GZ.: 42-0522/356
Die Landesdirektion Sachsen führt auf Antrag der enviaTherm GmbH als Vorhabenträgerin für das Projekt „Errichtung eines Buchten- und Dotierwasserkraftwerks am Muldewehr Wurzen“ unter dem Geschäftszeichen Gz.: L42-0522/356 ein Planfeststellungsverfahren nach § 68 Absatz 1 und § 70 WHG (Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I. S. 2585), das zuletzt durch Art. 1 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. I Nr. 5) geändert worden ist) in Verbindung mit den §§ 72 ff. VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt durch das Gesetz vom 25. Juni 2032 (BGBl. I S. 2154) mit Wirkung zum 1. August 2021 geändert worden ist (VwVfG) durch. Das Vorhaben wird einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen.
Für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens einschließlich der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung hat die Vorhabenträgerin Unterlagen vorgelegt.
Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um den Neubau eines Buchten- Wasserkraftwerks am bestehenden Muldewehr nahe Wurzen. Das Vorhaben wurde bereits am 15. Dezember 2015 beantragt. Die Unterlagen lagen in der Zeit vom 7. September 2015 bis 7. Oktober 2015 aus.
Für das Vorhaben wurde am 27. Juni 2019 eine Gestattung des vorzeitigen Beginns gem. § 17 Abs. 2 WHG erlassen. Bis zur Erteilung der Baufreigabe waren jedoch noch Abstimmungen insbesondere zur Fischwegigkeit erforderlich. Das Vorhaben hat sich während dieser Abstimmungen nicht wesentlich (im Sinne des § 76 Abs. 2 VwVfG) verändert. Gleichwohl stellt sich das Vorhaben insbesondere durch das neu geplante Dotierkraftwerk auf der gegenüberliegenden Flussseite verändert dar. Aus diesem Grund wird der Öffentlichkeit nochmals Gelegenheit zur Einsicht- und Stellungnahme gegeben.
Für das Ausbauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Bennewitz, Schmölen und Wurzen beansprucht.
Die Planunterlagen, die auch ausgelegt werden, enthalten die technische Planung (Zeichnungen und Erläuterungen), eine Unterlage über die Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 5 Abs. 1 Satz 1 UVPG a.F. (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I. S. 95)) sowie weitere das Vorhaben betreffende entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen. Dazu gehören u.a.:
ein aktualisierter artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur Prüfung der vorhabenbedingten Auswirkungen auf besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten und
Im Einzelnen sind folgende Unterlagen Bestandteil der erneuten Auslegung:
| Antragsunterlagen PFV Wurzen | ||
| Gesamtkonzept | ||
| Planungsunterlagen WKW Bennewitz und DKW Wurzen | ||
| 2019_10 Bennewitz - A1 - Grundriss | ||
| 2019_10 Bennewitz - A2 - Draufsicht | ||
| 2019_10 Bennewitz - A3 - Schnitte | ||
| 2019_10 Bennewitz - A4 - Schnitte | ||
| 2019_10 Bennewitz - A6 - Spülklappe + Drehtor | ||
| 2019_10 Ergänzung_Konzept_Bennewitz | ||
| 2019_10 Ergänzung_Konzept_Wurzen | ||
