Titel Logo
Amtsblatt der Gemeinde Bennewitz
Ausgabe 11/2024
Informationen aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Information an die Bürgerinnen und Bürger: Gemeinsam für eine saubere und sichere Gemeinde

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten Sie auf wichtige Regelungen und aktuelle Themen aufmerksam machen, die das gepflegte und sichere Erscheinungsbild unserer Gemeinde betreffen. Denn das Wohl unserer Gemeinde liegt in unser aller Verantwortung. Hierbei ist nicht nur die Einhaltung der Straßenreinigungssatzung entscheidend, sondern auch unser gemeinsames Engagement gegen Vandalismus.

Vandalismus schadet uns allen

Leider kommt es immer wieder zu mutwilligen Zerstörungen im öffentlichen Raum. Ein aktuelles Beispiel ist der Fahrrad-Rastplatz an der Mulde, wo kürzlich eine Bank beschädigt und den Hang hinuntergestoßen wurde. Diese Art von Vandalismus verursacht Schäden, die letztlich uns alle belasten – sei es finanziell oder in der Lebensqualität. Derartige Sachbeschädigungen werden strafrechtlich verfolgt, und der Täter muss, sobald ermittelt, für den Schaden aufkommen. Bitte handeln Sie verantwortungsvoll: Wenn Sie Vandalismus beobachten, melden Sie diesen umgehend der Polizei oder dem Ordnungsamt. Schauen Sie nicht weg, sondern helfen Sie mit, unsere Stadt sicherer zu machen. Bitte greifen Sie jedoch nicht selbst ein, sondern überlassen Sie das Eingreifen den Behörden.

Auszug aus der Straßenreinigungssatzung Bennewitz – Ihre Aufgaben als Anlieger

Die Straßenreinigungssatzung unserer Gemeinde legt fest, wie wir alle zu einem ordentlichen und sicheren öffentlichen Raum beitragen können. Hier einige wichtige Punkte, an die wir alle gebunden sind:

§ 6

Allgemeiner Schutz der öffentlichen Straßen

Alle Anlieger sind verpflichtet, sicherzustellen, dass öffentliche Straßen, Wege und Plätze nicht durch Bewuchs vom eigenen Grundstück eingeschränkt werden. Dazu zählt die Entfernung von Unkraut, das Schneiden überhängender Äste sowie das Freihalten von Entwässerungs- und Brandschutzeinrichtungen wie Gullys, Hydranten und Absperrschiebern. Auch Schnee und Eis dürfen diese Einrichtungen nicht blockieren.

§ 7

Umfang der Straßenreinigung

Die Straßen und Gehwege sind regelmäßig so zu reinigen, dass eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit vermieden wird. Das bedeutet, dass alle Verunreinigungen wie Laub, Unkraut oder Fremdkörper beseitigt werden müssen. Besonders starke Verschmutzungen, zum Beispiel durch Bauarbeiten oder landwirtschaftliche Tätigkeiten, sind ebenfalls unverzüglich zu beseitigen, gegebenenfalls auch mehrmals täglich. Den Aufforderungen der Gemeinde ist stets nachzukommen.

§ 10 Schneeräumung und

§ 11 Beseitigung von Schnee- und Eisglätte

Bei Schneefall sind alle Anlieger verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken von Schnee zu räumen. In verkehrsberuhigten Bereichen gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 Metern Breite entlang der Grundstücksgrenze. Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer Breite von mindestens 1,25 Metern zu räumen. Festgetretener Schnee und Eis müssen ebenfalls beseitigt werden, um die Sicherheit der Gehwege zu gewährleisten. Bei Glätte sind Gehwege und Zugänge rechtzeitig zu streuen, damit keine Gefahr für Passanten entsteht.

Indem wir uns an diese Regeln halten und Verantwortung übernehmen, tragen wir gemeinsam zu einem sauberen und sicheren Gemeindebild bei. Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Engagement für unsere Gemeinde!

Mit freundlichen Grüßen,

Ihre Gemeindeverwaltung