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Amtsblatt der Gemeinde Bennewitz
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über die Planfeststellung für das Vorhaben „Errichtung eines Buchten- und Dotierwasserkraftwerks am Muldewehr Wurzen in der Vereinigten Mulde“ - Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses -

Die Landesdirektion Sachsen hat auf Antrag der envia Therm GmbH, 06749 Bitterfeld-Wolfen, den Plan für das oben bezeichnete Vorhaben mit Planfeststellungsbeschluss vom 22. November 2024, GZ.: 42-0522/356 festgestellt.

I

Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung des festgestellten Planes liegen in der Zeit vom

6. Januar 2025 bis einschließlich 20. Januar 2025

in der Gemeindeverwaltung Bennewitz, Bahnhofstraße 24, 04828 Bennewitz, im Raum 214

während der Öffnungszeiten:

Montag:

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

nur mit Terminvereinbarung

Dienstag:

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch:

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

nur mit Terminvereinbarung

Donnerstag:

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag:

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Im Verfahren wurden keine Einwendungen erhoben.

II

Der Planfeststellungsbeschluss wird dem Träger des Vorhabens, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen nach § 73 Absatz 4 Satz 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in seiner bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Fassung (VwVfG a. F., das auf dieses Verfahren weiterhin anwendbar ist gemäß § 102a des Verwaltungsverfahrensgesetzes in der ab dem 1. Januar 2024 geltenden Fassung), über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt (§ 74 Absatz 4 Satz 1 VwVfG a. F.). Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss auch gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 74 Absatz 4 Satz 3 VwVfG a. F.).

Die Bekanntmachung ist einschließlich des Planfeststellungsbeschlusses sowie der festgestellten Planunterlagen gemäß § 27a VwVfG a. F. während des vorgenannten Zeitraumes auch auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik „Umweltschutz – Wasserwirtschaft“ einsehbar.

III

Gegenstand der Planfeststellung ist die Errichtung eines Buchten- sowie eines Dotierwasserkraftwerks einschließlich der dazugehörigen Anlagen zum Fischauf- und –Abstieg. Das Vorhaben wird unter Nutzung des vorhandenen historischen Wehrs Wurzen (Fluss-km 113,61) verwirklicht.

Für das Vorhaben bestand die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese wurde als unselbstständiger Teil des Planfeststellungsverfahrens durchgeführt. Die Bewertung der Umweltauswirkungen des Vorhabens wurde bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens berücksichtigt. Die entsprechenden Unterlagen sind dem Planfeststellungsbeschluss beigefügt.

Bennewitz, den 06.12.2024

Bernd Laqua
Bürgermeister