Gemarkungen: Leulitz, Trebsener Holz
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beabsichtige in der Zeit ab dem 03.04.2023 im Auftrag der Gemeinde Bennewitz, an folgenden Flurstücken Vermessungsarbeiten durchzuführen:
Gemarkung Leulitz Flurstücke: 74q, 74/5, 74/6, 74/7, 74/8, 74/41, 74/42, 74/43, 74/44, 74/50, 74/50, 74/51, 149/2, 181/1, 229, 265, 291/2, 382/1, 382/2, 382/3, 383/2, 383/3, 383/4, 384/6, 384/7, 395/1, 395/2, 396/1, 396/2, 396/3, 397/1, 397/2, 412/2, 412/4, 412/5, 412/6, 413/1, 414/1, 414/2, 415/1, 463/12, 463/13, 463/21, 463/23, 463/25
Gemarkung Trebsener Wald Flurstücke: 121/1, 22/1, 135/1
Die rechtliche Grundlage dafür ergibt sich aus dem Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen - Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138,148), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Februar 2021 (SächsGVBl. S. 242) geändert worden ist.
Es kann sich die Notwendigkeit ergeben, dass zur Aufmessung von Grenzpunkten auch Ihr Grundstück betreten werden muss. Sofern es Ihnen möglich ist, bitte ich Sie, die Grenzpunkte Ihres Grundstücks zugänglich zu halten.
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Entgegenkommen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern unter der Telefonnummer (03425) 92 24 33 zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen