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Amtsblatt der Gemeinde Bennewitz
Ausgabe 10/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Ausschreibung von Stellplätzen für die Aufstellung von Sammelbehältern für Altkleider und Schuhe in der Gemeinde Bennewitz

Die Gemeinde Bennewitz führt eine Ausschreibung für die im Folgenden bezeichnete Leistung freiwillig durch:

Bereitstellung von Stellplätzen für die Aufstellung von Sammelbehältern für Altkleider und Schuhe

1. Leistungsbeschreibung

1.1. Beschreibung des Auftragsrahmens/-umfangs

Die Gemeinde Bennewitz bietet die Nutzung öffentlicher Flächen für die Aufstellung von Altkleidercontainern im Rahmen der Vergabe einer Dienstleitungskonzession an. Es werden ab dem 01.01.2025 für die Sammlung von Altkleidern/-textilien 10 Standorte für je einen Container zur Verfügung gestellt. Die Standorte verteilen sich auf das gesamte Gemeindegebiet und befinden sich in der Regel neben den Altglascontainern.

Folgende Angaben werden mindestens vom Konzessionsnehmer erwartet:

-

Größe/Maße der Container bzw. Flächenbedarf

-

Aussage darüber, wie die Sauberkeit des Ausstellungsortes gewährleistet wird

-

Angabe des Leerungs- bzw. Kontrollintervalls

-

Angabe der Reaktionszeit zwischen Aufruf zur Beseitigung von Verschmutzungen und deren Erledigung

-

Angabe der Höhe der Vergütung / Jahreszahlung pro Altkleidercontainer für die Benutzung der öffentlichen Fläche / des Standortes

Die Aufstellung der Container erfolgt für die Gemeinde Bennewitz kostenfrei. Eventuelle Instandhaltungen und Reparaturen sowie einen erforderlichen Austausch von Containern nimmt der Konzessionsnehmer auf eigene Kosten vor. In Ausnahmesituationen, wie deutlich sichtbare Beschädigungen durch Brand, Vandalismus, Schmierereien aller Art, insbesondere politischen und obszönen Inhalts, ist der Container durch den Konzessionsnehmer innerhalb von 48 Stunden ab Bekanntgabe auszutauschen.

Die Altkleidercontainer sind durch den Konzessionsnehmer zu versichern. Eine Haftung der Gemeinde Bennewitz ist ausgeschlossen. Eine Erlaubnis zur Sondernutzung des öffentlichen Raumes wird kostenfrei durch die Gemeindeverwaltung erteilt.

1.2. Anforderung an die Erfassung

1.2.1. Erfassungsbehältnisse

Geeignet für die Erfassung von Alttextilien sind klassische Altkleider-Depotcontainer. Die Container müssen ein GS-Prüfsiegel haben sowie gegen Einbruch gesichert, CE-gekennzeichnet, in technisch einwandfreiem Zustand sein und vom Konzessionsnehmer in diesem Zustand erhalten werden. Außerdem müssen sie mit Namen und Betriebssitz des Konzessionsnehmers gekennzeichnet sein (vollständige Anschrift und einer, mindestens von Montag – Freitag von 7.00 – 19.00 Uhr, erreichbaren Telefonnummer). Sie müssen eine standsichere und dauerhafte Konstruktion aufweisen. Zudem muss auf den Containern ein Hinweis gut sichtbar angebracht sein, der den Einstieg verbietet.

1.2.2. Leerung und deren Rhythmus

Die Entleerung aller Altkleidercontainer hat regelmäßig und grundsätzlich bedarfsgerecht zu erfolgen, jedoch mindestens im 2-wöchigem Rhythmus.

Der Inhalt der Container wird mit dem Einwurf Eigentum des Konzessionsnehmers. Eine Aussonderung von Teilen oder Bestandteilen des Containerinhalts hat zu unterbleiben.

Die Entleerung der Altkleidercontainer und die Reinigung, der um die Altkleidercontainer liegenden Flächen hat nur werktags in der Zeit von 7.00 bis 19.00 Uhr zu erfolgen.

1.2.3. Nachweisführung

Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, der Gemeinde Bennewitz geeignete Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung/Verwertung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vorzulegen.

2. Bietereignung und Ausschlussgründe

Die Vergabe der Stellplätze erfolgt nur an ein Unternehmen, das die entsprechende Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzt und diese nachweisen kann.

Zur Prüfung der Eignung sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind insbesondere erforderlich:

-

Zertifizierungsnachweis als Entsorgungsfachbetrieb

-

Vorliegen einer Sammlungsanzeige nach § 18 KrWG für gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen

-

Angaben zur Art der Verwertung der Alttextilien

-

Gewerbeanmeldung

-

Referenzen hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung – vergleichbare Projekte

-

Nachweis einer Haftpflichtversicherung von mind. 2.500.000 € (1,5 Mio. für Personen- und 1 Mio. für Sachschäden) für die Dauer des Vertrages.

