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Amtsblatt der Gemeinde Bennewitz
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Ortsübliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit

gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans „Wochenendgebiet Schwarzer Weg“

Der Gemeinderat der Gemeinde Bennewitz hat am 06.04.2023 mit Beschluss-Nr. BV-070/23 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wochenendgebiet Schwarzer Weg“ beschlossen.

Mit Beschluss vom 07.02.2024 unter der Beschluss-Nr. BV-153/24 wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Wochenendgebiet Schwarzer Weg“ gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 209 bis 313, 315, 317 bis 326, 327/1, 327/2, 327/3, 328, 329/1, tlw. 329/2, 329/3, tlw. 329/4 und 126/2 in der Gemarkung Zeititz und liegt westlich der Ortslage von Altenbach in der Gemeinde Bennewitz. Die Lage in der Ortschaft sowie der Geltungsbereich ist im Anschluss dieser Bekanntmachung dargestellt.

Das Wochenendgebiet am Schwarzen Weg entstand im Jahr 1972. Auf dem Gebiet wurden zunächst kleine Gartenlauben zum Zwecke der Naherholung errichtet. Mit den Jahren entstand eine Garten- und Wochenendhaussiedlung, deren Bebauung zum Genießen der Wochenenden in ihren Ausmaßen immer größer wurde. Es entstanden vielfältige Bungalows. Gartenlauben wurden zum Teil wesentlich erweitert. Dies geschah teilweise ohne gültige Baugenehmigungen oder der Nachweis einer Baugenehmigung kann heute nicht mehr beigebracht werden.

Um diesen städtebaulichen Missstand zu beheben und Klarheit zur Rechtslage für die Eigentümer der Grundstücke mit den darauf befindlichen Baulichkeiten herzustellen, wurde der Bebauungsplan aufgestellt, um so die allgemeine Zulässigkeit für Gebäude und bauliche Anlagen eines Wochenendgebietes abzuklären.

Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes wurden die eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken aus den Stellungnahmen im nunmehr vorliegenden Entwurf berücksichtigt und eingearbeitet.

Die Unterlagen bestehen aus Planzeichnung (Planteil A) und den Textlichen Festsetzungen (Planteil B), Begründung, Umweltbericht, Grünplanung und Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag.

Ergänzt werden die Unterlagen von folgenden nach Einschätzung der Gemeinde Bennewitz wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen:

Landkreis Leipzig vom 08.06.2023

Denkmalschutz

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Hinweis auf Lage im Umgebungsbereich eines Kulturdenkmals

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Hinweis auf Lage im Umgebungsbereich zu archäologischen Funden

Immissionsschutz

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Hinweis auf mögliche Lärmbelastungen durch nördlich liegenden Gewerbebetrieb, durch nördlich verlaufende Bundesstraße B 6 und nördlich verlaufende Bahnlinie

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Hinweis auf Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen

Naturschutz

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Hinweise zur Eingriffsbewertung und Flächenversiegelung

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Hinweise zur Bodenbewertung gemäß Bodenbewertungsinstrument

Landesdirektion Sachsen vom 07.06.2023

Hochwasser

-

Hinweis auf geplante Ausweisung eines Überschwemmungsgebietes

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 07.06.2023

Radioaktivität

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Hinweise und Anforderungen zum Radonschutz

Geologie

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Hinweise zum Baugrund und zu unterirdischen Hohlräumen

Sächsisches Oberbergamt vom 14.06.2023

Altbergbau

-

Hinweise auf mögliche Schadensereignisse durch Altbergbau

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Hinweis auf Möglichkeit nichtrisskundiger Grubenbau im Plangebiet und nachteiligen Auswirkungen auf die Tagesoberfläche

-

Empfehlung bei Baumaßnahmen objektbezogene bergbehördliche Mitteilungen

einzuholen

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wird vom 04.03.2024 bis einschließlich 05.04.2024 im Rathaus der Gemeinde Bennewitz, Bauamt Zi.214, Bahnhofstraße 24, 04828 Bennewitz während der Dienstzeiten:

Montag nach Terminvereinbarung

Dienstag von

9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch nach Terminvereinbarung

Donnerstag von

9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag von

9:00 – 12:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen können von jedermann zur Unterrichtung und Information eingesehen werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der vollständige Entwurf können während der Auslegungszeit ebenso auf der Internetseite der Gemeinde Bennewitz eingesehen werden unter:

www.gemeinde-bennewitz.de

Bauen & Wirtschaft

Städtebauliche Entwicklung

Bebauungspläne

Zusätzlich werden die Unterlagen über das zentrale Beteiligungsportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) zugänglich gemacht. Dies entspricht der Veröffentlichungspflicht nach § 4a Abs. 4 BauGB, mit den Einschränkungen nach § 214 Abs. 1 Nr. 2e BauGB.

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich, per E-Mail (kontakt@gemeinde-bennewitz.de) und / oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweise zum Datenschutz

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Bennewitz, den 08.02.2024

Laqua
Bürgermeister