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Amtsblatt der Gemeinde Bennewitz
Ausgabe 5/2024
Informationen aus dem Rathaus
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Die Wurzener Land-Werke Glasfaser GmbH informiert

Warum erhält meine Adresse keinen Glasfaseranschluss?

Wurzen, 30.04.2024. Der Breitbandausbau im Wurzener Land erfährt derzeit eine hohe Resonanz von Seiten der Bürgerinnen und Bürger. Vermehrt kam die Frage auf, warum an einigen Adressen kein Glasfaseranschluss im Rahmen des Projektes zur Verfügung gestellt werden könne.

„Da das Projekt zu 90% aus dem Bundesförderprogramm Breitband und der Digitalen Offensive Sachsen finanziert wird, müssen wir uns an die entsprechenden Förderbedingungen halten“, erklärt Geschäftsführerin Stefanie Kleine. „Deshalb können wir bedauerlicherweise nicht jede Adresse im Wurzener Land mit einem Glasfaseranschluss ausstatten“.

Die Förderbedingungen sehen vor, dass die Adresse mit weniger als 30 Mbit/s im Download versorgt sein muss und keine Ausbauzusage von einem Telekommunikationsunternehmen vorliegt. Diese Adressen wurden in einem Markterkundungsverfahren identifiziert, beantragt und durch den Fördermittelgeber bewilligt. Sie werden derzeit durch die Wurzener Land-Werke Glasfaser GmbH baulich erschlossen.

2022 wurde ein neues Markterkundungsverfahren durchgeführt. Hierbei wurden weitere Adressen ermittelt, die den Förderbedingungen entsprechen. Sie waren zuvor durch die jeweiligen Telekommunikationsunternehmen als ausreichend versorgt gemeldet.

Ab Juli 2024 wird auf der Website der Wurzener Land-Werke www.land-werke.de ein Verfügbarkeitsprüfer zur Verfügung stehen.

Interessierte können sich dort über die Förderfähigkeit ihrer Adresse in beiden Förderprogrammen sowie weitere Schritte informieren.

Um diese Adressen in den derzeitigen Breitbandausbau im Wurzener Land aufzunehmen, wurde im Dezember 2023 ein Antrag beim Fördermittelgeber eingereicht. Dieser befindet sich im Moment in Prüfung. Nach erfolgreicher Bewilligung wird die Wurzener Land-Werke Glasfaser GmbH auf ihrer Website und in den Amtsblättern informieren. Zudem wird die envia TEL GmbH auf die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer zugehen.

2023 hat der Fördermittelgeber ein neues Förderprogramm mit veränderten Förderbedingungen veröffentlicht. Nunmehr können Adressen, die mit weniger als 500 Mbit/s im Download oder 200 Mbit/s symmetrisch versorgt sind und für die keine Ausbauzusagen durch andere Telekommunikationsunternehmen vorliegen, einen Anschluss an das Glasfasernetz erhalten.

Den entsprechenden Fördermittelantrag hat die Wurzener Land-Werke Glasfaser GmbH im Dezember 2023 bewilligt bekommen. Jedoch befindet sich das Projekt in einer sehr frühen Phase. Erst mit Baustart, voraussichtlich im Mai 2025, lassen sich verbindliche Aussagen zur Förderfähigkeit einer Adresse treffen.

Die Wurzener Land-Werke Glasfaser GmbH bittet um Verständnis und Geduld während dieses Prozesses. Das Unternehmen und seine Projektpartner arbeiten intensiv daran, eine bestmögliche Breitbandversorgung für das Wurzener Land zu realisieren. Die zahlreichen Anfragen können derzeit nicht alle bewältigt werden. Ab Juli 2024 wird auf der Website der Wurzener Land-Werke GmbH ein Verfügbarkeitsprüfer bereitstehen. Interessierte können sich dort über die Fördermöglichkeiten an ihrer Adresse informieren.