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Amtsblatt der Gemeinde Bennewitz
Ausgabe 8/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Die Gemeinde Bennewitz sucht für die Schiedsstelle der Gemeinde Bennewitz eine Friedensrichterin bzw. einen Friedensrichter (m/w/d) für die nächste fünfjährige Amtsperiode ab dem 01.01.2027.

Die Aufgabe der Friedensrichterin oder des Friedensrichters besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung der Parteien beizulegen. Die Schiedsstelle führt in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, über Ansprüche aus dem Nachbarrecht sowie über nichtvermögensrechtliche Ansprüche wegen der Verletzung der persönlichen Ehre Schlichtungsverfahren durch.

Friedensrichterinnen und Friedensrichter werden für fünf Jahre vom Gemeinderat gewählt. Das Amt ist ein Ehrenamt, für das eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird.

Der Friedensrichter oder die Friedensrichterin muss nach seiner bzw. ihrer Persönlichkeit und nach den Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Für die Tätigkeit gelten gemäß § 4 des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes (SächsSchiedsGütStG) die gesetzlichen Ausschlussgründe:

Friedensrichterin bzw. Friedensrichter kann nicht sein, wer

  1. als Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin bzw. Notar bestellt ist,
  2. die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt,
  3. das Amt einer Berufsrichterin bzw. eines Berufsrichters oder einer Staatsanwältin bzw. eines Staatsanwalts ausübt oder als Polizei- oder Justizbedienstete bzw. -bediensteter tätig ist.

Friedensrichterin bzw. Friedensrichter kann ferner nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Friedensrichterin bzw. Friedensrichter soll nicht sein, wer

  1. zu Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 70. Lebensjahr schon vollendet haben wird,
  2. nicht mit Hauptwohnsitz im Bezirk der Schiedsstelle (Gemeinde Bennewitz) wohnt,
  3. gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, insbesondere die im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 gewährleisteten Menschenrechte oder die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 enthaltenen Grundsätze verletzt hat oder
  4. für das frühere Ministerium für Staatssicherheit oder Amt für nationale Sicherheit tätig war.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden hiermit aufgefordert, sich zu bewerben.

Als Bestandteil der Bewerbungsunterlagen ist gegenüber der Gemeinde Bennewitz eine schriftliche Erklärung abzugeben, dass keiner der gesetzlichen Ausschlussgründe vorliegt. Zudem ist die schriftliche Einwilligung zu erteilen, dass die erforderlichen Auskünfte beim Bundesarchiv eingeholt werden dürfen.

Haben Sie Interesse? Dann bewerben Sie sich!

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15. Oktober 2026 an die Gemeindeverwaltung Bennewitz