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Amtsblatt der Gemeinde Bennewitz
Ausgabe 9/2024
Informationen aus dem Rathaus
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Waldbrandgefahr

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

auch wenn die derzeitigen Temperaturen und Wetterverhältnisse das Waldbrandrisiko gesenkt haben, wollen wir Sie noch einmal darauf hinweisen, dass das Zünden von Feuerwerken grundsätzlich zu unterlassen ist und es hierfür einer Genehmigung der zuständigen Behörden des Landkreises Leipzig bedarf. Glühende Reste von abgeschossenen Raketen oder Feuerwerkskörpern fliegen teilweise unkontrolliert und können vertrocknete Wiesen, Wälder oder Felder in Brand setzen.

Ebenfalls ist in unseren Wäldern oder in einem Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald entfernt der Umgang mit offenem Feuer ganzjährig, gleich welche Waldbrandgefahrenstufe ausgegeben wurde, untersagt. Dazu zählen beispielsweise das Grillen oder das Abbrennen von Lagerfeuern. Werfen Sie keine brennenden Zigaretten aus dem Auto! Das Befahren von Waldwegen mit Motorfahrzeugen ist zudem ganzjährig untersagt.

Die trockene Bodenvegetation im Wald kann sich leicht entzünden und großflächige Waldbrände verursachen. Die Zufahrtswege zu den Waldgebieten sind generell nicht mit Fahrzeugen zu blockieren, da die Waldwege auch als Rettungswege für Feuerwehren und Krankenfahrzeuge sowie der Holzabfuhr dienen.

Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit empfindlich hohen Bußgeldern geahndet werden. Ausnahmegenehmigungen erteilen die zuständige untere Forstbehörde oder die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Leipzig.

Im Brandfall ist umgehend die Leitstelle der Feuerwehr (Telefon 112) zu informieren.