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Amtsblatt der Gemeinde Bennewitz
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

In der Gemeindeverwaltung Bennewitz ist sind zum 01.01.2024 zwei Stellen als

Reinigungskraft (m/w/d)

für den Einsatz in allen Einrichtungen der Gemeinde Bennewitz (Rathaus, Feuerwehren Bennewitz, Pausitz, Deuben und Altenbach, Turnhalle, Kindertagesstätten und Jugend- und Freizeittreff „Werner Moser“) zunächst befristet für 2 Jahre zu besetzen. Es besteht die Möglichkeit der Entfristung.

Wir bieten:

eine Vergütung nach TVöD, Entgeltgruppe 2 TVÖD VKA

30 Tage Erholungsurlaub im Jahr

eine Jahressonderzahlung und eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge

eine regelmäßige Arbeitszeit von 30 Wochenstunden

eine verantwortungsvolle, abwechslungsreiche und kreative Tätigkeit

der Tätigkeit entsprechende Arbeitsbekleidung

Ihre wesentlichen Aufgabengebiete:

Reinigung von Böden (trocken und feucht)

Reinigung von Sanitär- und Küchenbereichen

Vorbereitung der Abfallentsorgung

Auffüllen von Verbrauchsmaterialien

Essenausgabe/Zubereitung von Getränken/Abwasch/Wäsche waschen/einfache Reparaturarbeiten an Bettwäsche und Handtüchern/ Heben und Tragen von Geschirr und Speisen in den Kindertagesstätten

Ihr Profil:

Erste Erfahrung in der Reinigung wünschenswert

Sorgsamer Umgang mit Reinigungsmaterialien

Zuverlässig und gewissenhaft

„guter Blick“ für Sauberkeit und Ordnung

Flexibel im Einsatzort

gültiger Führerschein und der Bereitschaft zum Einsatz des privaten KFZ

Wenn Sie die Anforderungen erfüllen, dann freuen wir uns über ihre Bewerbung.

Bitte beachten Sie, dass wir unsere Stellen nur nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besetzen dürfen. Wir können Sie daher im weiteren Verfahren nur dann berücksichtigen, wenn Sie uns Nachweise hierüber vorlegen.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit:

Bewerbungsschreiben

Tabellarischer Lebenslauf

Abschlusszeugnissen in Kopie

Kopien von qualifizierten Dienst-/Arbeitszeugnissen / Beurteilungen, die nicht älter als drei Jahre sind; ggf. Referenzschreiben

Nachweis über den Erhalt der Masernschutzimpfung

Bewerbungen von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung sowie Befähigung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bevorzugt berücksichtigt. Ein Nachweis über das Vorliegen einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist der Bewerbung beizufügen.

Bei Einstellung ist ein Führungszeugnis nach 30a Abs. 1 Nr. 2 BZRG als Belegart OE vorzulegen.

Ihre Bewerbung senden Sie bitte bis zum 08.05.2023 im PDF-Format an maja.haase@gemeinde-bennewitz.de oder unter Angabe einer E-Mail-Adresse an: Gemeindeverwaltung Bennewitz, Fachbereich Innere und Äußere Verwaltung, Bahnhofstraße 24, 04828 Bennewitz.

Sollten Sie Fragen zum Ausschreibungsverfahren oder zur Tätigkeit haben, steht Ihnen hierfür Frau Maja Haase zur Verfügung, Tel.: 03425 893210 oder maja.haase@gemeinde-bennewitz.de.

Kosten, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens entstehen, werden nicht erstattet. Eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet.

Wir versenden keine Eingangsbestätigung für eingegangene Bewerbungen, bestätigen Ihnen den Eingang aber gern telefonisch.

Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen willigen Sie ausdrücklich in die Verarbeitung der darin enthaltenen Daten zum Zwecke des Auswahlverfahrens für die vorliegende ausgeschriebene Stelle ein. Ihre Einwilligung kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich für dieses Auswahlverfahren und wird auf Grundlage von Art. 6 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) vorgenommen. Dies schließt die Weitergabe an die Mitglieder der Auswahlkommission, die Personalverwaltung und den Personalrat im Rahmen ihrer organisatorischen bzw. gesetzlichen Zuständigkeit ein. Ihre Daten werden bis längstens 6 Monate nach Abschluss des Auswahlverfahrens gespeichert und anschließend gelöscht.