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Amtsblatt der Gemeinde Bennewitz
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Anlage 2 zu § 4 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Bennewitz

(Elternbeitragssatzung 2024)

(1) Wird die vertraglich vereinbarte Betreuungsdauer innerhalb der Öffnungszeit der jeweiligen Einrichtung überschritten, werden pro Kind folgende zusätzliche Entgelte erhoben:

1.

7,30 Euro für jede angefangene Stunde in der Krippe

2.

3,00 Euro für jede angefangene Stunde im Kindergarten

3.

2,40 Euro für jede angefangene Stunde im Hort

(2) Erfolgt die Betreuung außerhalb der Öffnungszeit der jeweiligen Einrichtung, werden pro Kind folgende zusätzliche Entgelte erhoben:

1.

20,00 Euro für jede angefangene Stunde in der Krippe

2.

20,00 Euro für jede angefangene Stunde im Kindergarten

3.

20,00 Euro für jede angefangene Stunde im Hort.

(3) Für die Versorgung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen, insbesondere mit Getränken, wird monatlich eine Lebensmittelpauschale in Höhe von 6,00 Euro je Kind erhoben.