Der Gemeinderat der Gemeinde Bennewitz hat in seiner Sitzung am 06.11.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark 1 Pausitz/Rothersdorf" beschlossen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik Freiflächenanlage zu schaffen.
Mit Beschluss vom 01.04.2026 unter der Beschluss-Nr. BV-161/26 wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark 1 Pausitz/Rothersdorf" gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst ca. 31,7 Hektar. Das Plangebiet umfasst drei Teilbereiche. Planteil 1 befindet sich in der Gemarkung Pausitz, etwa 400 m nördlich der Ortslage Pausitz und rund 1,8 km südlich von Schmölen, westlich der Bundesstraße B107. Die Planteile 2 und 3 liegen in der Gemarkung Rothersdorf, südwestlich der Ortsteile Rothersdorf und Walzig, ebenfalls westlich der Bundesstraße B107.
In der Zeit 22.05.2025 bis einschließlich 27.06.2025 fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB statt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 18.05.2025 bis einschließlich 20.06.2025 statt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und in die Entwurfsfassung der Planung einbezogen.
Umweltrelevante Informationen gehen aus der Begründung mit Umweltbericht und Artenschutzfachbeitrag, der FFH-Verträglichkeitsprüfung, dem Blendgutachten, dem Schallgutachten sowie aus den folgenden bereits vorliegenden Stellungnahmen zum Vorentwurf der Planung hervor, welche mit dem Bebauungsplan zur Beteiligung ausliegen:
| 1. | Industrie- und Handelskammer zu Leipzig, Stellungnahme vom 23.06.2025: |
| 2. | Landesdirektion Sachsen, Stellungnahme vom 27.06.2025 |
| 3. | Landratsamt Landkreis Leipzig, Stellungnahme vom 26.06.2025 |
| 4. | Landesamt für Archäologie Sachsen, Stellungnahme vom 26.05.2025 |
| 5. | Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen, Stellungnahme vom 26.06.2025 |
| 6. | Sächsisches Oberbergamt, Stellungnahme vom 10.06.2025 |
| 7. | Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Stellungnahme vom 26.06.2025 |
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar. Insofern sie in oben genannten Stellungnahmen behandelt werden, wurden sie nachfolgend entsprechend nummeriert:
| Tiere | ||
| • | Bestandsbeschreibung und Umwelteinwirkung des Vorhabens (Umweltbericht) | |
| • | Kartierungen oder Betrachtungen folgender Arten (Artenschutzfachbeitrag): | |
| o | Amphibien |
| o | Reptilien |
| o | Fledermäuse |
| o | Brutvögel |
| o | Biotope |
| • | Bestandsbeschreibung sowie Umwelteinwirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Flora und Fauna (Umweltbericht) | |
| • | Maßnahmen zum Artenschutz (Artenschutzfachbeitrag) | |
| • | Vorranggebiet Arten- und Biotopschutz (5) | |
| • | FFH-Gebiet (Umweltbericht, Artenschutzfachbeitrag, FFH-Verträglichkeitsprüfung) | |
| Pflanzen und biologische Vielfalt | ||
| • | Bestandsbeschreibung und Umwelteinwirkung des Vorhabens (Umweltbericht) | |
| • | Biotoptypenkartierung (Artenschutzfachbeitrag) | |
| • | ökologischer/naturschutzfachlicher Wert des vorhandenen Bodens (1) | |
| Boden und Fläche | ||
| • | Bestandsbeschreibung und Umwelteinwirkung des Vorhabens (Umweltbericht) | |
| • | Standortalternativenprüfung (3) | |
| • | Ziele des Bodenschutzes (2, 3) | |
| • | Ackerzahlen (1, 2, 3) | |
| • | Entzug von Landwirtschaftsfläche (1, 2, 3) | |
| • | Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft (2, 5) | |
| • | Geologische Belange (7) | |
| • | Historischer Bergbau (6) | |
| Schutzgut Wasser | ||
| • | Bestandsbeschreibung und Umwelteinwirkung des Vorhabens (Umweltbericht) | |
| Klima und Luft | ||
| • | Bestandsbeschreibung und Umwelteinwirkung des Vorhabens (Umweltbericht) | |
| Landschaft | ||
| • | Bestandsbeschreibung und Umwelteinwirkung des Vorhabens (Umweltbericht) | |
| • | Landwirtschaftliche Vornutzung des Plangebietes (1, 2, 3) | |
| • | Wahrung des Landschaftsbildes (Umweltbericht) | |
| Mensch, Bevölkerung und Gesundheit | ||
| • | Bestandsbeschreibung und Umwelteinwirkung des Vorhabens (Umweltbericht) | |
| • | Blendwirkung, Reflexion (Blendgutachten, 1) | |
| • | Schallemissionen (Schallgutachten, 3) | |
| • | Gefährdungen durch Altbergbau (6) | |
| Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter | ||
| • | Bestandsbeschreibung und Umwelteinwirkung des Vorhabens (Umweltbericht) | |
| • | Bergbauvorprägung (6) | |
| • | Kulturdenkmale (4) | |
| • | archäologische Denkmale (4) | |
Der Entwurf des Bebauungsplanes wird vom 04.05.2026 bis einschließlich 05.06.2026 im Rathaus der Gemeinde Bennewitz, Bauamt Zi.214, Bahnhofstraße 24, 04828 Bennewitz während der Dienstzeiten:
Montag nach Terminvereinbarung
| Dienstag von | 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr |
| Mittwoch nach Terminvereinbarung | |
| Donnerstag von | 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr |
| Freitag von | 9:00 – 12:00 Uhr |
öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen können von jedermann zur Unterrichtung und Information eingesehen werden.
Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der vollständige Entwurf können während der Auslegungszeit ebenso auf der Internetseite der Gemeinde Bennewitz eingesehen werden unter:
www.gemeinde-bennewitz.de
-> Bauen & Wirtschaft
-> Städtebauliche Entwicklung
-> Bebauungspläne
Zusätzlich werden die Unterlagen über das zentrale Beteiligungsportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) zugänglich gemacht. Dies entspricht der Veröffentlichungspflicht nach § 4a Abs. 4 BauGB, mit den Einschränkungen nach § 214 Abs. 1 Nr. 2e BauGB.
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich, per E-Mail (kontakt@gemeinde-bennewitz.de) und / oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweise zum Datenschutz
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
⇔
Bennewitz, den 14.04.2026