Das Abbrennen von offenen Feuern im Freien, insbesondere von Brauchtumsfeuern, unterliegt (bestimmten gesetzlichen Regelungen) und erfordert eine Genehmigung durch die Ortspolizeibehörde. Um eine Erlaubnis zu erhalten, ist ein entsprechender Antrag mindestens 14 Tage vor dem geplanten Vorhaben über die Rathaus Cloud unter folgendem Link zu stellen: Link.
https://bennewitz.rathaus-cloud.de/bffw-service/new-proposal
Ausnahmen für Koch- und Lagerfeuer
Für Koch- und Lagerfeuer auf privaten Grundstücken gelten besondere Regelungen. Diese benötigen keine Genehmigung, sofern sie ausschließlich mit trockenem, unbehandeltem Holz betrieben werden, sich in einer befestigten Feuerstätte befinden und eine Höhe sowie einen Durchmesser von jeweils maximal einem Meter nicht überschreiten. Dennoch müssen diese Feuer über die Rathaus Cloud bei der Ortspolizeibehörde angezeigt werden. Es ist darauf zu achten, dass keine Rauch- oder Geruchsbelästigungen für Dritte entstehen.
Sicherheitsauflagen und mögliche Untersagung
Die Erlaubnis zum Abbrennen eines Feuers kann mit bestimmten Auflagen versehen oder gänzlich untersagt werden, wenn Gefahren für die Umwelt oder die öffentliche Sicherheit bestehen. Gründe hierfür können unter anderem extreme Trockenheit, die unmittelbare Nähe zu Wäldern oder feuergefährlichen Stoffen sein.
Verbot der Entsorgung durch Verbrennen
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen zur Entsorgung ist grundsätzlich untersagt. Es sind alternative Entsorgungsmöglichkeiten wie die Nutzung von Grüngutsammelstellen oder Kompostierung zu bevorzugen.
Für weitere Informationen oder Rückfragen steht die Ortspolizeibehörde gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen