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Amtsblatt der Gemeinde Bennewitz
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Neues aus dem Steueramt

Allgemeine Information zur Grundsteuer, Hundesteuer, Zweitwohnungs- und Gewerbesteuer

Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Festsetzung und Zahlung der Grundsteuer ab 2026

Aufgrund der am 12.11.2025 beschlossenen Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) kommt es zu einer Neufestsetzung der Grundsteuerhebesätze. Die bisherigen Grundsteuerbescheide verlieren zum 31.12.2025 ihre Gültigkeit.

Für die ab 2026 geltende Grundsteuer erhalten alle Steuerpflichtigen einen neuen Bescheid.

Die neue Hebesatzsatzung ist unbefristet in Kraft getreten. Dies bedeutet, dass der für 2026 erlasse Grundsteuerbescheid auch für die Folgejahre Gültigkeit erlangt. Die jährliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides entfällt somit für die Folgejahre.

Bitte nehmen Sie keine Zahlung ohne neuen Grundsteuerbescheid vor!

Die Zahlungsverpflichtungen auf Grund der Ihnen zuletzt vorliegenden Grundsteuerbescheide entfallen ab dem 1. Januar 2026 zunächst. Sollten Sie dem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte.

Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Steuerbescheid erlassen wurde.

Wenn Sie ab 2026 den Lastschrifteinzug durch die Gemeinde Bennewitz wünschen, finden Sie auf unserer Internetseite unter „Bürgerservice“ – „Formulare“ den entsprechenden Vordruck.

Festsetzung der Hundesteuer:

Die Hundesteuer für das Veranlagungsjahr 2026 wird in gleicher Höhe wie im Jahr 2025 gemäß der Hundesteuersatzung der Gemeinde Bennewitz festgesetzt.

Die Festsetzung gilt für alle Hundesteuerpflichtigen, die für das Veranlagungsjahr 2026 keinen schriftlichen Steuerbescheid erhalten und bei gleichbleibenden Besteuerungsgrundlagen die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für den Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, die sich sonst bei Zustellung eines schriftlichen Bescheides ergeben würden.

Festsetzung der Zweitwohnungssteuer:

Die Zweitwohnungssteuer für das Veranlagungsjahr 2026 wird in gleicher Höhe wie im Jahr 2025 gemäß der Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Bennewitz festgesetzt.

Die Festsetzung gilt für alle Steuerpflichtigen, die für das Veranlagungsjahr 2024 keinen schriftlichen Steuerbescheid erhalten und bei gleichbleibenden Besteuerungsgrundlagen die gleiche Zweitwohnungssteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für den Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, die sich sonst bei Zustellung eines schriftlichen Bescheides ergeben würden.

Festsetzung der Gewerbesteuer:

Aufgrund der am 12.11.2025 beschlossenen Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) kommt es zu einer Neufestsetzung der Gewerbesteuerhebesätze. Die Festsetzung gilt für alle Gewerbesteuerpflichtigen. Für den Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, die sich sonst bei Zustellung eines schriftlichen Bescheides ergeben würden.

Zahlungsaufforderung:

Die Steuerpflichtigen, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Steuern für 2026 zu überweisen. Die Fälligkeitstermine entnehmen Sie dem jeweils aktuell gültigen Steuerbescheid. Die Zahlung ist unter Angabe des Kassenzeichens auf das Bankkonto der Gemeinde Bennewitz:

VR Bank Muldental e.G.

IBAN: DE28 8609 5484 0340 0202 43

BIC: GENODEF1GMV

zu entrichten.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Bennewitz, Bahnhofstraße 24 in 04828 Bennewitz einzulegen.

Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, d. h. der jeweils fällige Betrag ist trotzdem fristgemäß zu bezahlen.

Allgemeine Hinweise:

Bei Grundstücksverkäufen bleibt der Veräußerer Steuerschuldner bis zum Ablauf des Jahres, in dem der Verkauf stattgefunden hat. Die Entlastung von der Grundsteuer erfolgt erst nach der Verarbeitung des vom Finanzamt eingegangenen Messbescheides durch die Gemeinde Bennewitz bzw. Erlass eines Grundsteuerbescheides. Eine Vereinbarung im Kaufvertrag über den Steuerübergangstermin hat nur privatrechtliche Bedeutung im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber und hebt die öffentlich-rechtliche Steuerschuld nicht auf.