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Amtsblatt der Gemeinde Bennewitz
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Gemäß § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministerium des Inneren zur Bestellung von gemeindlichen Vollzugsbediensteten für den Vollzug polizeibehördlicher Aufgaben (GemVollzVO) vom 26. April 2023 (SächsGVBI. S.230) überträgt der Bürgermeister der Gemeinde Bennewitz als Ortspolizeibehörde nach § 9 des Sächsischen Polizeibehördengesetzes vom 11. Mai 2019 (SächsGVBI. S, 358, 389) den gemeindlichen Vollzugsbediensteten:

Herr Tino Hofmann

Herrn Mario Kentrat

Frau Mandy Schräpler

nachfolgende polizeibehördliche Aufgaben: den Vollzug

1.

von Satzungen und Polizeiverordnungen der Orts- und Kreispolizeibehörden,

2.

der Vorschriften zum Schutz von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, Kinderspielplätzen sowie anderen dem öffentlichen Nutzen dienenden Anlagen und Einrichtungen gegen Beschädigung, Verunreinigung und missbräuchliche Benutzung,

3.

der Vorschriften über den ruhenden Verkehr,

4.

der Vorschriften über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen,

5.

der Vorschriften über das Verbot des Behandelns, Lagerns, und Ablagerns von Abfällen sowie über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb dafür zugelassener Anlagen,

6.

der Vorschriften über das Reisegewerbe und das Marktwesen,

7.

der §§ 3 bis 9 des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes vom 1. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 338), das zuletzt durch das Gesetz vom 5. November 2020 (SächsGVBl. S. 589) geändert worden ist,

8.

des Sächsischen Gaststättengesetzes vom 3. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 198), das zuletzt durch Artikel 27 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198) geändert worden ist, und

9.

der Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden.

Die Bekanntmachung tritt zum 01.05.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung vom 28.03.2024 außer Kraft.

Laqua
Bürgermeister