In den Jahren 1814 bis 1826 erschien „Im Verlage der Gebrüder Schumann“ unter dem Titel „Vollständiges Staats-Post-und Zeitungslexikon von Sachsen“ ein 13 Bände umfassendes Werk, in dem alle Städte, Dörfer, Flüsse, Gebirge und Seen im Königreich Sachsen beschrieben wurden. Verfasst wurden diese Bücher von August Schumann. Als Hilfsmittel nutzte er die vorhandenen schriftlichen und gedruckten Nachrichten über Sachsens Provinzen und seine ausgebreitete Korrespondenz in allen Teilen seines Vaterlandes. Schumann nimmt alle seine Freunde und Bekannte in Anspruch und sendet jeden bedeutenden Artikel vor dem Druck an einen Mann, der an Ort und Stelle lebt, zur Berichtigung. Überdies fordert er jede Ortsbehörde, jeden Geistlichen und jeden Schullehrer auf, ihn mit historischen und geographischen Nachrichten zu unterstützen. Nach der Beendigung des 13. Bandes beschloss Schumann in zwei Supplementen(1 Berichtigungen und Ergänzungen zu veröffentlichen.
Nach dem Tod Schumanns im Jahre 1826 führte Albert Schiffner, der seit dem 6. Band schon als Mitherausgeber gelten konnte, das Werk fort. Aus den zwei geplanten Supplementen wurden am Ende 5 Bände, von denen der erste 1827 erschien. 1833 wurde die Reihe mit dem 18 und letzten Band beendet.
Der Ort Neuweißenborn wurde erst1835 vom Advokat Baumann errichtet und ist deshalb in den Büchern nicht erwähnt.
Im Folgenden stehen die Veröffentlichungen zu unseren Orten jeweils aus den Bänden 1 bis 13 und direkt danach aus den Supplementen (Band 14 bis 18).
(7. Bd., 1820) Nischwitz
(…) Das hiesige Rittergut, das Stammhaus des Geschlechts von Nitzschwitz oder Nischwitz, gehört zu den nutzbarsten im Lande und zu den stärksten in der Gegend. Es besitzt die Dörfer Nitzschwitz, Bennewitz, Grubnitz, Nepperwitz und Dehnitz (diese 5 sind ins Amt Grimma bezirkt, liegen aber bei Wurzen) so wie im Dorfe Schmöllen die Mühle, die Ziegelhütte und die Jägerwohnung (…).
(1. Bd., 1814) Altenbach, ein Filialkirchdorf im Leipziger Kreise, unterm Schulamt Grimma, die Mutterkirche ist zu Leilitz. Dieses unfern Brandis liegende Dorf hat 1 Mühle von 2 Gängen, 4 ¾Hufen, 91 Einwohner mit 10 Pferden, 67 Kühen, 426 gangbare Schocke(2 und 4 Thaler 12 Groschen Quatemverbeitrag(3.
(14. Bd., 1827) Altenbach, im Besitze dieses Dorfes befanden sich im Jahre 1540 die Herren von der Planitz, woher noch ein Wald in dasiger Gegend ihren Namen führen mag. Dieses Dorfliegt zwischen der Wurzener Vorstadt und Krostigal, nahe von dem linken Ufer der Mulde, dann zwischen Bennewitz, Deuben, Leulitz und Schmelen in lieblicher Gegend.
(1. Bd., 1814) Bach, Dorf im Leipziger Kreise, im Amte Wurzen, zwischen Grimma und Wurzen, am linken Ufer der Zwickauer Mulde, 2 Stunden südlich von Wurzen gelegen. Es hat 90 Einwohner mit 4 Hufen(4.