| 2019_10 Sohlsubstrat - A4 - Wurzen | ||
| 2019_10 Sohlsubstrat - A5 - Bennewitz | ||
| 2019_10 Wurzen - A1 - Grundriss | ||
| 2019_10 Wurzen - A2 - Draufsicht | ||
| 2019_10 Wurzen - A3 - Schnitte | ||
| 2019_10 Wurzen - A5 - Spülklappe | ||
| 2020_04 Saugrohranpassung+106.08_Bennewitz | ||
| 2020_04 Saugrohranpassung+108.10_Wurzen | ||
| 2020_05 Wasseraufteilung_Datentabelle_2020 | ||
| 2020_05 Wasseraufteilung_Graphic_2020 | ||
| 2020_05 Wasseraufteilung_Hauptwerte_2020 | ||
| Anlage zum Schallschutz | ||
| 2011_06 Lärmimmissionsprognose | ||
| 2014_12 SN_Lärmimmissionsprognose | ||
| 2017_07 Lärmimmissionsprognose_beidseitig | ||
| Anlagen zum Bauablauf | ||
| 2014_12 Hinweise_Bauablauf | ||
| 2020_05 Ergänzung_Bauablauf_Durchgängigkeit | ||
| 2022_04 Ergänzung_Bauablauf_Durchgängigkeit | ||
| 2022_04 Karte_Bauablauf_Durchgängigkeit | ||
| Anlagen zum LBP | ||
| 2014_12 Bericht_LBP Anlage02 | ||
| 2014_12 Bericht_LBP | ||
| 2014_12 Bericht_LBP_Anlage01 | ||
| 2017_06 Ergänzung_Schutzgüter_UVS, FFH, FBA & LBP | ||
| 2022_05 Gutachten_Voigt_Naturschutzdaten | ||
| Anlagen zu Grundstücken | ||
| 2009_05 Wehrbestand_Vermessungsplan | ||
| 2021_04 Flurkarte_Wurzen | ||
| 2022_04 Übersichtskarte_Grundstücksnutzung | ||
| 2023_03 Grundstücks_Eigentümerverzeichnis | ||
| Anlagen zur Wehranlage | ||
| 2009_05 Wehrbestand_Vermessungsplan | ||
| 2009_05 Wehrbestandsschnitt_7 | ||
| 2009_05 Wehrbestandsschnitt_8 | ||
| 2022_04 Bericht_Hydraulik_Ableitkanal | ||
| 2022_04 Deckblatt_AP_Wehr | ||
| 2022_04 Ergänzung_Bauablauf_Durchgängigkeit | ||
| 2022_04 Erläuterung_Konzept_AP_Wehr | ||
| 2022_04 Karte_Bauablauf_Durchgängigkeit | ||
| 2022_04 Tabelle1_Abflussermittlung_Wehrfelder | ||
| 2022_04 Tabelle2_Abflussaufteilung Wehrfelder | ||
| 2022_04 Tabelle3_Abflüsse_Standort | ||
| 2022_04 Wehr_Grundriss_Schnitte | ||
| UVS | ||
| UVS | ||
| 2014_12 Umweltverträglichkeitsstudie | ||
| 2017_06 Ergänzung_Schutzgüter_UVS, FFH, FBA & LBP | ||
| Anlagen zur Biotopkartierung | ||
| 2011_12 A1_Biotopkartierung_UG_FFH_SPA | ||
| 2011_12 A2.1_Biotopkartierung_Biotope_Nord | ||
| 2011_12 A2.2_Biotopkartierung_Biotope_Süd | ||
| 2011_12 A2.3_Biotopkartierung_Biotoptypenkarte | ||
| 2011_12 A2.4_Biotopkartierung_26_Biotope | ||
| 2011_12 A3_Biotopkartierung_Submerse_Vegetation | ||
| 2011_12 A4_Biotopkartierung_Großmuscheln | ||
| 2011_12 A5_Biotopkartierung_Reptilien | ||
| 2011_12 A6.1_Biotopkartierung_Brutvögel_Nord | ||
| 2011_12 A6.2_Biotopkartierung_Brutvögel_Süd | ||
| 2011_12 Bericht_Biotopkartierung | ||
| 2017_06 Ergänzung_Schutzgüter_UVS, FFH, FBA & LBP | ||
| 2021_09 Plausibilisierung_Bericht_Biotopkatierung | ||
| 2021_09 Plausibilisierung_Plan1- Blatt1_neu | ||
| 2021_09 Plausibilisierung_Plan1- Blatt2_neu | ||
| 2021_09 Plausibilisierung_Plan1- Blatt2_neu | ||
| 2021_09 Plausibilisierung_Plan1- Blatt4_neu | ||
| Anlagen zur Fischökologie | ||
| 2014_12 Fischökologischer_Fachbeitrag | ||
