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Amtsblatt der Gemeinde Bennewitz
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses der Außenbereichssatzung „Am Walde“ im Ortsteil Schmölen sowie der 3. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren

Der Gemeinderat der Gemeinde Bennewitz hat mit Beschluss-Nr. BV-175/26

am 03.06.2026 in öffentlicher Sitzung gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der Außenbereichssatzung „Am Walde“ im Ortsteil Schmölen beschlossen. Gleichzeitig wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Durchführung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren beschlossen.

Diese Beschlüsse werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich der Außenbereichssatzung umfasst die Flurstücke 190/2, 418/1, 418/2 (teilweise), 420, 421, 422, 423/1, 423/2, 423/3, 424/1, 424/2, 424/3, 425/2, 425/3 und 425/4 der Gemarkung Schmölen mit einer Gesamtfläche von ca. 2,7 ha.

Ziel der Außenbereichssatzung ist es, die vorhandene Wohnbebauung innerhalb der historisch gewachsenen Siedlung „Am Walde“ planungsrechtlich zu sichern und eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen. Durch die Festlegung von Baugrenzen sowie eines Maßes der baulichen Nutzung soll die bestehende Siedlungsstruktur erhalten und eine unkontrollierte Zersiedelung des Außenbereichs vermieden werden.

Da der derzeit wirksame Flächennutzungsplan die betroffenen Flächen überwiegend als Wald darstellt, die tatsächliche Nutzung jedoch bereits durch Wohnbebauung und gärtnerische Nutzung geprägt ist, wird parallel zur Aufstellung der Außenbereichssatzung die 3. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt. Ziel ist die Anpassung der Darstellungen an die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten sowie die Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

Bei der Planung werden insbesondere die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes, einschließlich der Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Großsteinberg–Ammelshain“, sowie die Anforderungen des Waldabstands gemäß Sächsischem Waldgesetz berücksichtigt.

Die Kosten des Planverfahrens sowie sämtliche hieraus entstehenden Folgekosten werden durch den Antragsteller auf Grundlage eines städtebaulichen Vertrages übernommen. Der Gemeinde Bennewitz entstehen hierdurch keine Planungskosten.