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Amtsblatt der Gemeinde Bennewitz
Ausgabe 1/2026
Informationen aus dem Rathaus
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Kündigung des Vertrags für Altkleidercontainer

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

der Vertrag zwischen der Gemeinde Bennewitz und der Firma APR GmbH Jessen über die Aufstellung von Containern zur Sammlung von Alttextilien endet zum 31. Dezember 2025.

Grund für die Vertragsbeendigung ist das zunehmende Aufkommen illegaler Ablagerungen rund um die Container. Dies führte nicht nur zu einem unschönen Erscheinungsbild, sondern auch zu wiederholten Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern. Leider wurden die Container nicht ausschließlich für Alttextilien genutzt, sondern auch für andere Abfälle.

Wir bitten Sie daher, Alttextilien künftig auf den Wertstoffhöfen des Landkreises, Sozialwarenkaufhäusern, Second-Hand-Einrichtungen oder Kleiderkammern abzugeben. Auch über das Online-Angebot der KELL GmbH – den Tausch- und Verschenkmarkt unter www.kell-gmbh.de – lassen sich Alttextilien weitervermitteln.

Wer sich unsicher ist, ob ein Kleidungsstück oder Textil noch in die Altkleidersammlung gehört, kann sich folgende Faustregel merken: Würde man es noch einem Freund oder Bekannten geben? Ist die Antwort nein, sollte das Stück in den Restabfall. Stark verschlissene, verschmutzte oder nicht mehr tragbare Kleidung (Lumpen) darf und sollte weiterhin über die Restmülltonne bzw. den Sperrmüll entsorgt werden. Saubere, unbeschädigte und gut tragbare Bekleidung, Woll- und Strickwaren, paarweise gebündelte Schuhe, gebrauchte Handschuhe, Decken, Tischdecken, Bettwäsche, Hand- und Badetücher, Waschlappen sowie Gardinen gehören weiterhin in die Altkleidercontainer.“

Illegale Ablagerungen an den ehemaligen Standorten der Altkleidercontainer wie auch an allen anderen Plätzen werden künftig geahndet und mit Bußgeldern belegt.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, unsere Gemeinde sauber und ordentlich zu halten.