Verdächtigungen zu entgehen, diese Schulgüter gegen andere auszutauschen. Der Kurfürst ließ daraufhin den gesamten Vorgang überprüfen. Dabei stellten die beauftragten Kommissare fest, dass Döring aus den vererbten Schulgütern weniger Nutzen als die Kaufsumme in Höhe von 8.400 Gulden gezogen hatte. Zudem wurde darauf verwiesen, dass wohl kein anderer diese Summe dafür gezahlt hätte. Dennoch wollte man den Vorschlag zum Tausch der Güter umsetzen. Im März 1622 meldeten die Kommissare den Vollzug. Bennewitz musste fortan die dem Amt Naunhof zustehenden Abgaben und Zinsen an den Kammerherren Döring zahlen. Zugleich erhielt dieser die dem Amt zustehende obere und niedere Gerichtsbarkeit, wofür er 100 Gulden zahlte. Die für die genannten Leistungen insgesamt aufzubringende Summe betrug 9.690 Gulden.
1622 erhielt David D. eine Reihe der durch die beiden Dörfer Pausitz und Bach zu erbringenden Frondienste zugesprochen und am 5. Juli 1627 die Ober- und Erbgerichtsbarkeit darüber erblich verliehen.
Der Unterstützung Johann Georg I. sicher, gelang es David Döring immer wieder, sich massiven Vorwürfen zu entziehen. Selbst eine 1628 vor dem Landtag in Torgau erhobene Anklage wegen Korruption und Zerrüttung der sächsischen Staatsfinanzen überstand er unbeschadet, wozu sicher ein vom Kurfürsten ausgestelltes Ehrenzeugnis beitrug. Auch seine Erhebung in den Adelsstand im Jahre 1630 durch Kaiser Ferdinand I. hatte er maßgeblich dem Einfluss des sächsischen Kurfürsten zu verdanken. Dieser besuchte ihn auch auf seinen Rittergütern, so in Belgershain, Seelingstädt und Böhlen.
David von D. tat sich auch außenpolitisch hervor. Er führte u. a. diverse Verhandlungen, die im Prager Frieden 1635 mündeten, den er für Kursachsen u. a. zusammen mit seinem Schwiegersohn Johann Georg von Oppel unterzeichnete.
Im Laufe der Jahre war David von Döring zu einem bedeutenden Besitz gekommen. Ihm gehörten die Rittergüter Belgershain, Böhlen bei Grimma, Börln, Dahlen, Hohnstädt, Lampertswalde, Mühlbach, Mutzschen, Roitzsch, Seelingstädt, Trautzschen, Wellerswalde und Wäldgen. Hinzu kamen noch die Einkünfte aus zahlreichen Muldedörfern, wie Bennewitz, Deuben, Grubnitz und Nepperwitz. Von seinem Reichtum, aber auch von seinem Selbstverständnis zeugt die Tatsache, dass er bei seinem Tod u. a. 88 goldene und silberne Bildnisse von sich und 362 goldene und silberne Becher sowie 22 goldene Ketten hinterließ.
David von Döring scheint über viele Jahre an einer psychischen Störung gelitten zu haben. In der ihm gewidmeten Leichenpredigt spricht Reinhard Bakius jedenfalls davon, dass er mit dem „malo hypochondriaco“ beladen gewesen sein soll. Zu dieser Zeit ging man noch davon aus, dass die im Hypochondrium (Region unter dem Zwerchfell) liegende Milz der Ursprung von Gemütskrankheiten war, woraus auch die Bezeichnung „Milzsucht“ resultierte. Von Ärzten verordnete Kuren in Eger brachten keinen Erfolg. Die Behandlung mit Sauerbrunnen (Mineralwasser mit hohem Kohlensäuregehalt) führte aber dazu, dass er ständig ein großes Verlangen danach verspürte. Bei einem Aufenthalt in Pegau ließ er sich solches Wasser aus Eger dorthin bringen. Er wurde aber zunehmend schwächer und dann bettlägerig. Am 14. September 1638 ist David von Döring im Alter von 61 Jahren gestorben.
Abb. Leichenpredigt für David von Döring, 1641 (Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt)