Der Gemeinderat der Gemeinde Bennewitz beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und § 8 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnanlage am Planitzwald“ mit den Flurstücken 191/1, 191/2 der Gemarkung Schmölen mit einer Gesamtgröße von ca. 23.038 m².
Für den Bauleitplan ist eine Umweltprüfung gemäß § 2 BauGB durchzuführen.
Die im Rahmen des Planverfahrens anfallenden Kosten sowie etwaige Folgekosten werden vollumfänglich vom Vorhabenträger getragen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Bennewitz hat am 04.06.2025 mit der Beschluss-Nr. BV-086/25 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Wohnanlage am Planitzwald“ gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.
Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Die im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan mit dem Genehmigungsstand vom 30.09.2011 als Landwirtschaftsfläche ausgewiesene Fläche soll im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden. Ziel ist die Entwicklung und zukünftige Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets zur Deckung des örtlichen Wohnraumbedarfs und zur Stärkung der Siedlungsstruktur im Ortsteil Schmölen.
Die BGS Bauherren Grundstücksservice GmbH hat hierzu die Aufstellung eines Bebauungsplans beantragt und sich gleichzeitig bereit erklärt, die mit dem Verfahren verbundenen Planungskosten zu übernehmen. Damit trägt sie wesentlich zur Realisierung der städtebaulichen Entwicklung bei.
Die Gemeinde nimmt ihre Rolle als Trägerin der Planungshoheit aktiv wahr und wird das Verfahren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mitgestalten. Die erforderlichen Beschlüsse werden durch den Gemeinderat im Rahmen seiner Zuständigkeit gefasst.
Der Bebauungsplan in dieser Größe wurde im Ausschuss für Gemeindeentwicklung vorgestellt und von diesem befürwortet.
Das Plangebiet befindet sich am östlichen Randbereich des Ortsteils Schmölen und umfasst die Flurstücke 191/1 und 191/2 der Gemarkung Schmölen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans erstreckt sich über eine Fläche von insgesamt 23.038 m².
Mit der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens wird ein wichtiger Schritt zur Sicherung einer bedarfsgerechten Wohnraumentwicklung im Gemeindegebiet vollzogen. Die geplante Maßnahme verfolgt das Ziel, eine qualitätsvolle und nachhaltige Siedlungsentwicklung unter Berücksichtigung städtebaulicher, sozialer und ökologischer Belange zu ermöglichen.
Im weiteren Verfahren sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sicherzustellen.
Die ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB.