Der Gemeinderat der Gemeinde Bennewitz hat in öffentlicher Sitzung am 05.02.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark 2 zwischen Pausitz und Schmölen“ beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes ist die verbindliche Sicherung eines Baugebietes, welches die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage ermöglicht.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Pausitz, ca. 800 m südlich der Ortschaft Schmölen, westlich der B 107.
Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren als 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bennewitz.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet in Form einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes statt. Die Unterlagen enthalten Informationen über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.
Sie haben die Möglichkeit, sich gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit
vom 18.05.2025 bis einschließlich 20.06.2025
im Rathaus der Gemeinde Bennewitz, Bauamt Zi.214, Bahnhofstraße 24, 04828 Bennewitz während der Dienstzeiten:
Montag nach Terminvereinbarung
Dienstag von 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch nach Terminvereinbarung
Donnerstag von 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag von 9:00 - 12:00 Uhr
über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes zu unterrichten. Gleichzeitig wird Ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Zusätzlich werden die Unterlagen über das zentrale Beteiligungsportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) zugänglich gemacht. Dies entspricht der Veröffentlichungspflicht nach § 4a Abs. 4 BauGB, mit den Einschränkungen nach § 214 Abs. 1 Nr. 2e BauGB.
Während der Auslegungsfrist (Veröffentlichung) können alle an der Planung Interessierten (auch Kinder und Jugendliche) die Planunterlagen einsehen, sowie Stellungnahmen abgeben. Diese sollen elektronisch per Mail an www.bauleitplanung@kronos-solar.de übermittelt werden, bei Bedarf können die Stellungnahmen jedoch auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Bennewitz den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches im o. g. Dienstsitz des Fachbereiches ausliegt.