-

Name und Anschrift des Unternehmens einschl. Benennung einer Kontaktperson mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse

-

Benennung einer natürlichen Person des Unternehmens mit Namen und Anschrift, einschl. Telefonnummer und einer E-Mail-Adresse, die berechtigt ist, für den Konzessionsnehmer zu handeln

-

eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes

3. Verfahrensabwicklung

3.1. Bewerbung

Die schriftliche Bewerbung ist zu richten an die

Gemeindeverwaltung Bennewitz

Bahnhofstr. 24

04828 Bennewitz

Ende der Einreichungsfrist ist der

30.11.2024.

Nach diesem Zeitpunkt eingehende Bewerbungen werden nicht mehr am Verfahren teilnehmen.

Die Unterlagen sind im verschlossenen Umschlag, versehen mit dem Stichwort „Ausschreibung Altkleidercontainer-Stellplätze“ abzugeben bzw. einzusenden.

3.2. Laufzeit und Bedingungen

Der auf Basis dieser Ausschreibung abzuschließende Vertrag wird für die Dauer von 3 Jahren abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.01.2025. Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein Jahr, wenn er nicht vorher schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Jahres gekündigt wird. Bei wiederholtem Verstoß gegen eine Festlegung des Vertrages ist die Gemeinde Bennewitz zur fristlosen Kündigung berechtigt.

Nach Ablauf der Vertragslaufzeit sind die Altkleidercontainer unverzüglich zu entfernen. Andernfalls erfolgt im Rahmen der Ersatzvornahme eine Entfernung auf Kosten des Konzessionsnehmers durch die Gemeinde Bennewitz.

Die Vergütungspflicht beginnt am 01.01.2025. Die Vergütung ist jährlich bis zum 15.02. im Voraus an die Gemeindeverwaltung Bennewitz zu zahlen. Eine Rückzahlung der Vergütung bei vorzeitiger Kündigung erfolgt nicht, sofern die Gründe der Kündigung durch den Konzessionsnehmer zu vertreten sind.

3.3. Vergabekriterien und Bewertung

1.

Gewährleitung der Sauberkeit des Aufstellungsortes, Reaktionszeit zwischen Aufruf der Beseitigung von Verschmutzungen und deren Erledigung – 15 %

2.

Leerungs- und Kontrollintervall – 15 %

3.

Art der Verwertung der Alttextilien – 10 %

4.

Höhe der Vergütung / Jahreszahlung pro Altkleidercontainer für die Benutzung der öffentlichen Fläche – 60 %

Die Vergabe der Altkleidercontainerstellplätze erfolgt an einen einzigen Konzessionsträger. Bei mehreren gleichgeeigneten Bietern entscheidet das Los. Sollte vom geeignetsten Bieter der Antrag nicht für alle Stellplätze vorliegen, werden die restlichen Stellplätze jeweils an den nächstplatzierten Bieter vergeben.

Vergabeprüfung

Da das Verfahren nur in Anlehnung an die VOL durchgeführt wird, ist der Rechtsschutz zur Vergabekammer nicht gegeben; es besteht allenfalls eine Beschwerdemöglichkeit bei der Rechtsaufsichtsbehörde.

3.4. Standorte der Altkleidercontainer-Stellplätze

Je 1 Container ist aufzustellen:

04828 Bennewitz, Dorfstr. 5

04828 Bennewitz, Eschenring

04828 Bennewitz, Ottendorfer Weg (Glascontainerstellplatz)

04828 Bennewitz OT Altenbach, Kurzer Weg 10

04828 Bennewitz OT Altenbach, Am Anger (Glascontainerstellplatz)

04828 Bennewitz OT Leulitz, Wurzener Str. 1

04828 Bennewitz OT Zeititz, Brandiser Str. 2b (Glascontainerstellplatz)

04828 Bennewitz OT Nepperwitz, Püchauer Str. 63 (Glascontainerstellplatz)

04828 Bennewitz OT Schmölen, Quergasse 1 (Glascontainerstellplatz)

04828 Bennewitz OT Pausitz, Str. der Einheit 12

4. Antrag auf Vergabe von Altkleidercontainerstellplätzen / Bietererklärung

Ich/Wir biete(n) die Ausführung der o.g. Leistung (Dienstleistungskonzession) zu den von mir/uns eingesetzten Preis an.

Höhe der Vergütung / Jahreszahlung pro Altkleidercontainer für die Benutzung der öffentlichen Fläche / des Standortes

______________________________________________________

Anzahl der Container _____________________________________

Gewährleistung der Sauberkeit des Aufstellungsortes, Reaktionszeit zwischen Aufruf der Beseitigung der Verschmutzung und deren Erledigung

_____________________________________

Leerungs- und Kontrollintervall

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Art der Verwertung der Alttextilien

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Der Antrag ist vollständig mit Vorlage der Unterlagen gem. Pkt. 2. dieser Ausschreibung.

Ich/wir erklären, dass

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ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind.

-

ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind.

-

ich/wir die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung angenommenen Leistung erfülle(n).

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Datum, Unterschrift, ggf. Stempel

Ist ein schriftliches Angebot an dieser Stelle nicht unterschrieben, wird das Angebot ausgeschlossen.

Bennewitz, den

Gemeindeverwaltung Bennewitz

Bahnhofstr. 24

04828 Bennewitz