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Amtsblatt der Gemeinde Bennewitz
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Lärmaktionsplan für die Gemeinde Bennewitz

Lärm ist eines der von der Bevölkerung am deutlichsten wahrgenommenen Umweltprobleme der heutigen Zeit. Insbesondere als störend empfundener Lärm resultiert zu einem großen Anteil aus den Verkehren auf Straßen, Schienen und in der Luft. Eine Belastung durch Lärm kann je nach Dauer und Stärke des Pegels zu gesundheitlichen Risiken oder gar Schädigungen bei den Betroffenen führen.

Um die Lärmbelastung der Bevölkerung einschätzen, darstellen und beurteilen zu können, wurde im ersten Schritt eine Lärmkartierung durchgeführt.

Für den Bereich Bennewitz wurde 2022 eine aktuelle Lärmkartierung vom LfULG durchgeführt.

Auf Grundlage der Lärmkartierung wurde der Lärmaktionsplan der Gemeinde Bennewitz aufgestellt, mit dem Lärmprobleme und Lärmauswirkungen untersucht wurden. Der Lärmaktionsplan enthält konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung.

Durch die Untersuchungen im Rahmen der Lärmaktionsplanung sind im Bennewitzer Gemeindegebiet einige Wohnbereiche feststellbar, in denen der seitens der Gemeindeverwaltung anvisierte Schwellenwert überschritten wird. Die überwiegenden Überschreitungen befinden sich in der Ortsdurchfahrt Deuben aufgrund der Straßenverkehrsemission der B6, und im Ortsteil Altenbach, hervorgerufen durch die Bahnverbindung 6363. Aus der Sicht der Gesundheitsfürsorge sind dies Bereiche, wo bei dauerhaftem Lärmeintrag die Grenzen des gesunden Wohnens erreicht sind.

Detailierte Infos zum Inhalt des Lärmaktionsplans können auf der Homepage der Gemeinde Bennewitz eingesehen werden.

https://www.gemeinde-bennewitz.de/portal/seiten/laermaktionsplanung-der-gemeinde-bennewitz-900000562-22940.html

Auch den Einwohnern der Gemeinde wurde in der Zeit vom 07.06.2024 bis 07.07.2024 Gelegenheit geben, sich im Rahmen der Lärmaktionsplanung zu Lärmproblemen bzw. Maßnahmevorschlägen bezüglich des im Rahmen der Lärmkartierung untersuchten Straßenverkehrs einzubringen.

Durch die Öffentlichkeit wurden keine Einwendungen, Hinweise oder Änderungswünsche hervorgebracht. Eine Abwägung oder Überarbeitung der Lärmaktionsplanung ist somit nicht notwendig.

In der 1. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates wurde der Lärmaktionsplan der Gemeinde Bennewitz mit Beschluss BV 013/2024 am 07.08.2024 beschlossen.

Marc Werner
Fachbereich Bau

Kontaktdaten

Gemeindeverwaltung Bennewitz

Bahnhofstraße 24

04828 Bennewitz

Telefon: 03425 893227

E-Mail: werner@gemeinde-bennewitz.de