Zur ordnungsgemäßen Vorbereitung dieser Wahl ist es erforderlich, dass der Gemeinderat gemäß § 9 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. April 2018 (SächsGVBl. S. 298), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134) geändert worden ist die Mitglieder des Gemeindewahlausschuss wählen wird. Dies ist vorgesehen in der Sitzung am 13.12.2023.
Der Gemeindewahlausschuss ist für die Vorbereitung, Leitung und Auswertung der Gemeinderatswahl zuständig, nicht zu verwechseln mit den Wahlvorständen in den einzelnen Wahllokalen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden hiermit aufgerufen, ehrenamtlich in diesem Ausschuss mitzuwirken.
Der Gemeindewahlausschuss wird aus Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten gebildet und besteht aus dem Vorsitzenden und 2 bis 6 Beisitzern und deren Stellvertretern in gleicher Zahl. Bei der Wahl der Beisitzer und Stellvertreter der Beisitzer sollen nach Möglichkeit die in der Gemeinde vertretenen Parteien und Wählervereinigungen angemessen berücksichtigt werden. Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein.
Bewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge dürfen keinem Wahlorgan angehören, das für dieselbe Wahl tätig wird.
Ihre Meldungen richten Sie bitte bis zum 30.11.2023 an die Gemeindeverwaltung, Leiter FB Innere und Äußere Verwaltung, Herr Kentrat, mario.kentrat@gemeinde-bennewitz.de, der auch für weitere Auskünfte zur gern Verfügung steht.