In Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind nach den §§ 47d und e Bundes-Immissionsschutzgesetz alle Gemeinden, deren Gemeindegebiet im Einwirkbereich der im Rahmen der Lärmkartierung 2022 erfassten Hauptlärmquellen liegen, zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplans (LAP) verpflichtet.
In der Gemeinde Bennewitz bezieht sich die Lärmkartierung auf folgende Straßenabschnitte:
und folgende Schienenstrecke:
Wir möchten den Einwohnern der Gemeinde die Gelegenheit geben, sich im Rahmen der Lärmaktionsplanung zu Lärmproblemen bzw. Maßnahmevorschlägen bezüglich des im Rahmen der Lärmkartierung untersuchten Straßen- und Schienenverkehrs einzubringen.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wird in der Zeit vom 07.06.2024 bis 07.07.2024 veröffentlicht. Die Entwurfsunterlagen sind auf der Internetseite der Gemeinde Bennewitz unter:
https://www.gemeinde-bennewitz.de/laermaktionsplanung
und zusätzlich auf den Seiten des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de abrufbar.