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Amtsblatt der Gemeinde Bennewitz
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Ortsübliche Bekanntmachung der Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bennewitz

gemäß § 8 Abs. 3 BauGB und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB am Verfahren der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bennewitz für die Geltungsbereiche der Bebauungspläne „Solarpark 1 Pausitz / Rothersdorf“ und „Solarpark 2 zwischen Pausitz und Schmölen“

Der Gemeinderat der Gemeinde Bennewitz hat in öffentlicher Sitzung am 15.05.2025 die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bennewitz beschlossen.

Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung der Flächen mit einer Photovoltaikfreiflächenanlage und den dafür notwendigen Nebenanlagen und Erschließungsflächen mittels der Bebauungspläne „Solarpark 1 Pausitz / Rothersdorf“ und „Solarpark 2 zwischen Pausitz und Schmölen“.

Das Plangebiet besteht aus vier Planteilen. Planteil 1 liegt in der Gemarkung Pausitz, ca. 400 m nördlich der Ortschaft Pausitz und 1,8 km südlich von Schmölen, westlich der B107. Die Planteile 2 und 3 befinden sich in der Gemarkung Rothersdorf, südwestlich der Ortsteile Rothersdorf und Walzig, ebenfalls westlich der B107. Planteil 4 liegt in der Gemarkung Pausitz, ca. 800 m südlich der Ortschaft Schmölen, ebenfalls westlich der B 107 (Anlage 1).

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet in Form einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes statt. Die Unterlagen enthalten Informationen über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.

Sie haben die Möglichkeit, sich gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit

vom 16.06.2025 bis einschließlich 18.07.2025

im Rathaus der Gemeinde Bennewitz, Bauamt Zi.214, Bahnhofstraße 24, 04828 Bennewitz während der Dienstzeiten:

Montag

nach Terminvereinbarung

Dienstag

von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch

nach Terminvereinbarung

Donnerstag

von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag

von 9:00 – 12:00 Uhr

über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes zu unterrichten. Gleichzeitig wird Ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Zusätzlich werden in dem o. g. Zeitraum die Planunterlagen im Internet unter https://www.gemeinde-bennewitz.de und über das zentrale Beteiligungsportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) zugänglich gemacht.

Während der Auslegungsfrist (Veröffentlichung) können alle an der Planung Interessierten (auch Kinder und Jugendliche) die Planunterlagen einsehen, sowie Stellungnahmen abgeben. Diese sollen elektronisch per Mail an www.bauleitplanung@kronos-solar.de übermittelt werden, bei Bedarf können die Stellungnahmen jedoch auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Woltersdorf den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches im o. g. Dienstsitz des Fachbereiches ausliegt.

Bennewitz, den 30.05.2025

Laqua
Bürgermeister