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Amtsblatt der Gemeinde Bennewitz
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Der Gemeinderat der Gemeinde Bennewitz beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und § 8 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Wochenendgebiet "Schwarzer Weg" mit den Flurstücken 209 bis 313, 315, 317 bis 326, 327/1, 327/2, 327/3, 328, 329/1, tlw. 329/2, 329/3, tlw. 329/4 und 126/2 der Gemarkung Zeititz. Für den Bauleitplan ist eine Umweltprüfung gemäß § 2 BauGB durchzuführen. Die anfallenden Kosten des Planverfahrens sowie eventuell aufkommende Folgekosten sind vollumfänglich vom Vorhabenträger zu tragen. Dazu ist zwischen der Gemeinde Bennewitz und dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

Weiterhin gibt die Gemeinde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 BauGB bekannt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Bennewitz hat am 06.04.2023 mit der Beschluss-Nr. BV-070/23 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wochenendgebiet Schwarzer Weg“ in der Gemarkung Zeititz gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Mit der Planung zum Bebauungsplan „Wochenendgebiet Schwarzer Weg“ werden insbesondere folgende Ziele und Zwecke verfolgt:

§ Umsetzung der im Flächennutzungsplan dargestellten Entwicklungsabsicht - Sondergebiet, das der Erholung dient mit der Zweckbestimmung Wochenendhausgebiet

§ Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Zulässigkeit von Wochenendhäusern, die den örtlichen Gegebenheiten anzupassen sind.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 209 bis 313, 315, 317 bis 326, 327/1, 327/2, 327/3, 328, 329/1, tlw. 329/2, 329/3, tlw. 329/4 und 126/2 in der Gemarkung Zeititz und liegt westlich der Ortslage von Altenbach in der Gemeinde Bennewitz. Die Lage in der Ortschaft sowie der Geltungsbereich ist dem nebenstehenden Lageplan zu entnehmen.

Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB werden die Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wochenendgebiet Schwarzer Weg“ in der Zeit vom 08.05.2023 bis einschließlich 09.06.2023 im Rathaus der Gemeinde Bennewitz, Bauamt Zi.214, Bahnhofstraße 24, 04828 Bennewitz während der Dienstzeiten:

Montag nach

Terminvereinbarung

Dienstag von

9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch nach

Terminvereinbarung

Donnerstag von

9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag von

9:00 - 12:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen können von jedermann zur Unterrichtung und Information eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet:

www.gemeinde-bennewitz.de

eingestellt und über das zentrale Beteiligungsportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) zugänglich gemacht.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Hinweise zum Datenschutz

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Bennewitz, den 28.04.2023

Laqua
Bürgermeister