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Amtsblatt der Gemeinde Bennewitz
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Allgemeinverfügung über die Änderung des Straßennamens für einen Teilabschnitt der Leulitzer Straße von der Eisenbahnunterführung bis zur westlichen Einmündung der Bergstraße in Hülsmannstraße zum 18.06.2024

Mit Beschluss vom 08.05.2024 unter der Beschlussnummer BV-164/24 hat der Gemeinderat der Gemeinde Bennewitz die Umbenennung des Teils der derzeitigen „Leulitzer Straße“ von der Eisenbahnunterführung bis zur westlichen Einmündung Bergstraße in Bennewitz auf einer Länge von ca. 560m in „Hülsmannstraße“ beschlossen.

Gemäß § 5 Absatz 4 Sächsische Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 28. November 2023 (SächsGVBl. S. 870) ist die Benennung der Gemeindeteile sowie der innerhalb der bebauten Gemeindeteile dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege, Plätze und Brücken Angelegenheit der Gemeinden.

Mit der Benennung einer Straße nach der Familie Hülsmann soll das Engagement und der Bezug dieser Familie zu unserer heutigen Gemeinde hervorgehoben und gewürdigt werden.

Eugen Hülsmann erwarb 1857 die Tonwarenfabrik der Gebrüder Hartkort (heutige Rath GmbH), die nach seinem frühen Tod von seinem Sohn Hans Hülsmann sen. weitergeführt wurde. Hans Hülsmann kaufte weitere Ziegeleien in der Umgebung und stellt somit den größten Arbeitgeber der Region dar.

Bereits Eugen Hülsmann plante, in Bennewitz drei Straßenzüge mit Einfamilienhäusern für seine Beschäftigten zu bauen. Dieser Plan wurde von seinem Sohn Hans Hülsmann sen. vollendet. In einem Haus wurde sogar eine Kinderbewahranstalt, eine frühe Form des heutigen Kindergartens, eingerichtet.

Neben dem sozialen Engagement der Familie Hülsmann, veranlasste Hans Hülsmann sen. die Anpflanzung zahlreicher Bäume um die ehemaligen Lehmgruben.

Damit trug das Leben und Wirken der Familie Hülsmann entscheidend zum heutigen Bild der Gemeinde Bennewitz bei.

Die Benennung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ist eine ureigene Selbstverwaltungsaufgabe der Kommunen. Die Straßenbenennung ist ein adressatenloser sachbezogener Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung.

Der Grundstückseigentümer hat sein Haus/Grundstück mit der ihm zugeteilten Hausnummer zu versehen. Da die Hausnummerierung ohne Änderung übernommen wird, bedarf es keiner Handlung durch den Eigentümer.

Seitens der Gemeinde Bennewitz werden das Grundbuchamt, das Melderegister, das Amtsgericht, das Finanzamt, Entstörungsdienste, Telekom, Post usw. über die Änderung des Straßennamens informiert.

Am 18.06.2024 17:00 Uhr wird die Hülsmannstraße feierlich eröffnet und die Allgemeinverfügung tritt in Kraft.

Für die Übergangsphase wird die Straßennamenbeschilderung noch 4 Monate nach Allgemeinverfügung mit vorherigem durchgestrichenem Straßenschild ergänzt.