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Amtsblatt der Gemeinde Bennewitz
Ausgabe 4/2025
Informationen aus dem Rathaus
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Illegale Müllentsorgung

Würden Sie Ihren Müll vor der Haustür Ihres Nachbarn ablegen in der Hoffnung, dass ihn schon irgendjemand entsorgen wird? Die Frage ist gar nicht so abwegig, wenn man bedenkt, wie häufig unsere Mitarbeiter des Bauhofes oder Bürger illegal entsorgten Müll, Hundekotbeutel oder auf Privatgrundstücken entsorgten Müll einsammeln und beseitigen müssen.

Insbesondere an Waldstücken, Straßengräben oder Altglas- und Altkleidersammelbehältern kommt es immer wieder zu abenteuerlichen Funden. Achtlos abgestellte Säcke mit Restmüll, defekte Elektrogeräte oder Chemikalien sind keine Seltenheit.

Es gibt keinen Grund für illegale Abfallentsorgung, denn Bequemlichkeit ist kein triftiger Grund. Sollte das nicht jedem klar sein? Den Aufwand, den die Mitarbeitenden des Bauhofs außerhalb ihrer eigentlichen Aufgaben dafür aufbringen müssen, ist nicht zu unterschätzen. Dies bedeutet, dass die eigentlichen Arbeiten, wie Grün- und Straßenpflege, hinten an gestellt werden müssen. Insbesondere werden auch gerne Glasflaschen oder andere Gegenstände aus Glas an den Containern abgestellt, wenn sie nicht mehr hineinpassen. Das mag auf den ersten Blick eine scheinbar vertretbare Lösung sein, weil ja der Entsorger diese Flaschen dann ebenfalls mitnehmen könnte, aber in der Regel kommt es beim Anheben des Containers zu Beschädigungen an den Flaschen und die Glasscherben liegen teilweise weit verstreut im Umfeld der Container auf dem Pflaster oder in den angrenzenden Grünstreifen. Neben der Umweltverschmutzung ist auch die Verletzungsgefahr für Sie als Bürger, aber auch die Mitarbeitenden von Entsorgungsunternehmen und des Bauhofes enorm.

Nutzen Sie doch bitte die zahlreichen legalen Entsorgungsmöglichkeiten und vermeiden Sie es zwingend, mit einer illegalen Ablagerung von Müll/ Grünabfällen im öffentlichen Raum oder gar auf privaten Grundstücken eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Bedenken Sie bitte, die Entsorgung von Abfällen ist kein Kavaliersdelikt. Die illegale Müllentsorgung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bis zu 100.000 Euro geahndet werden – je nach Umfang der Verunreinigung. Wenn es um gefährliche Abfälle geht (z. B. Autos mit Ölrückständen), handelt es sich sogar um eine Straftat.

Bei der Entsorgung von Grünabfällen gibt es ebenfalls strenge Regeln. Einige Entsorgungsmöglichkeiten sind sogar verboten. Bei einem Verstoß droht eine Geldstrafe.

  1. Wald: Es ist verboten, den Grünschnitt einfach in den Wald zu fahren und dort zu entsorgen. Die Schadstoffe im Grünabfall können den Boden des Waldes belasten und das Ökosystem zerstören. Außerdem können Gewässer verunreinigt werden.
  2. Feuer: Auch das Verbrennen von Grünschnitt ist verboten, denn beim Verbrennen entstehen Schadstoffe und Feinstaub. Es besteht zudem die Gefahr, dass kleinere Tiere oder Insekten mit verbrannt werden.
  3. Restmüll: Nichts für die Tonne! Wenn Sie Ihren Rasenschnitt im Restmüll entsorgen, kann dieser nicht fachgerecht entsorgt und verarbeitet werden. Entsorgen Sie Ihren Grünschnitt stattdessen lieber in den Bioabfall. So kann er zu Biogas und Kompost verarbeitet werden.