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Amtsblatt der Gemeinde Bennewitz
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Landratsamt Landkreis Leipzig, Vermessungsamt,

SG Ländliche Neuordnung

Stauffenbergstraße 4

04552 Borna

Flurbereinigung Zöhda

Stadt Trebsen

Verfahrensnummer 290 531

Das Landratsamt Landkreis Leipzig erlässt – in Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben der Flurbereinigungsbehörde – gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), das zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) geändert worden ist – FlurbG – in Verbindung mit § 1 Abs. 2 S. 1 und Abs. 3 S. 1 Gesetz zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes und zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz vom 15. Juli 1994 (SächsGVBl. S. 1429), das zuletzt durch Artikel 24 der Verordnung vom 12. April 2021 (SächsGVBl. S. 517) geändert worden ist – AGFlurbG – folgende

Schlussfeststellung

Das Verfahren Zöhda wird hiermit durch folgende Feststellungen abgeschlossen:

I.

Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt.

II.

Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

III.

Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft Zöhda sind abgeschlossen. Die Teilnehmergemeinschaft erlischt mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung.

Begründung:

Die Ausführung des Flurbereinigungsplans in der Fassung des 2. Nachtrages (2. Änderung) ist dem Plan gemäß in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht erfolgt. Insbesondere ist das Eigentum an den neuen Grundstücken auf die im Flurbereinigungsplan und in seinen Nachträgen genannten Teilnehmer übergegangen. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

Die Unterlagen zur Berichtigung der öffentlichen Bücher wurden an die dafür zuständigen Behörden abgegeben. Das Liegenschaftskataster wurde berichtigt.

Es bestehen weder Beitragsverpflichtungen der Teilnehmer noch hat die Teilnehmergemeinschaft Darlehen zurückzuzahlen, gemeinschaftliche Anlagen zu unterhalten oder Grundeigentum sowie sonstiges Eigentum zu verwalten. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen. Auch dies war gemäß § 149 Abs. 1, 2. Halbsatz FlurbG festzustellen. Mit der Beendigung des Verfahrens durch die Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung erlischt daher die Teilnehmergemeinschaft (§ 149 Abs. 4 und Abs. 3 Satz 1 FlurbG).

Das Verfahren war daher mit dieser Feststellung abzuschließen (§ 149 Abs. 1, 1. Halbsatz FlurbG).

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim

Landratsamt Landkreis Leipzig

Stauffenbergstraße 4

04552 Borna

einzulegen.

Der Widerspruch kann auch in elektronischer Form durch die Übermittlung eines mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenen elektronischen Dokuments erhoben werden, welches an das besondere Behördenpostfach (beBPo) des Landratsamtes des Landkreises Leipzig - Vermessungsamt zu richten ist.

Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen.

Hinweise

Öffentliche Bekanntmachung

Diese Schlussfeststellung wird in der Stadt Trebsen und den Städten und Gemeinden Brandis, Naunhof, Grimma, Wurzen und Bennewitz (Flurbereinigungsgemeinden und angrenzende Gemeinden) öffentlich bekannt gemacht (§§ 6 Abs. 2, 14 Abs. 1, 34 Abs. 4, 110 FlurbG).

Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt der ersten Öffentlichen Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Landkreises Leipzig https://www.landkreisleipzig.de eingesehen werden.

Datenschutzrechtliche Hinweise

Datenschutzrechtliche Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen im Rahmen des Verfahrens der Ländlichen Neuordnung können im Internet unter folgendem Link abgerufen werden:https://www.laendlicher-raum.sachsen.de/datenschutz-in-verfahren-der-landlichen-neuordnung-9248.html

www.laendlicher-raum.sachsen.de/datenschutz-in-verfahren-der-landlichen-neuordnung-9248.html

Darüber hinaus sind die Informationen auch beim Landratsamt Landkreis Leipzig, Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna erhältlich.

Borna, den 08.07.2025

Grobe
DS