Im Jahr 2023 ist bundesweit wieder Schöffenwahl. Die Schöffen werden für die Amtszeit von 01.01.2024 bis 31.12.2028 gewählt.
In der Gemeinde Bennewitz werden Frauen und Männer gesucht, die als Vertreter des Volkes in gerichtlichen Verhandlungen an der Rechtsprechung in Strafsachen mitwirken wollen.
Schöffen sind ehrenamtlich tätige Richterinnen und Richter. Sie entscheiden gleichberechtigt mit den Berufsrichtern.
Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.
Wer kann sich als Schöffe bewerben?
Gesucht werden Bürgerinnen und Bürger, die in der Gemeinde Bennewitz wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.
Was sollte ein Schöffe mitbringen?
Schöffen müssen über eine gute Menschenkenntnis, Lebenserfahrung und soziale Kompetenzen verfügen, um das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen zu können. Schöffen sollten kommunikativ und dialogfähig sein. Das Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Objektivität und Unvoreingenommenheit.
Wie, wo und bis wann kann ich mich als Schöffe bewerben?
Interessenten für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen können sich von unserer Homepage „Gemeinde Bennewitz“ ein Bewerbungsformular herunterladen. Bewerbungsformulare erhalten Sie auch in der Gemeindeverwaltung Bennewitz, Bahnhofstraße 24, 04828 Bennewitz oder entnehmen es aus diesem Amtsblatt.
Das ausgefüllte Formular muss spätesten zum 30.04.2023 in der Gemeindeverwaltung Bennewitz, Bahnhofstraße 24, 04828 Bennewitz eingegangen sein.
Der Gemeinderat der Gemeinde Bennewitz schlägt sodann Bewerberinnen und Bewerber für das Schöffenamt vor. Aus diesen Vorschlägen wählt anschließend der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht die Haupt- und Hilfsschöffen.
In allen Fragen rund um die Schöffenwahl und das Schöffenamt steht Ihnen gern Frau Haase, Leiterin des Fachbereichs Innere und Äußere Verwaltung, persönlich oder telefonisch unter der Nummer 03425 893210 innerhalb der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Bennewitz, Bahnhofstraße 24, 04828 Bennewitz zur Verfügung. Selbstverständlich können Sie Ihre Fragen auch per E-Mail an maja.haase@gemeinde-bennewitz.de richten.