| 2017_06 Fischökologischer_Fachbeitrag_beidseitig | ||
| 2017_11 Ergänzung_Fischökol._Fachbeitrag_beidseitig | ||
| 2018_02 Gutachten_BNGF_wasserbauliche_Prüfung | ||
| 2018_06 Gutachten_BNGF_Vorzeitiger_Beginn | ||
| 2019_10 Gutachten_BNGF_Ausführungsplanung | ||
| 2020_07 Gutachten_BNGF_Sohlanbindung | ||
| 2022_05 Abschlussgutachten_BNGF_Fischökologie | ||
| Anlagen zu Makrozoobenthos | ||
| 2011_12 Bericht_Makrozoobenthos_Libellen | ||
| 2017_06 Ergänzung_Schutzgüter_UVS, FFH, FBA & LBP | ||
| 2021_04 Bericht_Naturschutzdaten_Reptilien_Avifauna | ||
| 2021_10 Naturschutzdaten_Anlage1_Plan1_Bl1 | ||
| 2021_10 Naturschutzdaten_Anlage1_Plan1_Bl2 | ||
| 2021_10 Naturschutzdaten_Anlage1_Plan1_Bl3 | ||
| 2021_10 Naturschutzdaten_Anlage1_Plan1_Bl4 | ||
| 2022_05 Fachbeitrag_WRRL_Makrozoobenthos | ||
| 2022_05 Gutachten_Naturschutzdaten_Libellen | ||
| Anlagen zur FFH-Verträglichkeit | ||
| 2014_12 Bericht_FFH_Verträglichkeitsprüfung | ||
| 2014_12 FFH_Verträglichkeit_Plan1 | ||
| 2014_12 FFH_Verträglichkeit_Plan2 | ||
| 2017_06 Ergänzung_Schutzgüter_UVS, FFH, FBA & LBP | ||
| 2021_09 Plausibilisierung_Bericht_Biotopkatierung | ||
| 2021_09 Plausibilisierung_Plan1- Blatt1_neu | ||
| 2021_09 Plausibilisierung_Plan1- Blatt2_neu | ||
| 2021_09 Plausibilisierung_Plan1- Blatt3_neu | ||
| 2021_09 Plausibilisierung_Plan1- Blatt4_neu | ||
| 2022_05 Gutachten_Voigt_Naturschutzdaten | ||
| Anlagen zur SPA-Verträglichkeit | ||
| 2014_12 Bericht_SPA_Verträglichkeit | ||
| 2014_12 SPA_Verträglichkeit_Plan1 | ||
| 2014_12 SPA_Verträglichkeit_Plan2 | ||
| 2017_06 Ergänzung_Schutzgüter_UVS, FFH, FBA & LBP | ||
| 2021_09 Plausibilisierung_Bericht_Biotopkatierung | ||
| 2021_09 Plausibilisierung_Plan1- Blatt1_neu | ||
| 2021_09 Plausibilisierung_Plan1- Blatt2_neu | ||
| 2021_09 Plausibilisierung_Plan1- Blatt3_neu | ||
| 2021_09 Plausibilisierung_Plan1- Blatt4_neu | ||
| 2022_05 Gutachten_Voigt_Naturschutzdaten | ||
| Anlagen zum Fachbeitrag Artenschutz | ||
| 2014_12 Bericht_Fachbeitrag_Artenschutz | ||
| 2014_12 Fachbeitrag_Artenschutz_Plan1 | ||
| 2017_06 Ergänzung_Schutzgüter_UVS, FFH, FBA & LBP | ||
| 2021_09 Plausibilisierung_Bericht_Biotopkatierung | ||
| 2021_09 Plausibilisierung_Plan1- Blatt1_neu | ||
| 2021_09 Plausibilisierung_Plan1- Blatt2_neu | ||
| 2021_09 Plausibilisierung_Plan1- Blatt3_neu | ||
| 2021_09 Plausibilisierung_Plan1- Blatt4_neu | ||
| 2022_05 Gutachten_Voigt_Naturschutzdaten | ||
| Anlagen zum Fachbeitrag WRRL | ||
| 2022_05 Bericht_Fachbeitrag_WRRL | ||
Aufgrund der Fortgeltung des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie - Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG vom 20. Mai 2020, BGBl I S. 1041, das zuletzt durch Art. 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 - BGBl. I S. 2234 geändert worden ist) wird die Öffentlichkeit durch die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet beteiligt. Die Auslegung der Planunterlagen nach § 73 Abs. 3 VwVfG wird gemäß § 3 Abs. 1 des PlanSiG ersetzt.