(14. Bd., 1827) Bach, dieses Dörfchen gehört zum Königreich Sachsen, zum Leipziger Kreise und Amte Wurzen; es liegt 2 Stunden südlich von Wurzen, auf der linken Seite der Elbe, zwischen den Dörfern Pausitz, dem Sattelhofe, Altenhain und Polenz, am Saubache, der in die Partha fließt, und in fruchtbarer Gegend. Der Ort hat 20 Häuser und 125 Einwohner, die nach Trebsen eingepfarrt und zur Schule gewiesen sind. Bischoff Johann von Salhausen hatte beim Dorfe einen Teich angelegt, an den westlich noch zwei andere gößere Teiche anstoßen.
(1. Bd., 1814) Bennewitz, Dorf im Leipziger Kreise, im Erbamte Grimma, nördlich von der Stadt Wurzen gelegen. Das Dorf gehört schriftsässig zu dem Rittergute Nischwitz, und hat eine Kirche, worin der Pfarrer zu Nepperwitz wechselseitig predigen und alle Amtsverrichtungen halten muß. Das Dorf hat 76 Einwohner mit 150 Schafen, 61 Kühen, 26 Pferden und 5 ½ Hufe.
(14. Bd. 1827) Bennewitz, ein Rittergutsdorf im Königreich Sachsen, im Leipziger Kreise, im Erbamte Grimma, ¾ Stunden westlich von Wurzen, an der Straße von Wurzen nach Leipzig, 2 Stunden südwestlich von Brandis, zwischen den Dörfern Krabnitz, Deuben, Leulitz und Altenbach, am linken Ufer der Mulde gelegen. Es hat eine Filialkirche von Nepperwitz und eine eigene Schule. Diese stehen unter der geistlichen Inspektion des Superintendanten in Grimma und der Collatur des Rittergutsbesitzers von Nepperwitz. Der hiesigen Kirche wird 1458 ausdrücklich gedacht; der Name des Ortes lautet in dieser Urkunde durchgängig Bönnewitz. Was den öffentlichen Gottesdienst daselbst betrifft, so werden an Sonn- und Wochentagen des Jahres nur einige Predigten gehalten, Taufen und Leichenpredigten geschehen hier gewöhnlich.
Worterklärungen:
(1 Supplemente: eine ergänzende Veröffentlichung zu einem abgeschlossenen Buch oder einer abgeschlossenen Buchreihe
(2 Das Schock bezeichnet bekanntermaßen eine Anzahl von 60 Stück; es war außerdem, ehe Gulden und Thaler bekannt wurden, in einem Teil Deutschlands eine Münzsorte, auf welche man genau 60 Groschen rechnete.
(3 Quatemberbetrag / Quatembersteuer: 1646 in Sachsen eingeführte und 1688 endgültig festgelegte Gewerbesteuer, die quartalweise zu leisten ist.
Die Grundlage der Besteuerung bildete der Wert der Bauerngüter. Die Wertabschätzung wurde in Schock Groschen vorgenommen. Kommunale, geistliche und herrschaftliche Grundstücke blieben steuerfrei (unbeschockt). Auf einen eingetretenen Wertverlust der Grundstücke reagierte man im Jahre 1628 mit einer Revision der Schockverzeichnisse. Aus vollen Schocken wurden gangbare, caduce (verloren gegangene, weggefallene) und decremente (verminderte, herabgesetzte) Schocke. Zur Steuerberechnung zog man nicht mehr die vollen, sondern nur noch die gangbaren Schocke heran. Caduce Schocke kamen dauerhaft in Wegfall, während man bei decrementen Schocken die baldige Rückumwandlung in gangbare Schocke erwartete. (Quelle: „Das Schönburgsche Amt Hartenstein“, Michael Wetzel, Leipziger Universitätsverlag GmbH, 2004)
(4 Das Wort Hufe bezeichnet ein landwirtschaftliches Gut, welches mit einem Pfluge bestellt werden kann und demnach der Arbeitskraft einer Familie entspricht und diese ernährte.
Daher ist sie auch ein Flächenmaß, regional sehr unterschiedlich groß, entsprechend der örtlichen Bodenschätzung (Bonitierung), also der Ertragsleistung der Böden. Sächsische Hufe = 12 ha.