Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die bisherigen Grundsteuerbescheide verlieren zum 31.12.2024 ihre Gültigkeit.
Für die ab 2025 geltende Grundsteuer erhalten alle Steuerpflichtigen einen neuen Bescheid.
Bitte nehmen Sie keine Zahlung ohne neuen Grundsteuerbescheid vor.
Aufgrund der ab 1. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke, die eine Neufestsetzung der Grundsteuerhebesätze zur Folge haben wird.
Die bisherigen Festlegungen der Gemeinde Bennewitz, dass die zuletzt erteilten Grundsteuerbescheide möglicherweise zugleich Vorauszahlungsbescheide für Folgejahre waren, werden bis zum Erlass neuer Grundsteuerbescheide aufgehoben
Die Zahlungsverpflichtungen auf Grund der Ihnen zuletzt vorliegenden Grundsteuerbescheide entfallen ab dem 1. Januar 2025 zunächst. Sollten Sie dem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte.
Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Steuerbescheid erlassen wurde.
Wenn Sie ab 2025 den Lastschrifteinzug durch die Gemeinde Bennewitz wünschen, finden Sie auf unserer Internetseite unter „Bürgerservice“ – „Formulare“ den entsprechenden Vordruck.