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Amtsblatt der Gemeinde Bennewitz
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bereitschaftserklärung als Wahlhelfer für die Bundestagwahl 2025

Ich habe das 18. Lebensjahr vollendet, besitze die deutsche Staatsbürgerschaft und mein Hauptwohnsitz befindet sich in der Gemeinde Bennewitz.

Ich bin gemäß § 9 Bundeswahlgesetz weder in einem anderen Wahlorgan tätig, noch selbst Bewerber, Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson eines Bewerbers.

Ich erkläre mich bereit, die Gemeinde Bennewitz als Mitglied eines Wahlvorstandes bei der

Bundestagswahl

am 23.02.2025

zu unterstützen.

Rückmeldefrist: 10.01.2025

Ehrenamtliche Tätigkeit im Wahlvorstand

Wenn möglich, möchte ich als Wahlhelfer*in in einem Wahlbezirk der Gemeinde Bennewitz eingesetzt werden:

O

als Wahlvorsteher*in

O

als stellvertretender Wahlvorsteher*in

O

als Schriftführer*in

O

als Beisitzer*in

O

auf beliebiger Position

Wenn möglich, möchte ich in folgendem Wahllokal der Gemeinde Bennewitz eingesetzt werden:

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(Bezeichnung/Gebäude/Ortsteil)

Bemerkungen

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Angaben zur Person

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(ggf. Titel, Name, Vorname)

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(Geburtsdatum)

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(Anschrift)

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(Telefon)

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(Ort, Datum)

(Unterschrift)

Bereitschaft bei weiteren Wahlen

Ich bin damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten in der Wahlhelferkartei der Gemeinde Bennewitz eingetragen und aufbewahrt werden. Zugleich bin ich damit einverstanden, auch bei zukünftigen Wahlen gefragt zu werden, eine ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer*in in der Gemeinde Bennewitz zu übernehmen.

O

ja

O

nein

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(Ort, Datum)

(Unterschrift)

Hinweise zum Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung vorstehender Daten erfolgt mit meiner Einwilligung. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt insbesondere auf Grundlage von § 9 Abs. 4 Bundeswahlgesetz. Die Daten dienen ausschließlich zur Abwicklung von Aufgaben, die mit der Bildung von Wahlvorständen bei Wahlen zusammenhängen. Ich erteile mein Einverständnis zur Übermittlung meiner Daten an die Mitglieder des Wahlvorstandes zum Zwecke der Kontaktaufnahme. Darüber hinaus erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Der Verarbeitung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden.

Rücksendung/Abgabe:

Gemeindeverwaltung Bennewitz

Leiter Fachbereich Innere und Äußere Verwaltung

Herr Kentrat

Bahnhofstraße 24

04828 Bennewitz