Gemäß § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben durch gemeindliche Vollzugsbedienstete vom 19. September 1991 (SächsGVBl. S. 355), die durch die Verordnung vom 23. August 2001 (SächsGVBl. S. 577) geändert worden ist, überträgt der Bürgermeister der Gemeinde Bennewitz als Ortspolizeibehörde gemäß § 9 des Sächsischen Polizeibehördengesetzes vom 11. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 358, 389) den
Frau Sindy Neumann
Frau Mandy Schräpler
und
Herrn Mario Kentrat
polizeiliche Vollzugsaufgaben in der Gemeinde Bennewitz auf folgenden Gebieten:
| 1. | Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs, |
| 2. | Vollzug von Satzungen, Orts- und Kreispolizeiverordnungen, |
| 3. | Vollzug der Vorschriften über die Beseitigung von Abfällen, |
| 4. | Vollzug der Vorschriften über das Sammlungswesens, |
| 5. | Schutz öffentlicher Grünanlagen, Erholungseinrichtungen, Kinderspielplätze und anderer dem öffentlichen Nutzen dienender Anlagen und Einrichtungen gegen Beschädigung, Verunreinigung und missbräuchliche Benutzung, |
| 6. | Vollzug der Vorschriften über das Reisegewerbe und das Marktwesen, |
| 7. | Vollzug der Vorschriften über die Sperrzeit und den Ladenschluss, |
| 8. | Vollzug der Vorschriften über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen oder |
| 9. | Vollzug der Vorschriften zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden. |
Die Bekanntmachung tritt am 01.11.2022 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung zu den gemeindlichen Vollzugsbediensteten vom 25.03.2022 außer Kraft.
Bennewitz, 17.10.2023