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Amtsblatt der Gemeinde Bennewitz
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Ankündigung eines Grenztermins

Anlass der Grenzbestimmung ist eine, in der Gemeinde Bennewitz, Gemarkung Bennewitz, beantragte Grenzwiederherstellung des Flurstückes 7.

Betroffen sind die Flurstücke: Gemarkung Bennewitz: 6, 7, 7/c, 8, 25/6 und 30/3;

Gemarkung Deuben: 114, 114/e, 114/f, 114/g, 114/h, 114/i, 114/k und 115/a.

Empfänger:

Grundstückseigentümer und Inhaber grundstücksgleicher Rechte sowie deren Verfügungsberechtigte und Bevollmächtigte der oben aufgeführten Flurstücke.

Gesetzliche Grundlage:

Gemäß § 15 Abs.4 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungsgesetz (SächsVermKatGDVO) vom 6. Juli 2011 (SächsGVBl. Nr. 7/2011, S.275) erfolgt die Ankündigung des Grenztermins öffentlich. Die Grenzen der oben genannten Flurstücke sollen durch eine Katastervermessung nach § 16 nach dem Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29.01.2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), das zuletzt durch das Gesetz vom 12. April 2021 (SächsGVBl.S.517), geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, bestimmt werden.

Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. S.102).

Die oben benannten natürlichen oder juristischen Personen sind Beteiligte des Verwaltungsverfahrens.

Der Grenztermin ist die im § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehene Anhörung Beteiligter zu den entscheidungserheblichen Tatsachen. Dabei wird den Beteiligten der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss erhalten Sie im Rahmen des §16 Abs. 3 des Sächsischen Vermessungs- u. Katastergesetzes Gelegenheit, sich zum Grenzverlauf zu äußern.

Begehung:

Der Grenztermin findet am 09.08.2023 um 10:00 Uhr statt.

Treff: Bennewitz, vor der: Dorfstraße 18 statt.

Für den Fall ihres Erscheinens zum Grenztermin werden die Beteiligten gebeten, ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Sie können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser muss sich ebenfalls ausweisen und eine vom jeweiligen Beteiligten unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen. Flurstücksgrenzen können auch ohne Anwesenheit der Beteiligten oder eines Bevollmächtigten bestimmt werden. Das Ergebnis der Grenzbestimmung und die Abmarkung wird in diesem Amtsblatt durch Offenlegung bekannt gegeben.

Kontakt:

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Frau Dipl.-Ing.(FH) Sylvia Scheffer

Dieskaustraße 169, 04249 Leipzig, Telefon: 0341/9800611, Fax: 0341/9800612

Leipzig, den 10.07.2023

gez.: Dipl.-Ing. (FH) S. Scheffer, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur