Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Dipl.-Ing.(FH) Sylvia Scheffer
Dieskaustraße 169, 04249 Leipzig
Gem. § 17 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG in der jeweils geltenden Fassung
In der Gemeinde Bennewitz, Gemarkung Bennewitz, wurden an den Flurstücken: Gemarkung Bennewitz: 6, 7, 7/c, 8, 25/6 und 30/3; Gemarkung Deuben: 114, 114/e, 114/f, 114/g, 114/h, 114/i, 114/k und 115/a die Flurstücksgrenzen durch eine Katastervermessung bestimmt und abgemarkt. Allen betroffenen Eigentümern und Erbbauberechtigten werden die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten auf diesem Wege ergibt sich aus § 17 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren zur Durchführung des sächsischen Vermessungsgesetzes (Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- u. Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 6. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 275).
Die Ergebnisse liegen ab dem
10.08.2023 bis zum 11.09.2023
in meinen Geschäftsräumen
Dieskaustraße 169 in 04249 Leipzig
Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
zur Einsichtnahme bereit. Gemäß § 17 Absatz 1 Satz 5 SächsVermKatGDVO gelten die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung ab dem
18.09.2023
als bekannt gegeben.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter der Telefonnummer 0341/9800611 zur Verfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die offengelegten Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung können die betroffenen Eigentümer und Erbbauberechtigten innerhalb eines Monats nach dem Wirksamwerden der Bekanntgabe Widerspruch einlegen.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir oder dem Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN), Olbrichtplatz 3 in 01099 Dresden einzulegen.
Leipzig, den 10.07.2023