Maßgeblich sind allein die im Internet auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter dem Pfad https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung (Rubrik [ Umweltschutz [ Wasserwirtschaft) veröffentlichten Unterlagen.
| 1. | Die betroffene Öffentlichkeit kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Frist der Veröffentlichung im Internet (Fristablauf am 30. Mai 2023) - also bis einschließlich 13. Juni 2023 - Einwendungen gegen den Plan schriftlich erheben. Die Einwendungen können bei der Landesdirektion Sachsen (Postanschrift: Landesdirektion Sachsen, 09105 Chemnitz) oder der Dienststelle in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, bzw. bei der Stadt Wurzen, Friedrich-Ebert-Straße 2, 04808 Wurzen oder der Gemeinde Bennewitz, Bahnhofstraße 24, 04828 Bennewitz erhoben werden. |
| 2. | Die Erhebung zur Niederschrift wird gemäß § 4 Abs. 1 PlanSiG ausgeschlossen, da die Planunterlagen nicht körperlich ausgelegt werden. |
| 3. | Gemäß § 4 Abs. 2 PlanSiG ist daher die Möglichkeit zu bereit zu halten, Einwendungen elektronisch einzureichen. Elektronische Einwendungen können unter der E-Mail-Adresse post@lds.sachsen.de eingereicht werden. Die Einwendung (E-Mail) bedarf keiner qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz und keiner eigenhändigen Unterschrift. Die Schriftform kann bei der Landesdirektion Sachsen auch ersetzt werden durch Versendung eines elektronischen Dokuments mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes. Die Adresse und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente sind bei der Landesdirektion Sachsen über die Internetseite www.lds.sachsen.de/kontakt abrufbar. |
| Betroffene Öffentlichkeit ist jede Person, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden und jede Vereinigung, deren satzungsmäßiger Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird. | |
| 4. | Die Einwendungen bzw. Äußerungen müssen den Namen und die volle Anschrift des Einwenders enthalten. Sie sollen den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen. Bei Eigentumsbeeinträchtigungen wird um Bezeichnung der betroffenen Grundstücke mit Flurstücknummern und Gemarkungen gebeten. |
| Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. | |
| Eingangsbestätigungen werden nicht erteilt. | |
| 5. | Mit Ablauf der oben genannten Einwendungs- bzw. Äußerungsfrist sind für das Planfeststellungsverfahren alle Einwendungen bzw. Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. |
| Einwendungen wegen nachteiliger Wirkungen des Vorhabens können später nur nach § 14 Absatz 6 WHG geltend gemacht werden. | |
| 6. | Alle im Rahmen der ersten Auslegung im Jahr 2015 frist- und formgerecht bereits erhobenen Einwendungen bleiben wirksam. Es besteht daher keine Notwendigkeit, bereits erhobene Einwendungen nochmals zu erheben. |
| 7. | Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen den Planfeststellungsbeschluss einzulegen, werden hiermit entsprechend von der Ersetzung der Auslegung des Plans durch die Veröffentlichung im Internet benachrichtigt. Ihre Einwendungen und Stellungnahmen sind ebenfalls innerhalb der in der Nr. 1 genannten Frist bei den in dieser Bekanntmachung bezeichneten Stellen abzugeben |
| 8. | Es wird darauf hingewiesen, dass die Landesdirektion Sachsen personenbezogene Daten in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Weitere Informationen über die Verarbeitung der Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung der Daten finden Sie unter https://www.lds.sachsen.de/datenschutz sowie in dem dort in der Rubrik „wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren Oberflächenwasser und Hochwasserschutz“ eingestellten Informationsblatt „Datenschutzrechtliche Informationen nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 sowie Artikel 14 Absatz 1und 2 Datenschutz-Grundverordnung für wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren Oberflächenwasser und Hochwasserschutz“. Der behördliche Datenschutzbeauftragte der Landesdirektion Sachsen ist wie folgt erreichbar: Datenschutzbeauftragter der Landesdirektion Sachsen, 09105 Chemnitz; E-Mail: datenschutz@lds.sachsen.de; Telefon: +49 371/532-0. |
Die für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens einschließlich des Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens sowie für die Zulassungsentscheidung zuständige Behörde ist die Landesdirektion Sachsen. Bei dieser sind weitere relevante Informationen erhältlich. Bei der Landesdirektion Sachsen können auch innerhalb der oben unter Pkt. III.1 genannten Frist Fragen eingereicht werden.
Bennewitz, den 28.04.2023