Der Gemeinderat der Gemeinde Bennewitz beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und § 8 BauGB, den bestehenden Aufstellungsbeschluss Nr. 414/38/18 zu ändern.
Gegenstand der Änderung ist die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnen an der Teeplantage“ für Teilflächen der Flurstücke 136/3, 136/4, 142/1, 143/2, 143/3, 144/1, 144c, 239/1, 239/4, 395 und 443 der Gemarkung Altenbach mit einer Gesamtgröße von ca. 32.249 m².
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist im Rahmen der Bauleitplanung eine Umweltprüfung durchzuführen.
Die im Rahmen des Planverfahrens anfallenden Kosten sowie etwaige Folgekosten werden vollumfänglich vom Vorhabenträger getragen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Bennewitz hat am 04.06.2025 mit der Beschluss-Nr. BV-087/25 in öffentlicher Sitzung die Änderung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes „An der nördlichen Teeplantage“ gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Vor dem Hintergrund eines anhaltenden Wohnraumbedarfs und der weitgehenden Ausschöpfung vorhandener Wohnbauflächen innerhalb des Gemeindegebiets wird die Aufstellung eines Bebauungsplans im Ortsteil Altenbach weiterverfolgt. Entlang der Nordseite der Straße „An der Teeplantage“ soll straßenbegleitend ein Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO festgesetzt werden.
Die in Rede stehende Fläche ist bereits vollständig verkehrlich sowie ver- und entsorgungstechnisch erschlossen. Zudem ist sie mit dem rund 500 m entfernten S-Bahn-Haltepunkt Altenbach hervorragend an den öffentlichen Personennahverkehr und damit an die Innenstadt Leipzig angebunden. Vor dem Hintergrund dieser günstigen infrastrukturellen Voraussetzungen erscheint das Plangebiet besonders geeignet zur bedarfsgerechten Wohnraumentwicklung.
Da es sich bei dem Planbereich derzeit um Außenbereichsflächen im Sinne des § 35 BauGB handelt, besteht zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ein gemeindliches Planungserfordernis gemäß § 1 Abs. 3 BauGB. Die Planung verfolgt das Ziel einer flächen- und ressourcenschonenden Entwicklung im Sinne des § 1a Abs. 2 BauGB.
Vor diesem Hintergrund wird der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss Nr. 414/38/18 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB inhaltlich geändert und präzisiert.
Gegenstand der Änderung ist insbesondere:
Der überarbeitete Plangeltungsbereich erstreckt sich entlang der Nordseite der Straße „An der Teeplantage“ im Ortsteil Altenbach mit einer Flächengröße von 32.249 m².
Die Gemeinde nimmt ihre Rolle als Trägerin der Planungshoheit aktiv wahr und wird das Verfahren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mitgestalten. Die erforderlichen Beschlüsse werden durch den Gemeinderat im Rahmen seiner Zuständigkeit gefasst.
Der Bebauungsplan in dieser Größe wurde im Ausschuss für Gemeindeentwicklung vorgestellt und von diesem befürwortet.
Im weiteren Verfahren sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sicherzustellen.