Ja, auch auf dem Fahrrad ist die StVO zu beachten.
Wo muss ich als Radfahrer fahren?
Mit dem Fahrrad ist die Straßenbenutzung gesetzlich vorgeschrieben. Sind keine amtlich ausgewiesenen Radwege vorhanden, müssen Fahrradfahrer auf die Straße. Das Fahren auf dem Bürgersteig ist nur erlaubt, wenn Kinder unter acht Jahren begleitet werden.
Können für Radfahrer bei Missachtung Bußgelder entstehen?
Ja! Wird etwa der Radweg oder die Straße in falscher Richtung befahren, können Bußgelder zwischen 20 und 30 Euro anfallen. Die ordnungswidrige Nutzung des Gehwegs schlägt mit 15 bis 30 Euro zu Buche.